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Soziale Netzwerke speichern Informationen und Erinnerungen über den Tod ihrer Nutzer hinaus. Für Angehörige ist es häufig schwer, an das digitale Erbe Verstorbener zu gelangen.

Im Trauerfall ist es für Angehörige meist unklar, welchen Zugriff sie auf die Profile haben und welche Daten Portale wie Google+ oder XING über den Tod hinaus speichern dürfen. Laut Gesetz treten Erben in die Vertragsverhältnisse von Verstorbenen ein – auch in Nutzungsverträge mit Onlineportalen. Erben können also verlangen, dass ein Account gelöscht wird.

Doch in jedem Portal stirbt ein Account anders. Nur eins gilt für alle Netzwerke: Häufig ist es schwer, an die Zugangsdaten, Passwörter und digitalen Hinterlassenschaften zu gelangen. Facebook, der Kurznachrichtendienst Twitter und XING, das größte deutsche Netzwerk für berufliche Kontakte, geben prinzipiell keine Login-Daten ihrer Nutzer heraus. Als Grund nennen sie den Schutz der Privatsphäre, der für sie auch mit dem Tod nicht endet. Google+, der größte Facebook-Konkurrent, gibt zwar Zugangsdaten an Angehörige weiter. Die Hürden dafür sind aber hoch, gerade für deutsche Mitglieder. Zugriffs-Anträge werden nur am Firmensitz von Google+ bearbeitet, in den USA. Zu dem Antrag gehört eine Sterbeurkunde, die von einem beeidigten Übersetzer ins Englische übertragen und anschließend beglaubigt werden müssen. Ein teures Unterfangen. Doch es geht auch einfacher und billiger bei Google+ – vorausgesetzt, das Mitglied hat beizeiten vorgesorgt. Mit Hilfe des sogenannten „Kontoinaktivität-Manager“ können Nutzer von Google+ einstellen, was mit ihren Daten geschehen soll, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum nicht einloggen. Das Prozedere: Zunächst wird eine SMS oder E-Mail als Erinnerung versendet. Gibt der Nutzer daraufhin kein Lebenszeichen von sich, werden die Daten entweder gelöscht oder an eine Vertrauensperson weitergeleitet, je nach Voreinstellung.

Ein solches Feature sucht man beim Branchenprimus Facebook vergebens. Ex-Facebooker können auf zwei Wegen betrauert werden. Sobald ein Freund oder Angehöriger den Tod meldet, etwa die Todesanzeige einsendet, schreibt Facebook hinter den Profil-Namen den Zusatz „Gedenkseite“. Nur bestätigte Freunde können dann noch auf die Seite zugreifen, sie in der Suche finden und Einträge darauf hinterlassen.  Die Alternative ist, das Profil ganz löschen zu lassen. Das können allerdings nur unmittelbare Familienmitglieder, die mit der Todesmeldung einen entsprechenden Nachweis einreichen, etwa die Geburts- oder Sterbeurkunde.

Während Facebook seine Nutzer auf der Hilfeseite über den Ernstfall informiert, finden Angehörige bei anderen Netzwerken kaum Hinweise – etwa bei den deutschen VZen (meinVZ, studiVZ). Laut Auskunft der Pressestelle könne es jedoch wie bei Facebook ablaufen: per Gedenk-Seite oder kompletter Löschung. Für beide Lösungen müsse jedoch eine Sterbeurkunde vorliegen. Ohne dieses Dokument ist SchülerVZ, eines der VZ-Netzwerke, im April diesen Jahres selbst entschlafen und hat die Daten seiner Nutzer nach eigenen Angaben „vollständig und unwiederbringlich“ mitgenommen. „Dies gilt für Bilder, Nachrichten, Links, Pinnwandeinträge und alle anderen Daten, die du bei uns gespeichert hast.“

Etwas lockerer als die Konkurrenz sieht XING die Sache mit dem Tod. Wenn ein Kontakt des Verstorbenen das Netzwerk informiere, werde das Profil unsichtbar gestellt. Ein Nachweis, etwa eine Sterbeurkunde, ist nicht nötig. Das erspart den Angehörigen Mühe, ist aber auch anfälliger für Falschmeldungen. Das ahnt offenbar auch XING: Endgültig gelöscht werde das unsichtbare Profil deshalb erst nach drei Monaten ohne Lebenszeichen.

Quelle:VBZ Sachsen

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