Solarnative GmbH und die Anleihe

Published On: Sonntag, 14.07.2024By

Interviewer: Frau Bontschev, kürzlich hat ein deutsches Greentech-Unternehmen nur drei Monate nach dem Start seiner Anleihe Insolvenz angemeldet. Was können Sie uns dazu sagen?

Kerstin Bontschev: Dieser Fall ist in der Tat besorgniserregend. Das Unternehmen hatte am 19. März 2024 eine Anleihe mit einem Zinssatz von bis zu 12 Prozent p.a. emittiert. Trotz dieses attraktiven Angebots konnten nur 1,2 Millionen Euro platziert werden. Dies war offensichtlich weit unter den Erwartungen des Unternehmens.

Interviewer: Was waren die Ziele dieser Emission?

Bontschev: Laut Aussagen der Geschäftsführung sollten die Mittel zur Skalierung der Produktion und zur Stärkung der Liquiditätsreserven verwendet werden. Man plante, die Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen und die Rückzahlungen sowie Zinsen durch operative Cashflows ab dem nächsten Jahr zu decken.

Interviewer: Wo sehen Sie die Hauptprobleme bei dieser Emission?

Bontschev: Der Prospekt war in mehreren Punkten unklar formuliert. Obwohl ein Finanzierungsbedarf von 13 Millionen Euro angegeben wurde, blieb offen, ob dieser durch die Anleihe gedeckt werden konnte. Zudem wurde keine Mindestplatzierungssumme definiert, was angesichts der offensichtlichen finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens notwendig gewesen wäre.

Interviewer: Gibt es ähnliche Fälle in der Vergangenheit?

Bontschev: Ja, leider. Es gab in der jüngeren Vergangenheit mehrere Fälle, bei denen Unternehmen kurz nach der Emission ihrer Anleihen Insolvenz anmelden mussten.

Interviewer: Was sollte Ihrer Meinung nach geändert werden?

Bontschev: Wir brauchen mehr Sorgfalt und Verantwortung bei der Emission von Anleihen. Es ist wichtig, bei finanziell schwachen Emittenten eine Mindestplatzierungssumme festzulegen. Wenn diese nicht erreicht wird, sollte die Platzierung abgebrochen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Geld der Anleger von Anfang an verloren ist. Bis diese Mindestplatzierungssumme erreicht ist, sollten die Anlegergelder auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.

Interviewer: Was raten Sie geschädigten Anlegern?

Bontschev: Geschädigte Anleger sollten sich rechtlichen Beistand suchen. In diesem speziellen Fall rüfen wir derzeit, die Emissionsbegleiter zur Rechenschaft zu ziehen. Wir bieten daher allen Betroffenen an, sich bei uns zu melden.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

Bontschev: Gern geschehen.

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