Softing AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 30. März 2022 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die Softing AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) zugrunde. Die Softing AG hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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