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Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG:Nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetragüber 3 Millionen Euro

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Hier handelt es sich um eine Bilanz, die nicht im Sinne der Kommanditisten sein dürfte. Das sagt zumindest der hohe, nicht durch Vermögensanlagen gedeckte Fehlbetrag der Kommanditisten aus.Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016

SOLARPARC DEUTSCHLAND I GMBH & CO. KG, BONN

OFFENLEGUNGSUNTERLAGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2015 BIS ZUM 30. JUNI 2016

Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG, Bonn

Bilanz

AKTIVA

30.06.2016 30.06.2015
EUR EUR
A. Anlagevermögen 41.969.374,50 47.947.133,50
I. Sachanlagen 41.969.374,50 47.947.133,50
B. Umlaufvermögen 4.392.007,28 4.004.864,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 467.832,87 510.557,10
D. Nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 3.143.374,35 2.184.714,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.972.589,00 54.647.269,39

PASSIVA

30.06.2016 30.06.2015
EURO EURO
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 29.375.000,00 29.375.000,00
II. Sonderkonten der Kommanditisten -32.518.374,35 -31.559.714,16
III. Nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag 3.143.374,35 2.184.714,16
B. Rückstellungen 153.313,00 110.500,00
C. Verbindlichkeiten 49.819.276,00 54.536.769,39
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 49.619.918,00 54.420.762,00
davon aus Steuern 805,79 514,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.972.589,00 54.647.269,39

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Photovoltaikanlagen werden nach der degressiven Methode abgeschrieben, da die Marktpreise für Module rückläufig sind. Die übrigen Sachanlagen werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen zwischen zwei und zwanzig Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EURO 150,00 werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand behandelt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt, mit denen die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder die sie zur Abdeckung des Risikos benötigt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf EURO 4.800.844,00 (Vj.: EURO 4.800.844,00). Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre ist EURO 25.615.698,00. Der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten beläuft sich auf EURO 49.619.918,00.

4. Hafteinlage

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt EURO 29.375.000,00. Die von den Kommanditisten geleisteten Einlagen und die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen in Höhe von EURO 29.375.000,00 sind zum Bilanzstichtag um EURO 13.862.443,55 (Vj.: EURO 11.806.193,55) durch Entnahmen der Kommanditisten gemindert. Insoweit haften die Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB.

5. Bewertungseinheiten

Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanzinstrumente (Forward-Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Darlehen verwendet. Den beiden Zinsswaps liegt jeweils ein geplantes Grundgeschäft mit nahezu vergleichbarem und gegenläufigem Risiko zugrunde. Es handelt sich um Anschlussfinanzierungen für zwei bestehende Bankkredite, deren Zinsbindung Ende 2017 ausläuft.

Das mit den beiden jeweils aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft nach § 254 HGB gebildeten Bewertungseinheiten gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag EURO 39.368.318,00. Die Höhe der hiermit abgesicherten Risiken beträgt EURO 1.808.058,21 (Summe der negativen Marktwerte).

6. Persönlich haftender Gesellschafter

Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die Komplementärin Solarparc Deutschland 1 GmbH mit Sitz in Bonn. Das gezeichnete Kapital beträgt EURO 25.000,00.

7. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Solarparc Deutschland I GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schreier, Rechtsanwalt, Bonn.

 

Bonn, den 25. Oktober 2016

Solarparc Deutschland I GmbH

gez. Peter Schreier, Geschäftsführer

HINWEIS ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DER ERGEBNISVERWENDUNG

Mit Gesellschafterversammlung vom 13. Februar 2017 wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 der Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG, Bonn, genehmigt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.097.589,81 wurde im Rahmen des Jahresabschlusses den Sonderkonten der Kommanditisten gutgeschrieben.

Bonn, den 30. Mai 2017

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