Die BaFin hat zwölf Auslegungsentscheidungen zur Anwendung der quantitativen Anforderungen (Säule 1) unter Solvency II auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Bereits im Mai 2014 hatte die BaFin entsprechende Erläuterungen in Bezug auf Besonderheiten des deutschen Markts veröffentlicht, beispielsweise die spezielle Systematik der Überschussbeteiligung. Diese hat sie nun für die Anwendung unter Solvency II in Auslegungsentscheidungen überführt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Versicherer die Säule-1-Bestimmungen konsistent auf Besonderheiten des deutschen Markts anwenden.
Zusätzlich zu den Themen, die bereits in den Erläuterungen enthalten waren, beschäftigten sich die Auslegungsentscheidungen mit der Berechnung der erwarteten Gewinne aus künftigen Beiträgen (Expected Profits in Future Premiums – EPIFP), der Behandlung von Bardepots bei der Bewertung im Rahmen der Solvabilitätsübersicht und der Bedeutung des Begriffs „Disability“ (Invalidität) in der Lebens- beziehungsweise Krankenversicherung. Eine weitere Auslegungsentscheidung befasst sich mit den Bewertungsverfahren für Aktiva und Passiva gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Delegierten Verordnung zu Solvency II.
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