Frankfurt/Berlin, 26. Juli 2016 – Wegen fehlender Risikohinweise in der Werbung für Vermögensanlagen hat die Verbraucherzentrale Hessen den Anbieter Solvium Capital GmbH erfolgreich abgemahnt. Das Unternehmen hatte gesetzliche Regelungen zur Werbung nicht eingehalten. Solvium muss die vorgeschriebenen Warnhinweise und den Hinweis auf den Prospekt auf seinen Internetseiten jetzt ergänzen. Das Marktwächter Finanzen-Team in Hessen war in einer Untersuchung zur Werbung für Produkte des Grauen Kapitalmarktes auf das Unternehmen aufmerksam geworden, hat den Fall weiterverfolgt und die Verstöße festgestellt.
Die Verbraucherzentrale Hessen hat Solvium wegen mehrerer Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz abgemahnt. In einer Unterlassungserklärung bestätigt der Anbieter, künftig in der Werbung für seine Vermögensanlagen den Hinweis auf den Verkaufsprospekt und dessen Veröffentlichung sowie die deutlich hervorgehobenen Risikohinweise aufzunehmen. Auf der eigenen Homepage www.solvium-capital.de wurden die Angaben ergänzt, eine weitere Internetseite mit Werbung für das Investment in Wechselkoffer vollständig aus dem Netz entfernt.
Marktwächterarbeit zeigt Wirkung
„Bei Werbung für Produkte des Grauen Marktes werden Risiken häufig zwar erwähnt, aber nicht angemessen dargestellt. Unsere Marktwächteruntersuchung hat gezeigt, dass vier von fünf untersuchten Produkten an diesem Kriterium der Prüfung scheiterten“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Im Zeitraum Oktober/November 2015 hat das Marktwächter-Team insgesamt 91 Werbeanzeigen für Produkte des Grauen Kapitalmarktes auf ihre Transparenz überprüft und die Ergebnisse im vergangenen April veröffentlicht. „Aufbauend auf der Marktstichprobe haben wir einige Fälle weiter untersucht und Verstöße festgestellt. Solvium muss nun einlenken und wir konnten einen Erfolg für Verbraucher erzielen“, so Brandes.
Direktinvestments in Container sind Graumarktprodukte
Das Unternehmen Solvium vertreibt Direktinvestments in austauschbare Ladungsträger wie Container und Wechselkoffer beispielsweise für LKWs. Anleger erwerben die Container von Solvium und vermieten sie an das Unternehmen zurück. Während der vereinbarten Laufzeit erhalten sie Miete, bevor Solvium die Container am Ende wieder ankauft. Diese Direktinvestments sind Anlagen des Grauen Kapitalmarktes und unterliegen seit Juli 2015 dem Vermögensanlagengesetz.
Gesetzliche Vorgaben
Nach diesem Gesetz sind Anbieter dazu verpflichtet, in der Werbung auf den Verkaufsprospekt hinzuweisen, der das Investment beschreibt. Außerdem muss auf erhebliche Risiken bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Geldes verwiesen werden. Geben Anbieter eine erwartete Rendite an, die nicht nur die laut Vertrag vereinbarte Verzinsung ist, müssen sie in der Werbung – deutlich hervorgehoben – den zweiten Warnhinweis aufnehmen, dass dieser Ertrag nicht sicher ist und auch niedriger ausfallen kann.
Quelle:Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen
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