Landespolitik

Soforthilfe beschlossen

Hans (CC0), Pixabay
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Der Bayerische Landtag hat in einer Sondersitzung am [Datum einfügen] ein umfangreiches Soforthilfeprogramm für die Opfer des jüngsten Hochwassers in Bayern beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte dabei Hilfen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro an, um die von den Überschwemmungen betroffenen Bürger und Gemeinden zu unterstützen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) versicherte, dass bei Bedarf nachgesteuert werde, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten.

Während der Debatte im Landtag kam Kritik von der AfD-Fraktion. Sie warf den anderen Parteien vor, das Leid der Betroffenen für ihre „Klimapanik“ zu instrumentalisieren. Die Grünen hingegen bemängelten, dass die bereitgestellten Mittel für den Hochwasser- und Klimaschutz nicht ausreichen würden. Die Grünen-Haushaltsexpertin Claudia Köhler betonte, dass sich die Häufung von sogenannten „Jahrhunderthochwassern“ – fünf in den letzten 20 Jahren – längst auf die Verteilung der Haushaltsmittel hätte auswirken müssen. Sie forderte eine stärkere Fokussierung auf präventive Maßnahmen zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen.

Ungeachtet der politischen Diskussionen soll die Soforthilfe für die Betroffenen nun schnell auf den Weg gebracht werden. Erste Gelder wurden bereits an besonders schwer betroffene Haushalte und Unternehmen überwiesen. In den betroffenen Landkreisen sind zudem Antragsformulare verfügbar, mit denen Bürger und Unternehmen die Soforthilfe beantragen können. Die Landesregierung betonte, dass die Antragsverfahren möglichst unbürokratisch gestaltet werden sollen, um eine zügige Auszahlung der Hilfsgelder zu gewährleisten.

Experten gehen davon aus, dass die Schadenshöhe durch das Hochwasser mehrere Hundert Millionen Euro betragen könnte. Neben der finanziellen Unterstützung für die Betroffenen wird es in den kommenden Monaten und Jahren auch darum gehen, die Infrastruktur in den betroffenen Regionen wiederherzustellen und langfristige Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen. Hierbei wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern, den betroffenen Kommunen und dem Bund erforderlich sein.

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