Bereits in einem Bericht zu dem Prozess vor der Entscheidung des Londoner Gerichtes hatten wir auf das Risiko von hohen Kosten für die Stadt Leipzig hingewiesen, da nach englischem Recht die Kostenaufteilung der anfallenden Prozesskosten/Anwaltskosten anders geregelt ist als zum Beispiel im deutschen Recht. Nun ist gestern die Kostenbombe im Leipziger Stadtrat geplatzt, denn OB Jung musste nun zugeben, dass das eben mit den Kosten nicht so richtig geklärt ist. Der Prozessgegner, die Schweizer Gr0ßbank UBS, jedenfalls stellt sich wohl offensichtlich streitig bei der Verteilung der Kosten. Da können Millionen im 2-stelligen Bereich an der Stadt Leipzig hängen bleiben. Eine Imagekatastrophe für Herrn Oberbürgermeister Jung, der sich als Gewinner des Prozesses hatte feiern lassen.
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