Die BaFin hat im März 2022 eine korrigierte Fassung ihrer Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen bereitgestellt. Darin hat sie an drei Stellen (Lfd. Nr. 66 h. 68 h und 68 n) zuvor vorgenommene Anpassungen in Teilen wieder gestrichen, um Konflikte mit bestehenden Validierungsregelungen aufzulösen.
Hintergrund: Die BaFin hatte ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen im Dezember 2021 angepasst. Die angepassten und nun teilweise korrigierten Regeln gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2021 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2022.
Das geänderte Hinweisschreiben enthält erstmals die Ausfüllhinweise sowohl der BaFin als auch der Deutschen Bundesbank umfasst. Ziel der Bündelung ist es, das Berichtswesen zu erleichtern.
Darüber hinaus hat die BaFin Erfahrungen des letzten Berichtsjahres einfließen lassen und in Hinweise umgemünzt, um Klarheit zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise die Berichterstattung im ORSA zu den Abweichungen des unternehmensindividuellen Risikoprofils von den Annahmen in der Standardformel und die Aufnahme von Klimarisiken in den ORSA. Das Kürzel ORSA steht für „Own Risk and Solvency Assessment“ (unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung). Mit den Hinweisen dazu will die BaFin sicherstellen, dass sich die Unternehmen in ausreichendem Umfang mit ihrem eigenen Risikoprofil auseinandersetzen und darüber berichten. Die Unternehmen müssen die ergänzten Hinweise erstmals für die ORSAs beachten, die sie 2022 durchführen.
Ihre Hinweise zum Berichtswesen hatte die BaFin zuvor am 18. Dezember 2020 aktualisiert und veröffentlicht. Als Hilfe für die Unternehmen stellt sie auch eine Version zur Verfügung, in der die diesjährigen Änderungen hervorgehoben sind.
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