Die Finanzaufsicht BaFin empfiehlt Solvency-II-meldepflichtigen Versicherungsunternehmen, Testmeldungen vor den nächsten Meldeterminen einzureichen. Grund ist die Umstellung auf die Solvency-II-Taxonomieversion 2.8.0. Es wurden Schwierigkeiten identifiziert, als die Unternehmen ihre ersten Quartalsmeldungen eingereicht haben.
Durch Testmeldungen ist es möglich, klärungsbedürftige Sachverhalte frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Die BaFin empfiehlt, hierzu auch ihre Veröffentlichung vom 27. November 2023 zu beachten.
Die nächsten Meldetermine sind die bevorstehenden Gruppenquartalsmeldungen für das vierte Quartal 2023 und die Jahresmeldungen.
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