Es ist aus unserer Sicht eine unglaublich dreiste Vorstellung die der Insolvenzverwalter Jaffe da hat: Zitat: „Wir gehen davon aus, dass die Anleger mit einer koordinierten Verwertung im Insolvenzverfahren einverstanden sind, da dies die einzige Möglichkeit ist, ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn.
Wir werden durch Übersendung vorbereiteter Anmeldeformulare nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Aufwand der Anleger so gering wie möglich halten“, so die vorläufigen Insolvenzverwalter. Dr. Jaffé ergänzt: „Schon der Versuch einer eigenständigen Verwertung kann erhebliche Schäden für den betroffenen Anleger aber vor allem für alle anderen Anleger mit sich bringen. Denn wenn die Reedereien das Vertrauen verlieren und P&R Container außer Dienst stellen, würden diese weltweit zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrigbleiben.“ Zitat Ende
Was soll das Herr Jaffe? Hier muss doch von jedem Anleger auch die Zustimmung erteilt werden, und vor einem Verkauf der Container sollten die Anleger doch auch einmal darüber Bescheid wissen, was sie eigentlich für den Container bekommen. Ich kann doch nichts verkaufen, wenn ich nicht weiß, welchen Preis ich bekomme? Meiner Ansicht nach sollte man die Container, die vorhanden sind in einem sehr transparenten Verfahren an Interessenten anbieten. Ausgehend von einem Mindestpreis kann man dann ja schauen, was sich nach oben bewegt, oder aber man teilt die Container in mehrere Chargen auf, um so möglicherweise mehr an Einkünften zu erzielen. So wie sich Herr Jaffe das vorstellt, geht das dann bitte nicht.
Vorbild für die Verwertung könnte hier in der Tat das Verfahren des Insolvenzverwalters der PROSAVUS AG aus Dresden sein. Hier wurde eine zeitlich befristete Ausschreibung vorgenommen, die zu einem großen Erfolg führte. Dieses Verfahren hat damals die Kanzlei Tiefenbacher durchgeführt. Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler sollte hier ein guter Ansprechpartner sein.
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