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Sonnenstromfabrik GmbH meldet Insolvenz an

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Das vermeldet das Amtsgericht in Hamburg. Das Unternehmen soll Beteiligungen an interessierte Anleger verkauft haben. Diese dürften nun „Wertlos“ sein.

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 442/13  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 7438 eingetragenen Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH, Westtangente 1, 23966 Wismar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hennings

 

Geschäftszweig: die Beteiligung an Firmen, die im Rahmen der Herstellung, der Entwicklung, der Forschung, des Vertriebs regenerativer Energien tätig sind etc.

 

 

 

ist am 25.10.2013, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

 

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 442/13 Amtsgericht Hamburg, 25.10.2013

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