Allgemeines

Solvency II

Teilen

Die BaFin hat zwölf Auslegungsentscheidungen zur Anwendung der quantitativen Anforderungen (Säule 1) unter Solvency II auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Bereits im Mai 2014 hatte die BaFin entsprechende Erläuterungen in Bezug auf Besonderheiten des deutschen Markts veröffentlicht, beispielsweise die spezielle Systematik der Überschussbeteiligung. Diese hat sie nun für die Anwendung unter Solvency II in Auslegungsentscheidungen überführt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Versicherer die Säule-1-Bestimmungen konsistent auf Besonderheiten des deutschen Markts anwenden.

Zusätzlich zu den Themen, die bereits in den Erläuterungen enthalten waren, beschäftigten sich die Auslegungsentscheidungen mit der Berechnung der erwarteten Gewinne aus künftigen Beiträgen (Expected Profits in Future Premiums – EPIFP), der Behandlung von Bardepots bei der Bewertung im Rahmen der Solvabilitätsübersicht und der Bedeutung des Begriffs „Disability“ (Invalidität) in der Lebens- beziehungsweise Krankenversicherung. Eine weitere Auslegungsentscheidung befasst sich mit den Bewertungsverfahren für Aktiva und Passiva gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Delegierten Verordnung zu Solvency II.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rückforderungen bei Insolvenz: Was Anleger wissen müssen

Wenn ein Emittent in die Insolvenz geht, können Anleger nicht nur ihr...

Allgemeines

Enttäuschung im Einzelhandel: Menschen halten ihr Geld zusammen und setzen auf Gebrauchtes

Das Weihnachtsgeschäft 2024 hat die Erwartungen des deutschen Einzelhandels deutlich enttäuscht. Statt...

Allgemeines

Rückblick auf 2024: Rund 300 Produktrückrufe über „lebensmittelwarnung.de“ gemeldet

Das bundesweite Portal „lebensmittelwarnung.de“, betrieben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),...

Allgemeines

DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG Genussrechte worauf sich Anleger einstellen müssen

Auch wenn Weihnachten ist, gibt es keinen idealen Tag, um die traurige...