Das ist schon dreist, was sich Herr Diess da erlaubt. Na, möglicherweise sein letzter großer Dienst an Volkswagen.
Zitat:
Klägeranwälte werben mit viel Aufwand um neue Mandanten, die ein Fahrzeug mit einem EA288 Motor besitzen. Manche Kunden stellen sich deshalb die Frage, ob sich eine Klage lohnen könnte oder gerechtfertigt wäre.
Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die Klagen zum Motor EA288 zusammengetragen.
Denn trotz aller Versprechungen der Klägeranwälte: Sie verlieren fast jede ihrer EA288 Klagen. Für die Anwälte ist es trotzdem ein lohnendes Geschäft: Sie erhalten tausende Euro an Gebühren – selbst wenn sie unterliegen
1. EA288 Klagen sind erfolglos
➔ Klägeranwälte verlieren ihre Prozesse so gut wie alle.
➔ Vergleiche schließt Volkswagen nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz.
a. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, dass im Motor des Typs EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
b. Die Oberlandesgerichte sind sich darin einig, dass Fahrzeuge aus dem Volkswagen Konzern nicht einfach mit Behauptungen ins Blaue hinein unter Generalverdacht gestellt werden dürfen.
c. Die Oberlandesgerichte haben außerdem darauf hingewiesen, dass die Faktenlage klar gegen die Behauptungen der Kläger spricht – insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen des Bundesministeriums für Verkehr (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“, S. 12) und die Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes.
d. Die Vorwürfe der Klägeranwälte sind haltlos, wonach eine unzulässige Abschalteinrichtung in Fahrzeugen mit EA288 Motoren verbaut wurde. Vergleiche werden im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen nicht geschlossen. Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Von rund 9000 Urteilen ist nur ein Bruchteil gegen Volkswagen ausgefallen. Mehrere dieser Urteilen sind durch prozessuale Fehler von Volkswagen zustande gekommen
Nur Anwälte profitieren von Klagen – und machen Millionenumsätze
Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 enthalten keine unzulässige Abschalteinrichtung
Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17.12.2020 wirklich entschieden?
Wettbewerbszentrale geht gegen Klage-Werbung vor
2. Umwelt und Technik
Nicht vergleichbar: EA288 und EA189
Informationen zur Technik des EA288 Motors
Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt gegenüber Gerichten, dass EA288-Fahrzeuge keine unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten
Alle Hersteller nutzen zulässige Abschalteinrichtungen
3. Integrität
Volkswagen ist heute ein besseres Unternehmen als vor dem Dieselskandal. Dieser positive Veränderungsprozess ist unumkehrbar
Im Bereich der Unternehmenskultur sind wir unserem Ziel, den Konzern zu verändern und zu höherer Integrität zu führen, weit vorangekommen
Mittlerweile ist unter anderem ein erstklassiges Compliance-System installiert. Zudem sind wir auf einem guten Weg, bestehende Probleme offen anzusprechen
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