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Söder halts Maul

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preiselbauer (CC0), Pixabay
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So muss man das einmal ganz deutlich sagen, denn gerade die CSU trägt ja eine erhebliche Mitschuld an der aktuellen Migrationsdiskussion. Insbesondere CSU-Politiker Horst Seehofer leitete das Innenministerium zu dem Zeitpunkt, als die Migrationskrise begann. Um einen Vorgang von den Ursachen her zu beurteilen, muss man jedoch an den Ursprung der Krise herangehen. Der Ursprung der Krise liegt in Angela Merkels „Wir schaffen das“-Asylpolitik. Die Bundesländer haben in diesem Kontext viel Geld erhalten, jedoch möglicherweise nicht in Bereiche investiert, in denen es sinnvoll gewesen wäre – etwa in die Bildung der Migranten. Dass die bloße Zahlung von Bargeld ein Grund ist, warum so viele Migranten nach Deutschland kommen wollen, ist wahrscheinlich nur ein vorgeschobenes Argument.

Klarstellen muss man hier, dass sowohl CDU als auch CSU Innenminister in der Vergangenheit auf ganzer Linie versagt haben. Dass diese Versager sich jetzt nach vorne stellen und so tun, als sei alles die Schuld der jetzigen Regierung, ist heuchlerisch. Markus Söder sollte eigentlich seinen Mund halten, denn der informierte Wähler weiß, wer das verbockt hat. Wichtiger ist es nun, keine populistischen Forderungen zu stellen, sondern Lösungen zu präsentieren und umzusetzen. Diese Lösung kann nur eine europäische sein, denn wir können unsere Grenzen nicht so stark sichern, dass kein Flüchtling mehr einreisen kann. Auch stationäre Grenzkontrollen sind keine Lösung, denn sie sind schnell bekannt und werden dann von Schleusern umgangen. Eine Ausweitung der Schleierfahndung erscheint da sinnvoller.

Welche Leistungen erhalten Asylsuchende eigentlich in Deutschland?

Asylsuchende in Deutschland erhalten verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, ihre Grundbedürfnisse während des Asylverfahrens zu decken. Diese Leistungen werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.

Unterkunft und Verpflegung:
In den ersten Monaten (in der Regel bis zu 18 Monaten, kann aber auch länger sein) werden Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, wo sie auch verpflegt werden.
Danach können sie auf Gemeinden und Städte verteilt werden und erhalten entweder eine Unterkunft in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen.

Gesundheitsversorgung:
Asylsuchende haben Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.
Notwendige Impfungen und andere prophylaktische Maßnahmen sind ebenfalls abgedeckt.
Schwangere und Wöchnerinnen haben Anspruch auf medizinische und pflegerische Hilfe und Betreuung.

Finanzielle Leistungen:
Asylsuchende erhalten Taschengeld für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter und dem Status der Unterkunft ab (ob Selbstversorger oder in Gemeinschaftsunterkünften).

Bildung:
Kinder und Jugendliche haben Zugang zu Schulbildung.
Erwachsene können Integrations- und Sprachkurse besuchen, auch wenn der Zugang oft begrenzt ist und von verschiedenen Faktoren abhängt.

Soziale Betreuung:
Sozialarbeiter und Beratungsstellen stehen zur Verfügung, um Asylsuchende bei verschiedenen Belangen zu unterstützen und zu beraten.

Arbeitsmarkt:
Nach einem Aufenthalt von drei Monaten dürfen Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, jedoch gelten hier Prioritätsprüfungen und Beschäftigungsverbote in bestimmten Sektoren.

Diese Leistungen können je nach Bundesland und individuellen Umständen variieren. Nach Anerkennung des Asylantrags oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ändern sich die Leistungen und Rechte der anerkannten Flüchtlinge. Dann greifen nicht mehr die Leistungen nach dem AsylbLG, sondern in der Regel die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), wie bei anderen in Deutschland lebenden Bürgern auch.

 

 

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