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SoFFin

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Das Bankwesen hat sich über die Jahrhunderte zu einem wesentlichen Faktor für eine prosperierende Wirtschaft entwickelt. Vereinfacht gesagt: Die Möglichkeit Kredit zu nehmen, befähigt den Unternehmer Investitionen zu tätigen, die Innovationen ermöglichen, Arbeitsplätze schaffen und damit wesentlich zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen.

Nahezu jeder Bürger und jedes Unternehmen unterhalten heute eine oder mehrere Bankbeziehungen zur Durchführung ihrer Finanzgeschäfte. Ein Zusammenbruch des Finanzsektors hätte Folgen, die weit über die Finanzbranche hinaus merkbar wären. Sie würden ungebremst auf die Realwirtschaft durchschlagen, mit spürbaren negativen Konsequenzen für jeden einzelnen Bürger. Diese Tatsache veranlasste die Regierungen vieler Länder im Zuge der Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 und 2008 Rettungsmaßnahmen zu ergreifen, um diese drohenden massiven Einschnitte für Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Der SoFFin ist die deutsche Antwort auf die internationale Finanzmarktkrise.

Mit seiner Errichtung wurde das Ziel verfolgt, das Vertrauen der Banken untereinander und der Bürger in das Finanzsystem wieder herzustellen. Dazu wurden dem SoFFin vom Gesetzgeber verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt, die es Finanzinstituten für eine begrenzte Zeit erlauben, ihr Eigenkapital zu stärken und Engpässe in der Liquidität zu beheben.

Wie ist der SoFFin entstanden?
Im Sommer 2007 wurde die Finanzmarktkrise spürbar. Zunächst gerieten zwei amerikanische Hedgefonds aufgrund des Wertverfalls von mit Immobilien besicherten Papieren in Schieflage. Kurz darauf zeigte die Krise in Deutschland erste Auswirkungen. Die IKB Deutsche Industriekreditbank AG musste mit Garantien im Volumen von mehreren Milliarden Euro durch die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau gestützt werden. Ebenso bekamen mehrere deutsche Landesbanken erhebliche Schwierigkeiten wegen ihrer Anlagen. Ab Herbst 2007 meldete sowohl in den USA als auch in Europa ein Haus nach dem anderen erheblichen Abschreibungsbedarf infolge notwendiger Wertberichtigungen in Bezug auf Subprime-Papiere mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Eigenkapitalbasis der Häuser. Während die betroffenen Banken zunächst mit Einzelfallmaßnahmen durch ihre Regierungen gestützt wurden, gab es im September 2008 ein einschneidendes Ereignis: Mit der Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers erreichte die Krise eine neue Dimension. Nachdem nun die Insolvenz einer systemrelevanten Bank nicht mehr auszuschließen war, trocknete der Interbankenhandel praktisch aus, Banken liehen sich gegenseitig kein Geld mehr und gerieten damit in immer stärkere Liquiditätsschwierigkeiten. Individuelle staatliche Rettungsaktionen reichten nicht mehr aus, um gegen die anhaltende Finanzmarktkrise vorzugehen.

In kürzester Zeit wurden deshalb beispiellose staatliche Stabilisierungspakete aufgelegt. In Deutschland wurde am 17. Oktober 2008 mit Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin, geschaffen. Ziel dieses Gesetzes und aller darauf aufbauender Maßnahmen ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wieder herzustellen und den Finanzsektor zu stabilisieren.

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die FMSA hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Der Leitungsausschuss

leitet die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und bringt Entscheidungsvorlagen über Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen und zu grundsätzlichen Themen in den Lenkungsausschuss ein. Er besteht aus drei Mitgliedern, die das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank ernennt.

Der Lenkungsausschuss

entscheidet über Stabilisierungshilfen, über grundsätzliche Fragestellungen, Angelegenheiten besonderer Bedeutung sowie über Auflagen für Finanzunternehmen, die Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen wollen, auf Grundlage von Vorschlägen des Leitungsausschusses.

Er ist besetzt mit je einem Vertreter

des Bundesministeriums der Finanzen, Jörg Asmussen (Vorsitzender)
des Bundeskanzleramts, Dr. Jens Weidmann
des Bundesministeriums der Justiz, Dr. Birgit Grundmann
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernhard Heitzer
sowie einem Mitglied der Länder, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf.

Ein Vertreter der Deutschen Bundesbank gehört dem Lenkungsausschuss beratend an. Der Ausschuss kann weitere beratende Mitglieder (z.B. Vertreter der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau) hinzuziehen.

Das Bundesministerium der Finanzen

hat die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung inne. Das Ministerium ernennt den Leitungsausschuss und kann ihm Entscheidungsbefugnis übertragen. Es stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Jahresrechnung für den SoFFin auf.

Das Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds

nimmt die parlamentarische Kontrolle über den SoFFin wahr. Das Gremium berät über grundsätzliche und strategische Fragen sowie langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik. Es besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses und wird vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet dieses Gremium über alle den SoFFin betreffenden Fragen. Das Kontrollgremium kann Mitglieder des Lenkungsausschusses und des Leitungsausschusses zu seinen Sitzungen laden.

Die Mitglieder des Gremiums sind:

Florian Toncar (FDP, Vorsitzender)
Bartholomäus Kalb (CSU, stellv. Vorsitzender)
Alexander Bonde (Die Grünen)
Ralph Brinkhaus (CDU)
Roland Claus (Die Linke)
Leo Dautzenberg (CDU)
Georg Schirmbeck (CDU)
Carsten Schneider (SPD)
Dr. Carsten Sieling (SPD)

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