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Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG – miese Bilanz

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Genau diese Einschätzung wird sicherlich der eine oder andere Kommanditist haben, der an dieser Beteiligung beteiligt ist. Schaut man sich die Bilanz an, dann wird hier ein nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag von über 2,6 Millionen Euro ausgewiesen. Da kann man als Kommanditist nicht zufrieden sein.

Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018

BILANZ

AKTIVA

30.06.2018 30.06.2017
EUR EUR
A. Anlagevermögen 32.135.298,50 36.724.961,50
I. Sachanlagen 32.135.298,50 36.724.961,50
B. Umlaufvermögen 5.623.273,31 5.010.522,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.762.653,76 429.508,75
D. Nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 2.623.385,98 3.144.028,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.144.611,55 45.309.020,69

PASSIVA

30.06.2018 30.06.2017
EURO EURO
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 29.375.000,00 29.375.000,00
II. Sonderkonten der Kommanditisten -31.998.385,98 -32.519.028,30
III. Nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 2.623.385,98 3.144.028,30
B. Rückstellungen 661.096,00 322.464,00
C. Verbindlichkeiten 41.483.515,55 44.986.556,69
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41.217.302,00 44.819.074,00
davon aus Steuern 854,01 823,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.144.611,55 45.309.020,69

Anhang

1. Unternehmensangaben

Firma Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG
Sitz Bonn
Registergericht Amtsgericht Bonn
Handelsregisternummer HRA 7428

2. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Photovoltaikanlagen werden nach der degressiven Methode abgeschrieben, da die Marktpreise für Module rückläufig sind. Die übrigen Sachanlagen werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen zwischen zwei und zwanzig Jahren.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt, mit denen die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder die sie zur Abdeckung des Risikos benötigt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr EURO 4.992.700,00 (Vj.: EURO 4.800.844,00) und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EURO 36.224.602,00 (Vj.: EURO 40.018.230,00). Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ist EURO 16.253.802,00. Der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlagen) gesicherten Verbindlichkeiten ist EURO 41.217.302,00.

5. Hafteinlage

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt EURO 29.375.000,00. Die von den Kommanditisten geleisteten Einlagen und die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen in Höhe von EURO 29.375.000,00 sind zum Bilanzstichtag um EURO 18.826.818,55 (Vj.: EURO 16.418.068,55) durch Entnahmen der Kommanditisten gemindert. Insoweit haften die Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen für Geschäftsführung und Betriebsführung sowie mit Nutzungsentgelten und belaufen sich auf ca. TEUR 1.244 im Jahr.

7. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich vier Mitarbeiter beschäftigt.

 

Bonn, den 2. Oktober 2018

Solarparc Deutschland I GmbH

gez. Peter Schreier, Geschäftsführer

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