Startseite Allgemeines Social Finance Invest, Berlin: Betreiberin der Website social-finance-invest.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Social Finance Invest, Berlin: Betreiberin der Website social-finance-invest.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

00luvicecream (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Social Finance Invest mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auf der Internetseite social-finance-invest.com wird die Vergabe von Krediten angeboten. In diesem Zusammenhang gibt die Social Finance Invest in Vertragsunterlagen missbräuchlich an, sie sei eine Abteilung der Vivid Money GmbH, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

USA und Deutschland liefern weitere Waffen an die Ukraine Die Vereinigten Staaten...

Allgemeines

ELARIS AG Kurs steigt

Auch heute geht der Aktienkurs nach Oben, trotz der schlechten Nachrichten.

Allgemeines

Rekordspendensumme für Trumps Amtseinführung gesammelt

Das Komitee für die Amtseinführung des gewählten US-Präsidenten Donald Trump hat bereits...

Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sterbekasse Geesthacht von 1923 VVaG, SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über eine Bestandsübertragung Vom 17. Dezember 2024 Die Bundesanstalt...