S&N Group AGPaderbornWir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der amFreitag, den 29. Juli 2022, 9:00 Uhr,in den Räumen der Gesellschaft,
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1. |
Zustimmung zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem jeweiligen Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der S&N Group AG als herrschender Gesellschaft und ihren folgenden, 100 %igen Tochtergesellschaften,
zuzustimmen. Die Gesellschafterversammlungen der drei vorgenannten Gesellschaften haben den Abschlüssen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen jeweils vor der Hauptversammlung durch not. beurkundeten Gesellschafterbeschluss zugestimmt. Der Vorstand der S&N Group AG hat den jeweiligen Abschlüssen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge heute am Tage vor der Hauptversammlung zugestimmt. Die o.g. drei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, der zugehörige Bericht des Vorstandes nach § 293a AktG und der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesellschaft, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der S&N Group AG, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre, sowie die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der S&N Invent GmbH, der S&N CQM Consulting & Services GmbH und der S&N ENS GmbH, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre, können von den Aktionären mit entsprechender vorheriger Anmeldung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. Die jeweils inhaltsgleichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
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Verschmelzungsvertrag Marktsoft Verwaltungs-GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Verschmelzungsvertrag vom 30.05.2022 (UrVz.Nr. 135/2022 des Notars Dr. Norbert Gehling, Paderborn) zwischen der S&N Group AG (Amtsgericht Paderborn HRB 13076) und der Marktsoft Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Nürnberg HRB 31565) zuzustimmen. Die Geschäftsführung der Marktsoft Verwaltungs-GmbH hat mit Beschluss vom 30.05.2022 (UrVz.Nr. 136/2022 des Notars Dr. Norbert Gehling, Paderborn) bereits dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter*innen berechtigt.
Paderborn, den 13.06.2022
S&N Group AG
Der Vorstand
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