Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Chemnitz im Bundesanzeiger vom 23.08.2012 gemäß § 111 e Abs. 3, 4 StPO wird mitgeteilt, dass der dingliche Arrest des Amtsgerichts Chemnitz vom 09.11.2011, Az. 1 Gs 1469/11, in das Vermögen des Pavel Schrödl, geb. am 17.08.1965, durch den Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 25.11.2013, Az. 1 Gs 3083/13, in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 07.01.2014, Az. 1 Gs 44/14, aufgehoben und durch den dinglichen Arrest des Amtsgerichts Chemnitz vom 25.11.2013, Az. 1 Gs 4511/13, 970 UJs 10318/13, zur Sicherung der den Verletzten aus den Straftaten erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüchen gemäß §§ 111 b ff. StPO in das Vermögen des bislang unbekannten Täters in Höhe von 74.880,00 Euro ersetzt wurde.
Der bislang unbekannte Täter führt Konten, die er auf den Namen Pavel Schrödl eröffnet hat.
970 UJs 10318/13 (vormals 970 Js 36894/11)
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