Die SOLARMAX GmbH aus Burgau bietet eine breite Palette an Produkten im Bereich der Photovoltaik-Technologie an, darunter Wechselrichter und Batteriespeicher. Am 29. November 2024 ordnete das Amtsgericht Neu-Ulm die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft an. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta bestehe die oberste Priorität im schwierigen Marktumfeld darin, die Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Kunden könnten möglicherweise vom Abverkauf der Überbestände profitieren.
Die BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld vertreten bundesweit die Interessen von Verbrauchern bzw. Käufern von Solaranlagen, etwa in Fragen der Steuerrückerstattung, bei Pflichtverletzungen, Verzug, Schadensersatz. Dazu gehört auch die Interessenvertretung als Gläubiger in (eröffneten) Insolvenzverfahren. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Maurice Högel und Rechtsanwalt Daniel Blazek.
Ein Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung von Gläubigern. Dafür sind nach Eröffnung des Verfahrens Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden und ggfls. festzustellen. Der Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung des Verfahrens wird als vorläufiges Insolvenzverfahren oder Eröffnungsverfahren bezeichnet. Es wird u.a. die Eröffnungsfähigkeit mittels Insolvenzgutachtens geprüft. Erst nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens und falls Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließt, beginnt das Verfahrensstadium, in welchem später das Vermögen des Schuldners verteilt oder mit Hilfe eines Insolvenzplans eine andere Lösung gefunden wird. Bestimmte Handlungen der Gläubiger sind also erst nach dem Eröffnungsbeschluss erforderlich.
Kommentar hinterlassen