Die „Konzertierte Aktion“ war ein wirtschaftspolitisches Instrument in Deutschland, das in den späten 1960er Jahren eingeführt wurde. Ihr Hauptziel war es, durch einen koordinierten Dialog zwischen der Regierung, den Arbeitgebern und den Gewerkschaften die Wirtschaftspolitik zu stabilisieren und die Inflation zu bekämpfen.
Der Begriff „konzertierte Aktion“ leitet sich von dem Gedanken ab, dass verschiedene wirtschaftliche Akteure zusammenarbeiten (konzertieren), um gemeinsame wirtschaftliche Probleme zu lösen. Diese Initiative wurde im Rahmen der keynesianischen Wirtschaftspolitik gegründet, die davon ausging, dass der Staat eine aktive Rolle in der Wirtschaft übernehmen und makroökonomische Ungleichgewichte regulieren sollte.
Die Konzertierte Aktion wurde 1967 als Teil des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes ins Leben gerufen. Die Idee war, dass durch regelmäßige Treffen und Absprachen zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften) und der Regierung eine gemeinsame Linie in der Lohn- und Preispolitik gefunden werden könnte. Damit sollte ein stabiles Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Vermeidung von Inflation und Arbeitslosigkeit sichergestellt werden.
In der Praxis führten die Treffen jedoch nicht immer zu den erhofften Ergebnissen, da die beteiligten Parteien oft unterschiedliche Interessen und Zielsetzungen hatten. Mit der Zeit verlor die Konzertierte Aktion an Bedeutung, insbesondere als sich in den 1980er Jahren ein Paradigmenwechsel in der Wirtschaftspolitik vollzog, weg vom Keynesianismus und hin zu einer stärker marktorientierten Ausrichtung. Die Konzertierte Aktion wurde in den 1990er Jahren offiziell eingestellt.
Kommentar hinterlassen