Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH – bilanziell überschuldet

Published On: Dienstag, 01.02.2022By

Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.05.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

31.12.2020
EUR

19.05.2020
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

11.227.048,00

0,00

1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

11.227.048,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.820.140,37

8.400,00

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

328.592,89

0,00

2. Eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen Gesellschafter

0,00

8.400,00

3. Sonstige Vermögensgegenstände

1.491.547,48

0,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.606.983,61

16.800,00

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.362.536,68

0,00

Summe Aktiva

16.016.708,66

25.200,00

PASSIVA

31.12.2020
EUR

19.05.2020
EUR

A. Eigenkapital

0,00

25.200,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.200,00

25.200,00

II. Jahresfehlbetrag

-1.387.736,68

0,00

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.362.536,68

0,00

B. Rückstellungen

10.600,00

0,00

1. Sonstige Rückstellungen

10.600,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

16.006.108,66

0,00

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.243.142,41

0,00

2. Sonstige Verbindlichkeiten

14.762.966,25

0,00

Summe Passiva

16.016.708,66

25.200,00

ANHANG

Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg

Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Hamburg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Hamburg

Register-Nr.: HRB 163046

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Als Emittentin von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland, unterliegt die Gesellschaft den Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes. Sie hat für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 HGB einzuhalten. § 264 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1, Absatz 3, 4 HGB sind nicht anzuwenden.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Vermögenanlagengesetzes aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen, soweit dies von den Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes vorgesehen ist, Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts gem. § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB ist die Gesellschaft aufgrund der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes nicht befreit.

In Folge der Gründung der Gesellschaft bzw. Aufnahme des Geschäftsbetriebs zum 19. Mai 2020 liegt ein Rumpfgeschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2020 vor. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält insofern keine Vorjahreszahlen und in der Bilanz sind die entsprechenden Eröffnungsbilanzwerte zum 19. Mai 2020 in der Vorjahresspalte enthalten.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB.

Das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bzw. im Falle von gebrauchten Transportmitteln mindestens entsprechend der regelmäßig vereinbarten Vertragslaufzeit der mit den Anlegern abgeschlossenen Verträge über die qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen linear vorgenommen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise in der Fremdwährung US-Dollar (USD). Sie haben im vollen Umfang eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB ebenfalls mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzpositionen Aktiva

Die Gesellschaft hat mit mehreren Kaufverträgen zum Anlagevermögen gehörende Container sowie Wechselkoffer zu Anschaffungskosten (vor Berücksichtigung von Abgängen im Rumpfgeschäftsjahr) in Höhe von insgesamt Euro 12.091.712,66 (19.5.2020: Euro 0,00) erworben. Dabei handelt es sich um die Anschaffung von neuwertigen sowie gebrauchten Vermögensgegenständen.

Neuwertig erworbene Transportmittel werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Für gebraucht erworbene Transportmittel wird entsprechend ihres Alters eine kürzere Nutzungsdauer, jedoch mindestens eine Nutzungsdauer entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit der abgeschlossenen, qualifizierten nachrangigen Namensschuldverschreibungen, angesetzt.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Rumpfgeschäftsjahres: Euro 0,00.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Rumpfgeschäftsjahres: Euro 494.876,58.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 328.592,89 (19.5.2020: Euro 0,00) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (19.5.2020: Euro 0,00).

Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 1.491.547,48 (19.5.2020: Euro 0,00). Sie beinhalten im Wesentlichen die sich für die Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2020 ergebenden Umsatzsteuerguthaben in Höhe von Euro 1.151.497,48 (19.5.2020: Euro 0,00). Des Weiteren beinhaltet diese Bilanzposition sonstige Forderungen in Höhe von Euro 340.050,00 (19.5.2020: Euro 0,00).

Die Bilanzposition Guthaben bei Kreditinstituten berücksichtigt in Höhe von Euro 1.606.983,61 (19.5.2020: Euro 16.800,00) den ausgewiesenen Saldo des Kontokorrentkontos. Der ausgewiesene Guthabensaldo stimmt mit den Rechnungsabschlüssen des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag überein. Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet.

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit dem aufgelaufenen Jahresergebnis unter der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um durch Verluste entstandenes negatives Kapital.

Die Geschäftsführung geht für die Gesellschaft von einer positiven Fortbestehensprognose aus. Diesbezüglich wird auf die Erläuterungen unter Nr. 5 im Lagebericht verwiesen (Prognosebericht).

Bilanzpositionen Passiva

Die Gesellschaft weist Rückstellungen in Höhe von insgesamt Euro 10.600,00 (19.5.2020: Euro 0,00) aus. Die Bilanzposition sonstige Rückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:

 

Stand

Stand

19.05.2020

Verbrauch

Zugang

Auflösung

31.12.2020

Prüfung/​Erstellung Jahresabschluss

0,00

0,00

8.500,00

0,00

8.500,00

Aufbewahrungspflichten

0,00

0,00

2.000,00

0,00

1.500,00

Bundesanzeiger Jahresabschluss

0,00

0,00

100,00

0,00

100,00

0,00

0,00

10.600,00

0,00

10.600,00

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 1.243.142,41 (19.5.2020: Euro 0,00) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen insgesamt Euro 14.762.966,25 (19.5.2020: Euro 0,00).

Die Gesellschaft bietet Anlegern Namensschuldverschreibungen mit Rangrücktritt an. Die Anleger stellen der Gesellschaft für eine vereinbarte Dauer liquide Mittel zur Verfügung. Die Mietdauer richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit in dem jeweils zwischen der Gesellschaft und dem Anleger individuell abgeschlossenen Vertrag. Die sich daraus ergebenden sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt Euro 14.719.103,75 (19.5.2020: Euro 0,00). Diese haben in Höhe von Euro 65.107,75 (19.5.2020: Euro 0,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und berücksichtigen die im Folgejahr zu leistenden Zinszahlungen für die Abrechnungsmonate November und Dezember 2020. Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten aus den Namensschuldverschreibungen in Höhe von Euro 14.654.000,00 (19.5.2020: Euro 0,00) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Außerdem sind in den sonstigen Verbindlichkeiten Agiobeträge im Zusammenhang mit den Namensschuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 43.862,50 (19.5.2020: Euro 0,00) berücksichtigt.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (19.5.2020: Euro 0,00).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von Euro 7.363,30.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von Euro 36.538,89.

V. Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer sind:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg

Herr André Wreth, Kaufmann, Hamburg

Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer.

Hamburg, den 21. Oktober 2021

Marc Schumann, Geschäftsführer

André Wreth, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Rumpfgeschäftsjahr 19. Mai – 31. Dezember 2020

(erweiterte Bruttodarstellung)

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten

19.05.2020

Zugänge

EUR

EUR

I. Sachanlagen

1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

12.091.713,66

Summe Sachanlagen

0,00

12.091.713,66

Summe Anlagevermögen

0,00

12.091.713,66

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Kumulierte Abschreibungen

Abschreibungen

des

Abgänge

31.12.2020

19.05.2020

Geschäftsjahres

EUR

EUR

EUR

EUR

I. Sachanlagen

1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

369.789,08

11.721.924,58

0,00

528.449,86

Summe Sachanlagen

369.789,08

11.721.924,58

0,00

528.449,86

Summe Anlagevermögen

369.789,08

11.721.924,58

0,00

528.449,86

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

Abgänge

31.12.2020

31.12.2020

19.05.2020

EUR

EUR

EUR

EUR

I. Sachanlagen

1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

33.573,28

494.876,58

11.227.048,00

0,00

Summe Sachanlagen

33.573,28

494.876,58

11.227.048,00

0,00

Summe Anlagevermögen

33.573,28

494.876,58

11.227.048,00

0,00

WEITERE DATEN

Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH
Hamburg

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom
19. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Transportmitteln. Zudem die Konzeption und die Umsetzung von Vermögensanlagen im Bereich Transportmittel und Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zur Umsetzung des Geschäftszwecks werden Namensschuldverschreibungen angeboten. Diese Namensschuldverschreibungen unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Namensschuldverschreibungen und der kaufmännischen Verwaltung der Gesellschaft ist die Solvium Capital GmbH beauftragt.

Das bedeutet, dass Anleger durch den Erwerb von Namensschuldverschreibungen Gläubiger der Gesellschaft werden und Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Zahlung von Basiszinsen

und – bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen – von Bonuszinsen sowie auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Namensschuldverschreibungen zum Ende der Laufzeit seiner Vermögensanlage erwerben.

Der Anleger wird weder Gesellschafter der Gesellschaft noch ist er auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt.

Zum Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verkauft die Gesellschaft die Transportmittel. Bei planmäßigem Verlauf führt der Verkauf der Transportmittel dazu, dass die Gesellschaft den Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen an die Anleger zurückzahlen kann.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nachfolgend werden die für die Gesellschaft wichtigsten Logistik-Teilmärkte dargestellt.

Containerma rkt

Durch immer effizientere Transport- und Logistikketten scheint die Welt kleiner zu werden. 90 % der Handelsgüter werden auf dem Seeweg transportiert. Dabei spricht man von einem Bedarf von durchschnittlich 2 Containern je Stellplatz auf den vorhandenen Containerschiffen. Über die 3 Haupthandelsrouten Transpazifik (24 %), Asien-Europa (22 %) und Innerasien (10 %) wurden bereits im Jahr 2015 über 50 % des weltweiten Seehandels abgewickelt. Da verwundert es kaum, dass die gemessen am Umschlag weltweit größten Häfen im asiatischen Raum, insbesondere in der Volksrepublik China, zu finden sind. Während europäische Häfen wie Rotterdam und Hamburg Platz 10 bzw. 17 und der erste amerikanische Hafen Los Angeles erst Platz 16 einnehmen, rangieren die asiatischen Häfen Shanghai, Singapur und Ningbo auf den Plätzen 1 bis 3[1]. Die Entwicklung des Containermarktes ist naturgemäß abhängig von der Entwicklung des Welthandels. Bei steigendem Welthandel steigt der Bedarf an Transportkapazität und umgekehrt.

In den Jahren 2010 bis 2020 stieg das an TEU gemessene Umschlagsvolumen weltweit um knapp 45 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 4,06 % entspricht. Durch die Coronapandemie kam es im Jahr 2020 zu einem leichten Rückgang von 1,1%, was ein äußerst seltenes Ereignis in der Branche ist. Zuvor gab es lediglich im Jahr 2009 einen Rückgang des Umschlagsvolumens, welcher damals durch die weltweite Finanzkrise ausgelöst wurde[2].

Durch die Möglichkeit, neue Container nur kurzfristig in Auftrag zu geben und nicht jahrelang im Voraus disponieren zu müssen, in Kombination mit der regelmäßigen Ausmusterung alter Container, ist der Markt in der Lage, auch bei stagnierendem oder rückläufigem Wachstum für hohe Auslastungsraten zu sorgen.

Container werden durch Befrachtungsunternehmen, meist Reedereien, auf der Straße, den Schienen und zumeist auf dem Seeweg verwendet und transportiert. Dabei gehört nur rund die Hälfte aller Container tatsächlich diesen Logistikunternehmen. Die andere Hälfte der Container ist im Besitz von Containerleasingunternehmen oder Anlegern. Während der Anteil der Leasingcontainer im Jahre 2009 noch rund 41 % ausmachte, waren es im Jahr 2016 erstmals seit 35 Jahren über 50 % – ein Trend, der sich in Zukunft fortsetzen wird[3]. Ein Grund hierfür ist in den anhaltenden Schwierigkeiten im Bankenmarkt zu sehen. Außerdem werden Reedereien auch in Zeiten guter Profitabilität eigene Liquidität eher für den Ausbau ihrer Schiffsflotte und weiterer Investitionsprojekte wie Terminals einsetzen, da der Containervermietmarkt in den vergangenen Jahren nachgewiesen hat, dass eine verlässliche Deckung der Nachfrage sichergestellt ist. Es ist daher auch für die Zukunft davon auszugehen, dass die Reedereien weiterhin auf Leasingcontainer zurückgreifen werden.

Wechselkoffermarkt

Wechselkoffer (auch Wechselaufbau, Wechselbehälter, Wechselpritsche, Wechselbrücke oder Swapbody genannt) sind austauschbare Transportbehälter mit ausklappbaren Stützbeinen, die mit oder auch ohne Kran durch das Absenken des Lkw-Fahrgestells abgesetzt werden können. So lassen sich Wechselkoffer schnell, einfach und kostengünstig zum Beispiel bei Logistikzentren abstellen und aufnehmen. Fahrzeuge oder Kraftfahrer müssen nicht auf das Be- und Entladen warten. Wechselkoffer sind überwiegend aus Stahl gefertigt, damit wind- und wasserdicht, sehr stabil und wenig reparaturanfällig. Sie werden hauptsächlich von Kurier-, Express- und Paketdiensten für den Transport von Gütern auf der Straße verwendet. Wechselkoffer sind europäische Ausrüstungsgegenstände, die hauptsächlich im deutschsprachigen Raum und den Benelux-Staaten eingesetzt werden. Gebaut werden die Wechselkoffer ausschließlich in Europa, zum Beispiel durch den slowakischen Hersteller Kerex sowie die deutschen Hersteller Wecon und Krone.

Für die Nutzung im kombinierten Verkehr muss der Wechselkoffer so ausgerüstet sein, dass er für eine Transportkette einsatzbereit ist, die unterschiedliche Verkehrsträger nutzt. Der Umschlag auf die Bahn wird durch ein durchdachtes System von Greifkanten ermöglicht, die sich an der Unterseite des Wechselkoffers befinden. Die Kräne in den üblichen Umschlagszentren sind mit den Gegenstücken in Form von speziellen Greifarmen ausgerüstet. Die Greifarme umfassen den Wechselkoffer seitlich und heben ihn an. Ähnlich wie ISO-Container (Standardcontainer) werden die Wechselkoffer auf den für ihren Transport vorgesehenen Lkw, Anhänger oder Güterwaggon aufgesetzt und durch Zapfen (sog. Twistlocks) verbunden. Die großen Vorteile des Wechselkoffers gegenüber ISO-Containern sind die Euro-Palettenbreite und die Möglichkeiten des kranunabhängigen Aufnehmens und Abstellens.

Für Logistikunternehmen besteht der große ökonomische Nutzen der Wechselkoffer darin, dass ein Lkw mehrere Wechselkoffer transportieren kann. Während ein Wechselkoffer an der Rampe beladen wird, kann der Lkw bereits weitere Transportfahrten mit Wechselkoffern durchführen. In der Praxis werden meist zwei leere Wechselkoffer, die mit Lkw und Anhänger gebracht werden, abgestellt und sofort wieder zwei beladene aufgenommen und abtransportiert. Dieser Vorgang dauert in der Regel rund eine halbe Stunde. Ökonomisch: Kein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrer muss während des Be- und Entladens warten, die Stand- und Wartezeiten sind minimal. Wechselkoffer können und werden auch häufig als mobile Lager genutzt. So produzieren einige Unternehmen direkt „auf die Wechselkoffer“, bis sie vollgeladen sind und abgeholt werden können. Eine Methode, die Lagerraumkosten und Umschlagszeit sowie -kosten spart.

In Europa begann, fast zeitgleich mit der Erfindung des ISO-Containers durch Malcom McLean, die Deutsche Post eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit den sogenannten Weberbehältern. Diese enormen Paketcontainer wurden beladen und konnten entweder auf einen Lkw oder einen Eisenbahnwaggon aufgesetzt werden. Sowohl McLean als auch der Deutschen Post ging es vorwiegend um eine effiziente Möglichkeit, den Güterumschlag zu beschleunigen, lange Standzeiten zu vermeiden und wirtschaftlicher zu agieren. Im Jahr 1971 verbesserte die deutsche Spedition Dachser dieses Konzept – der Wechselkoffer war geboren. Während die vorher entwickelten Wechselaufbauten auf einen Kran oder spezielle Stapler beim Wechselvorgang angewiesen waren, war es nun möglich, den kompletten Wechselaufbau ohne weitere technische Hilfsmittel auf das gewünschte Trägerfahrzeug aufzusetzen, abzunehmen oder umzubrücken.

Mittlerweile befinden sich nach Schätzungen der Axis Intermodal Deutschland GmbH rund 300.000 Wechselkoffer in Europa im Einsatz – mit ständig steigender Tendenz. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Wechselkoffers liegt bei über 15 Jahren. Durch moderne Korrosionsschutz- und Lackierungsmethoden gehen Fachleute mittlerweile von Einsatzdauern von mehr als 20 Jahren aus.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen von Wechselkoffern ist, wie auch bei vielen anderen Sachanlagen, für Unternehmen in der Regel umso höher, je länger der Wechselkoffer eingesetzt werden kann. So spielt beispielsweise für den Einsatz in der Kurier-, Express- und Paketbranche das Alter – Straßenverkehrssicherheit vorausgesetzt – keine Rolle: Hier zählt einzig, dass die Sendungen sicher, schnell und unversehrt ihr Ziel erreichen. Aufgrund dieses Nutzeneffektes handeln viele Logistiker nach der unternehmerischen Prämisse, erst dann neue Wechselkoffer in die Flotte aufzunehmen, wenn nicht ausreichend Equipment im Gebrauch ist. Um neue Wechselkoffer für den Betrieb zur Verfügung zu haben, bietet sich den Logistikunternehmen eine Reihe von Optionen. Neben dem Kauf aus eigenen Mitteln oder mittels Bankendarlehen besteht auch die Möglichkeit des Leasings beziehungsweise der Anmietung von Wechselkoffern. Dieses Modell, welches auch die Grundlage der angebotenen Vermögensanlagen ist, bringt den Logistikunternehmen einige Vorteile. Neben der Liquiditätsschonung und Stärkung der Eigenkapitaldecke, weil keine Anschaffungskosten anfallen, sprechen auch die geringe Bilanzberührung (kein weiteres Anlagevermögen und keine Abschreibung für die Wechselkoffer im Unternehmen) sowie die Möglichkeit der Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt für diese Variante. All dies versetzt das Logistikunternehmen in die Lage, schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren zu können.

3. Geschäftsentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr hat die Gesellschaft Namensschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 14.654 an Anleger (einschließlich bis zum Bilanzstichtag geleisteter Teilzahlungen) vertrieben, damit erreichte die Gesellschaft ein sehr zufriedenstellendes Platzierungsergebnis, das auch im laufenden Geschäftsjahr 2021 fortgesetzt werden konnte. Das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage wurde zum 01.03.2021 beendet. Es ist nicht geplant, über diese Gesellschaft weitere Vermögensanlagen zu platzieren.

Da sich fast alle bei der Gesellschaft anfallenden Kosten entsprechenddes Volumens der ausgegebenen Namensschuldverschreibungen entwickeln, wird die Gesellschaft damit in der Lage sein, alle Verpflichtungen pünktlich und vollständig zu erfüllen, da die prognostizierten Umsätze aus dem durch die Namensschuldverschreibungen finanzierten Erwerb des Anlagevermögens in der Gesamtprognose diese Kosten decken. Es ist dabei nicht geplant, andere Verpflichtungen als diejenigen, die sich aus den Namensschuldverschreibungen mit den Anlegern ergeben, einzugehen.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 219 im Zusammenhang mit der Vermietung der Transportmittel erzielt. Weiterhin erzielte die Gesellschaft Erlöse aus Verkäufen von Transportmitteln in Höhe von TEUR 604. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 528 und die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 90 entwickelten sich entsprechend zum Bestand der Transportmittel bzw. zum Volumen der von den Anlegern erworbenen Namensschuldverschreibungen. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.117 entsprachen aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Abrechnung wesentlicher Dienstleistungen in Abhängigkeit vom Geschäftsvolumen den Erwartungen der Geschäftsführung.

Im Rumpfgeschäftsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.388.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt vom Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an den im Rumpfgeschäftsjahr ins Anlagevermögen der Gesellschaft zugegangenen Transportmitteln. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Anlagevermögen auf insgesamt TEUR 11.227. Entsprechend beläuft sich die Anlagenintensität I (Verhältnis Anlagevermögen zur Bilanzsumme) zum Bilanzstichtag auf 70,1 %. Das Anlagevermögen wurde durch die mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge finanziert, der Anlagendeckungsgrad II (Verhältnis Eigenkapital zzgl. Langfristiges Fremdkapital zum Anlagevermögen) beläuft sich auf 130,5 %.

Die Geschäftsführung geht zudem davon aus, dass im Sachanlagevermögen aufgrund der regelmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung einer angemessen gewählten Nutzungsdauer bzw. aufgrund der aktuellen und zukünftigen Marktpreisentwicklung für gebrauchte Transportmittel stille Reserven entstehen werden, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung der Namensschuldverschreibungen mit den Anlegern zu entsprechenden Veräußerungsgewinnen führen werden. Diese stillen Reserven sind nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend, um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auszugleichen.

Die laufenden Einzahlungen aus der Vermietung der Transportmittel an die Endnutzer – insbesondere große Logistik- und Transportunternehmen – lagen im Rumpfgeschäftsjahr über den laufenden Zinszahlungen an die Anleger.

Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr war die Finanzlage der Gesellschaft stets geordnet und die Liquidität war gegeben.

4. Chancen- und Risikobericht

Containermarkt

Seit der Wirtschaftskrise 2008/​2009 hat sich der Containerleasingmarkt, auch Containervermietmarkt genannt, als stabil und relativ krisenresistent erwiesen. Aus diesem Grund rückt er seit mehreren Jahren immer stärker in den Fokus privater und institutioneller Investoren, wie zum Beispiel Pensionsfonds, Versicherungen und Family Offices. Der Weltcontainerhandel ist im Jahr 2020 trotz der Coronapandemie nur um rund 1 % gesunken. Der Anteil an Vermietcontainern an der Weltcontainerflotte liegt seit 2016 dauerhaft bei über 50 % mit gleichbleibender Tendenz. In der Containerschifffahrt wird ein Container durchschnittlich bis zu 15 Jahre eingesetzt, wodurch jedes Jahr ca. 6 % des Bestands aus dem Markt genommen werden. Dies kann für die Rentabilität von besonderem Vorteil sein und birgt einen Schutz gegen kurzfristige unvorhergesehene Marktentwicklungen wie wir im abgelaufenen Jahr beobachten konnten.

Auch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei Bedarfsrückgängen, wie beispielsweise im Jahr 2009, die Neuproduktionen reduziert oder eingestellt werden. Hieraus lassen sich bei steigendem Bedarf wiederum positive Effekte auf den Gebrauchtcontainervermietmarkt ableiten. Container werden „on demand“ bestellt und hergestellt. Dies bedeutet, dass nur bei Bedarf Containerneubauten in Auftrag gegeben werden. Die Bestellfristen sind mit 6 bis 8, maximal 10 Wochen sehr kurz. So reguliert sich der Markt auch bei nachlassender Nachfrage selbst und ist nicht auf ein dauerhaftes Wachstum angewiesen. Für Reedereien und Leasingunternehmen ist es damit einfach, auf Marktänderungen zu reagieren. Im Falle einer Nichtbeschäftigung fallen lediglich Lagerkosten von rund 15,00 EUR je Monat und TEU an. Es gibt keine laufenden Betriebskosten für Standardcontainer. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Standardcontainers im „ersten Leben“ (für den Seefrachtverkehr geeignet) beträgt ca. 15 Jahre. Dies bedeutet, dass je nach Bedarf und Zustand rund 5 % bis 7 % des Weltbestands an Containern jährlich in die Zweitmärkte überführt werden. Im „zweiten Leben“ werden Container zum Beispiel für Inlandstransporte, als Lager-, Büro- oder Baucontainer oder Ähnliches verwendet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Preise für gebrauchtes Equipment an den Neucontainerpreisen orientieren, werden für Altcontainer regelmäßig Preise von rund 50 % der jeweils gültigen Neucontainerpreise erzielt[4].

Container-Neubaupreise haben sich seit Anfang 2020 annähernd verdoppelt. Ausgelöst durch steigende Stahlpreise, Corona-Hygienemaßnahmen bei den Containerherstellern und eine hohe Nachfrage nach Containern, stiegen die Preise für einen 20 Fuß Standardcontainer von 1.900 USD auf mehr als 3.800 USD im dritten Quartal 2021[5]. Damit einhergehend konnten auch die Mietraten deutlich gesteigert werden sowie deutlich längere Mietverträge für Neucontainer abgeschlossen werden. Statt der früher üblichen 5 Jahre werden mittlerweile Mietverträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen[6].

Große Namen bedeuten keine Sicherheit: Nach wie vor ist die Profitabilitätssituation der Containerreedereien angespannt. Auch große Unternehmen waren gezwungen, sich zu restrukturieren oder durch Zukäufe effizienter zu werden. Zudem ist eine der weltweit größten Containerreedereien im September 2016 in die Insolvenz geraten. In den letzten Jahren ist so aus den ehemals Top-20-Reedereien, die die großen Handelsrouten in der Containerschifffahrt dominierten, eine Top-11-Gruppe geworden. Hieraus ergeben sich besondere Kauf- und Vermietungsmöglichkeiten. Die Größe einer Reederei allein ist kein Indiz mehr für die Risikoarmut eines Geschäftes mit ihr. Genaue Marktkenntnisse und -erfahrungen sind erforderlich, um die passenden Endnutzer zu finden.

Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt ein entscheidender Faktor für den Bedarf an weltweiter Transportkapazität und Containern. Durch die Coronapandemie sind anfangs die Containerumschläge zurück gegangen. Dieses Bild drehte sich aber ab dem Sommer 2020 relativ schnell und im September waren die Umschlagszahlen wieder auf Vorjahresniveau[7]. Für die nächsten Jahre bis 2025 wird einhergehend mit der wirtschaftlichen Erholung in den meisten Ländern ein jährliches Wachstum von ca. 5 % erwartet[8]. In dem aktuellen Marktumfeld gibt es für die Gesellschaft weiterhin gute Möglichkeiten, Investitionsobjekte mit geeignetem Rendite-Risiko-Verhältnis zu finden.

Wechselkoffermarkt

Die große Auswahl in Warenhäusern, die bunte Vielfalt in den Regalen der Supermärkte und der stetig wachsende Markt des Internetbusiness: All diese Güter wollen transportiert werden. Wechselkoffer werden für Möbel- und Stückguttransporte ebenso verwendet wie für den Transport von Veranstaltungsequipment. Am häufigsten finden Wechselkoffer allerdings in der Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP) ihren Einsatz.

Gemäß der KEP-Studie 2021 – Analyse des Marktes in Deutschland des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e. V. („BIEK-Studie 2021“) boomt die Kurier-, Express- und Paket-Branche. Im Jahr wuchs Branche in Zeiten der Corona-Pandemie um ca. 11%, gemessen an der Anzahl der Sendungen[9].

Logistikequipment, wie insbesondere Wechselkoffer, ist gefragter denn je. Ein wesentlicher Faktor ist die besonders erfolgreiche Entwicklung im Bereich Internet- und TV-Shopping. So wuchs der Online-Handel im Jahr 2020 gemäß Angaben des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. um 14,6%[10]. Mittlerweile werden neben bekannten Produktgruppen, wie zum Beispiel Kleidung, Spielzeug und Elektronik, auch zunehmend Medikamente und Lebensmittel online bestellt und bis vor die Wohnungstür geliefert. Eine Möglichkeit, die das Leben für Jung und Alt täglich vereinfacht.

Dieser E-Commerce benötigt Kurier-, Express- und Paketdienste, welche die Waren sicher, schnell und günstig an die Kunden aus- und gegebenenfalls zurückliefern. Der gesamte Versand- und Internethandel wird heute durch KEP-Dienste abgewickelt. Ohne Wechselkoffer wäre das TV- und Internet-Shopping nach dem Motto „heute bestellt, morgen geliefert“, wie wir es heute kennen, undenkbar.

Dieser KEP-Markt verzeichnet in den letzten Jahren ein nahezu konstantes Wachstum. Im Jahr 2020 wurden rund 4,05 Milliarden Sendungen allein in Deutschland verschickt[11], Tendenz stark steigend.
Das Sendungsvolumen der KEP-Branche stieg in den Jahren von 2010 bis 2020 um insgesamt 74 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 5,7 % entspricht. 2020 erlebte die Branche mit über 23,5 Milliarden Euro einen Rekord bei den Umsätzen. Diese wuchsen seit dem Jahr 2010 bis dahin um rund 67 %, was einem durchschnittlichen Wachstum von über 5 % p.a. entspricht.[12]

Bis zum Jahr 2025 wird laut Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ein weiteres Wachstum der Sendungen auf bis zu 5,68 Milliarden Sendungen erwartet, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von ca. 7% entspricht.[13]

Allgemeines

Die Gesellschaft ist im Rahmen des Endnutzerauswahlprozesses (Auswahl der Logistikunternehmen, die die von der Gesellschaft (indirekt) finanzierten Transportmittel nutzen) bestrebt, mit potentiellen Risiken verantwortungsbewusst umzugehen. Jede Auswahlentscheidung wird auf Basis einer soliden Mischung aus Vorsicht und Risikobereitschaft kalkuliert, ohne dabei das nötige Verhältnis zwischen Rendite und Risiko und damit die Rentabilität aus dem Auge zu verlieren.

Ziel der Gesellschaft bei jeder Vermietung der Transportmittel ist es, eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst langlaufende Mietverträge abzuschließen.

Die Gesellschaft hat durch die Solvium Capital GmbH vor Abschluss der entsprechenden Mietverträge die Bonität und Solvenz der Endnutzer in enger Abstimmung mit dem Vermietmanagern intensiv geprüft. Die Gesellschaft hat dabei Endnutzer ausgewählt, die nach ihrer Einschätzung überwiegend eine hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten. Auf diese Art und Weise entsteht ein Mieteinnahmenpool, der aus Sicht der Gesellschaft Planungssicherheit für die Mieteinnahmen ermöglicht und eventuelle Ausfallrisiken auf Seiten der Mieter deutlich reduziert.

Zum Abschlussstichtag sind der Gesellschaft keine Risiken aus der Vermietung ihrer Vermögensgegenstände bekannt.

Die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft ist naturgemäß mit Risiken verknüpft. Die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft ist von der Entwicklung der Transport- und Logistikbranche sowie anderen makroökonomischen Einflussfaktoren (Kapitalmarkt, Wettbewerbssituation, Einnahmeausfallrisiken der Logistikpartner) und Änderungen aufsichtsrechtlicher bzw. steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Vermögensanlagen abhängig. Negative Entwicklungen auf diesen Märkten bzw. innerhalb dieser Rahmenbedingungen können zu negativen Konsequenzen in Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Zum Abschlussstichtag sind der Gesellschaft keine Veränderungen bekannt, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage führen könnten.

Daneben unterhält die Gesellschaft intensive Geschäftsbeziehungen zu ihren Vermietmanagern. Wirtschaftliche Schwierigkeiten der Vermietmanager könnten auch die Gesellschaft im Hinblick auf Forderungsausfallrisiken treffen, wobei diese durch die Abtretung der Endnutzer-Mietverträge und das Recht zur Übertragung des Vermietungsgeschäfts auf eine andere Vermietungsgesellschaft wirksam minimiert wurden. Zum Abschlussstichtag bestehen keinerlei wirtschaftliche Bedenken bezüglich der Vermietmanager.

5. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2021 sieht die Unternehmensplanung der Gesellschaft die Realisierung von Umsätzen in Höhe von MEUR 2,7 vor.

Hinsichtlich der Zinsaufwendungen an die Anleger geht die Gesellschaft von einem voraussichtlichen Gesamtaufwand in Höhe von MEUR 0,9 für das kommende Geschäftsjahr aus.

Insgesamt rechnet die Gesellschaft nach Berücksichtigung von Abschreibungen und sonstigen Kosten mit einem negativen Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von MEUR -3,1 für das Geschäftsjahr 2021.

Auf Grundlage des gesamten Planungshorizonts ergibt sich insgesamt ein positives Unternehmensergebnis für die Gesellschaft. Entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens werden die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Transportmittel realisieren und zum Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird.

6. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz

Folgende Angaben sind nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG ergänzend in den Lagebericht aufzunehmen: der Solvium Capital GmbH stehen für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 variable Vergütungen in Höhe von EUR 31.104,16 zu. Die Höhe der variablen Vergütungen bemisst sich ausschließlich an der Anzahl der vertriebenen Namensschuldverschreibungen. So stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, auch falls weniger Namensschuldverschreibungen als geplant platziert werden könnten.

Aus der variablen Vergütung zahlt die Solvium Capital GmbH sämtliche Konzeptions- und Erstellungskosten, die bei der Erstellung und Billigung der Verkaufsprospekte anfallen. Die Solvium Capital GmbH trägt damit das komplette wirtschaftliche Risiko für diese Kosten, sofern weniger Namensschuldverschreibungen als geplant platziert werden können.

Außerdem werden die externen Vertriebspartner, die die Solvium Capital GmbH mit dem Vertrieb der Namensschuldverschreibung beauftragt hat, von der Solvium Capital GmbH aus der variablen Vergütung bezahlt.

Die Operatoren der Gesellschaft bezogen im Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausschließlich variable Vergütungen in Höhe von EUR 43.424,63, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden. Die Vergütung der Operatoren ist streng einnahmenorientiert, so dass eine Vergütung nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge geleistet wird und eine Interessensgleichheit mit der Gesellschaft besteht.

Die oben dargestellten Vergütungen ergeben sich auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erfassten Buchungen.

In Bezug auf die Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG im Lagebericht ist festzustellen, dass die Gesellschaft weder Führungskräfte noch Mitarbeiter beschäftigt hat und insofern keine berichtspflichtigen Angaben vorliegen.

Hamburg, den 21. Oktober 2021

Marc Schumann, Geschäftsführer

André Wreth, Geschäftsführer

[1] Lloyd‘s List – One Hundred Ports 2020, S. 25

[2] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, Appendix

[3] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S.42

[4] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S. 75

[5] Drewry Maritime Research – Container Equipment Forecaster, Quarter 2-2021, S. 6

[6] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S. 173

[7] Drewry Maritime Research – Container Throughput Indices, September 2021

[8] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S. 21

[9] Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) (2021): KEP-Studie 2021 – Analyse des Marktes in Deutschland, S.11

[10] Ebd., S.19

[11] Ebd., S.17

[12] Ebd., S.17

[13] Ebd., S.13

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai bis 31. Dezember 2020 der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai bis 31. Dezember 2020 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Hamburg, den 21. Oktober 2021

Marc Schumann, Geschäftsführer

André Wreth, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt „5. Prognosebericht“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen werden, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Transportmittel realisieren und zum Ende der Laufzeit der jeweiligen Namensschuldverschreibung Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird. Wie in der Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang und in Abschnitt „5. Prognosebericht“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, den 2. Dezember 2021

EBS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Christian Entringer, Wirtschaftsprüfer

Henning Jensen, Wirtschaftsprüfer

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 19. Mai bis 31. Dezember 2020

19.05.2020 – 31.12.2020
EUR

1. Rohergebnis

347.376,23

2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-528.449,86

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.116.737,49

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-89.925,56

5. Ergebnis nach Steuern

-1.387.736,68

6. Jahresfehlbetrag

-1.387.736,68

 

Hamburg, den 21. Oktober 2021

gez. Marc Schumann gez. Andre Wreth

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Dezember 2021

14 Comments

  1. Dr. Dierckes Freitag, 04.02.2022 at 11:11 - Reply

    Gestatten Sie das ich mich hier einmal Einmische. Der Artikelverfasser hat doch mit seiner Position recht. Die Bilanz ist eine Tatsache, damit auch die vorhandene bilanzielle Überschuldung der einzelnen Gesellschaften aus dem Unternehmenskonstrukt Solvium. Ob die „stillen Reserven“ irgendwann wirklich „gehoben werden können“, das ist doch eine spekulative Annahme mit der man sich dann auch „Trösten“ kann. Fakt ist, der Artikelverfasser hat recht. Ich bin ein progressiver Anleger der auch gerne mal ein kalkulierbares Risiko eingeht. Solvium ist für mich eine „black Box“ in welche ich kein Investment tätigen würde.

    • Claus Hutzler Freitag, 04.02.2022 at 13:22 - Reply

      Interessante Aussage mit dem „kalkulierbaren Risiko“. Allerdings darf dann niemand mehr auf dem grauen Kapitalmarkt investieren, weil das nur Black-Boxen sind! Überall wo draufsteht, dass der Totalverlust drohen kann, ist nicht kalkulierbar. Tja … und wer hier breit streut, der erwischt zwischen weißen und grauen Schafen auch mal ein schwarzes.

      Ob Solvium nicht nur rote Zahlen schreibt, sondern auch ein schwarzes Schaf ist, das werden wir sehen. Natürlich hoffe ich, Herr Bremer liegt nicht richtig.

  2. ratbefolger Donnerstag, 03.02.2022 at 18:26 - Reply

    Werte Kommentatotoren. Ich habe gelernt das Herr Bremer immer recht hat mit seinen Hinweisen. Jamer, jammer,jammer. Ich investiere seit Jahren in nichts mehr, worüber Herr Bremer schreibt.

    • Claus Hutzler Donnerstag, 03.02.2022 at 19:56 - Reply

      Was leider nicht weiterhilft, wenn man bereits investiert ist!

  3. Claus Hutzler Mittwoch, 02.02.2022 at 17:07 - Reply

    Gut! Viel verstehen muss man schließlich nicht, da die Bilanz eine deutliche Sprache spricht. Solvium wird nicht umsonst Herrn Olaf Will (König der Liquidationen) einsetzen. Eine Versicherung für den Anleger ist das nicht gerade.

    • AnonÜm Donnerstag, 03.02.2022 at 09:57 - Reply

      Sind Sie Anleger? Dann schauen Sie doch bitte in Zukunft vor einer Investition nach den handelnden Leuten und lassen das in Ihre Entscheidung mit einfließen. Ich habe mir die Bilanz jetzt noch einmal genauer angeschaut und mache mir gerade bei den derzeitigen Preisen von Containern und Wechselbrücken weniger Sorgen. Es handelt sich um eine Bilanz in der Anlaufphase, in der auch einmalige Provisionen gezahlt wurden. Es gibt einen Prognosebericht und jeder kann googeln, wie Container und Wechselbrücken abgeschrieben werden. Das sollte auch im Prospekt stehen, den jeder Anleger vor Investition lesen sollte. Natürlich gibt es ein Totalverlustrisiko…aber wo denn bitte nicht, wenn man eine positive Rendite auf die Investition erwartet? Jetzt jammern und schwarzmalen, wo nachweislich nicht einmal ein Schaden entstanden ist und Personen namentlich in schlechtem Bild erscheinen lassen finde ich nicht sehr gut.

      • Claus Hutzler Donnerstag, 03.02.2022 at 13:14 - Reply

        Ja, ich bin Anleger und muss zur Ehrenrettung von Solvium sagen, das ich bei Solvium seit 9-10 Jahren verschiedenste Investments hatte, die bisher alle bestens gelaufen sind. Nur macht es für mich wenig Sinn bei einem Investment vorher die handelnden Personen anzusehen, da ich die wenigsten kenne, dafür gehe ich über einen Vermittler, der das entsprechende Wissen haben sollte.
        Sollten sie mit dem schlechten Bild Herr Will meinen, dann musste ich nicht für dieses sorgen, ihn auch nicht in diesem erscheinen lassen. Für dieses Unbehagen und Bauchgrummeln hat er durch seine vergangenen Tätigkeiten bereits selbst gesorgt. Aber ich lasse mich gerne positiv überraschen!

        • Arbab Donnerstag, 03.02.2022 at 21:42 - Reply

          Sehr geehrter Herr Hutzler,
          haben Sie sich bei Ihren bisherigen (bestens gelaufenen) Investitionen auch zwischendrin die Bilanzen angesehen? Die sahen ähnlich aus – und mit den stillen Reserven haben Sie dann eine ordentliche Rendite erhalten.

          Und zu Olaf Will: dieser war bisher alleiniger Vorstand und Hauptaktionär der Solvium Holding AG, also quasi allein verantwortlich für Ihre „bestens gelaufenen“ Investitionen (siehe Pressemitteilung vom 20.01.2022)!

          Herr Bremer hat oft Recht, aber nicht immer. Wenn sich Vorhersagen bewahrheiten wird das immer hochgespielt, wenn Kapitalanlagen mit „miesen Bilanzen“ am Ende mit zweistelligen Renditen für die Anlger aufgelöst werden hört und liest man davon dann nichts mehr…

          • Claus Hutzler Freitag, 04.02.2022 at 07:21

            Wie schon geschrieben, lasse ich mich gerne positiv überraschen. Ja, auch in der Vergangenheit habe ich immer wieder mal Bilanzen von Solvium gesehen. Und ja, die waren auch schlecht, nur dieses Mal ist es sehr deutlich. Außerdem waren die Investments anders gelagert, nämlich als Direktinvestments, was zumindest ein scheinbarere Sicherheit bietet. Bei den Opportunitäten muss man sich beim Worst Case in der Reihe anstellen und warten ob überhaupt etwas abfällt.

  4. Claus Hutzler Mittwoch, 02.02.2022 at 07:27 - Reply

    AnonÜm, Sie werden nicht komplett unrecht haben. Nur von Solvium brauche ich mir das nicht erklären lassen, denn die Antwort ist klar. Da wäre mir eine neutrale Bewertung von außerhalb wesentlich lieber.

    • Arbab Mittwoch, 02.02.2022 at 10:19 - Reply

      Eine neutrale Bewertung ist sicher gut, nur muss der neutrale Bewerter auch Geschäftsmodell und Bilanzen verstehen. Gerade das Thema AfA…

      • AnonÜm Mittwoch, 02.02.2022 at 12:51 - Reply

        Danke Arbab für die Beantwortung…dem ist nichts hinzuzufügen

  5. Claus Hutzler Dienstag, 01.02.2022 at 06:38 - Reply

    Was kann man als Anleger in einem solchen Fall machen?

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir dürfen keine juristischen Ratschläge geben, aber wir können ihnen den Hinweis geben, sich hier einmal mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterhalten sollten. Die Erstberatung sollte immer kostenfrei sein, dann sollten sie mit dem Anwalt gemeinsam enstcheiden, was man dann in ihrem Fall für ein Vorgehen wählen sollte.

    • AnonÜm Dienstag, 01.02.2022 at 19:24 - Reply

      Da muss man als Anleger erst einmal die Ruhe bewahren…Man kann bei dem Anbieter nachfragen und sich erklären lassen, was das überhaupt heißt. Ich bin mir sicher, dass es auch gar keinen Schaden gibt…oder sind schon Zahlungen ausgeblieben? Ich glaube verstanden zu haben, wie dieses Modell funktioniert und mache mir da persönlich gar keine Gedanken. Die Container und Wechselkoffer werden bilanziell abgeschrieben…aber tatsächlich sollten Sie im Wert gestiegen sein. Diese stillen Reserven werden aber erst bei Verkauf „sichtbar“. Lassen Sie sich das aber bitte von Solvium erklären

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