Nein, nach dieser Entwicklung sicherlich nicht mehr, denn bis zum letzten Tag hatten die Solvium Geschäftsführer immer an ihrer Phantomversicherung festgehalten. Einer Versicherung die sicherlich bei vielen Anlegern ein wichtiger Grund dafür war ein Investment zu tätigen. Ein Direktinvestment in Container. Versicherungsgeber sollte (war angeblich) die Allianz gewesen sein, die aber dann, nach Kenntnis das mit dieser Versicherung geworben wurde, dem Unternehmen eine einstweilige Verfügung hatte zukommen lassen, in dem man dem Unternehmen Solvium untersagte damit zu werben, weil es nach Aussage der Allianz eine solche Versicherung gar nicht gab. Gegen diese Urteil udn ein weiteres in diesem verfahren hatte Solvium dann natürlich Berufung eingelegt. Am 1. Septmeber sollte nun die Verhandlung dazu sein, aber Solvium zog die Berufung zurück, damit ist das Urteil gegen Solvium aus der Vorinstanz jetzt rechtskräftig. Die folgen für den Vertrieb von Solvium könnten jetzt aber unabsehbar werden, denn welcher Anleger hat jetzt noch Vertrauen in dei Geschäftsführung des Unternehmens Solvium. Die Allianz Versicherung hat beim Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung gegen Solvium Capital erwirkt. Solvium darf gemäß gerichtlichem Urteil nicht mehr behaupten, dass die Allianz die „Protect“-Produkte versichert hat (Az. 19 O 114/13).
http://www.fondstelegramm.de/start.asp?id=66085&srch=urteil
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