Solomon & Kendrick
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 03.11.2018 teilt die FMA daher mit, dass
Solomon & Kendrick
mit angeblichem Sitz in
18-24, 3rd Floor
Ghegastraße 3
1030 Wien
Tel: +43 720 815 422, +43 720 815 499
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www.solomonandkendrick.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
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