Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Dezember 2021 gegenüber der Solarisbank AG im Rahmen des turnusmäßigen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 und des § 25b Abs. 1 S. 2 KWG.
Bei einer Sonderprüfung wurden bei dem Institut zahlreiche organisatorische Mängel festgestellt. Sie belegten eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 6c Abs. 1 S. 1 Nr. 6 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Abs. 1 KWG.
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