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Sonderregeln für ukrainische Flüchtlinge bleiben bis 2026 bestehen

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Brüssel, 11. Juni 2024 – Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, dass die Sonderregelungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis mindestens März 2026 verlängert werden sollen. Dieser Schritt ermöglicht es den Ukrainern, weiterhin problemlos in den Ländern der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten.

Angesichts der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine, insbesondere der gezielten Angriffe auf zivile und kritische Infrastruktur, sieht die Kommission derzeit keine Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Heimatland. Die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes soll den Ukrainern Sicherheit und Stabilität in dieser schwierigen Zeit bieten.

Der Sprecher der Kommission betonte, dass die EU weiterhin an der Seite der Ukraine und ihrer Bürger stehe und alles daransetzen werde, die humanitäre Hilfe und Unterstützung aufrechtzuerhalten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Integration der ukrainischen Flüchtlinge in ihren Gesellschaften zu erleichtern und ihnen Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt zu gewähren.

Die Entscheidung der Kommission spiegelt die Solidarität und das Mitgefühl der Europäischen Union gegenüber den vom Krieg betroffenen Menschen wider. Es bleibt zu hoffen, dass die Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ukraine Fortschritte machen und die Flüchtlinge eines Tages wieder sicher in ihre Heimat zurückkehren können.

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