910 IN 954/08 – 6 -: In dem Insolvenzverfahren Server-Tel Limited & Co.KG, Kothöferdamm 7, 30177 Hannover (AG Hannover, HRA 200233), vertr. d.: 1. CE Beteiligungsgesellschaft Limited, Birmingham B 18 6EW, B18 6EW England, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Cem Öncan, Podbielskistraße 178, 30177 Hannover, (Kommanditist), hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festzusetzen. Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und aller Insolvenzgläubiger zu der beabsichtigten Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters entspricht, wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 – IX ZB 83/06 – auf den 15.05.2015 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 15.04.2015
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