Solvesta AG
München
– ISIN DE000A12UKD1 –
– WKN A12UKD –
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, 02. Mai 2017, um 13:00 Uhr (MESZ)
in den Konferenzräumlichkeiten der Gesellschaft, Flößergasse 7/4. OG, 81369 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand der Solvesta AG hat im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzunehmen ist, was er den Aktionären hiermit anzeigt. Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen von Darlehen, die an einzelne Konzerngesellschaften ausgereicht wurden. Auch wenn über die genaue Höhe der Wertberichtigungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Einladung noch keine Aussage getroffen werden kann, dürften sich diese in einer Größenordnung von rund 3.000.000,– Euro bewegen. Aufgrund der eingeleiteten Herbeiführung der Pflichtwandlung sämtlicher von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen wird der hälftige Verlust des Grundkapitals bis zum Tage der Hauptversammlung aller Voraussicht nach wieder beseitigt und das Eigenkapital der Gesellschaft um rund 7.500.000,– Euro gestärkt worden sein. Insofern besteht nach Ansicht des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt keine unmittelbare Notwendigkeit weiterer Kapitalmaßnahmen. |
Unterlagen
Die Einladung zur Hauptversammlung liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Der Nachweis der Berechtigung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 25. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Solvesta AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Fax: +49 (0) 89/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag bzw. Record Date), d.h. auf den 11. April 2017, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die vorherige Übersendung bzw. der Besitz der Eintrittskarte keine Teilnahmebedingung darstellt, sondern lediglich ein organisatorisches Hilfsmittel.
Anfragen von Aktionären, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:
Solvesta AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Fax: +49 (0) 89/21027-298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Sofern ordnungsgemäße zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge spätestens bis zum 17. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse http://www.solvesta.eu/investor-relations zugänglich machen.
Bevollmächtigung
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen kann. Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
München, im März 2017
Solvesta AG
Der Vorstand
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