Hanseatisches OberlandesgerichtAz.: 13 Kap 1/20 BeschlussIn der Sache Jörg Stockmann, Anne-Frank-Straße 74, 22587 Hamburg – Musterkläger –Prozessbevollmächtigte: gegen
– Musterbeklagte –
– Musterbeklagte –
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– Musterbeklagte –
– Musterbeklagter –
– Musterbeklagte –Prozessbevollmächtigte zu 1 – 4: Prozessbevollmächtigte zu 1 – 6: beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht – 13. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Panten, die Richterin am Oberlandesgericht zur Verth und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Tonner am 10.06.2022: Auf die Anträge der Musterkläger vom 07.06.2022 wird der am 03.06.2022 verkündete Beschluss dahingehend berichtigt, dass am Ende der Beschlussformel (Seite 2, 3. Zeile) ergänzend heißen muss: „aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 01.06.2022“. Im Übrigen wird der Berichtigungsantrag zurückgewiesen. Gründe: Die Urteilsformel war wie aus dem Tenor ersichtlich zu ergänzen, da der Verweis auf die mündliche Verhandlung vergessen wurde. Die beantragte Berichtigung des Entscheidungsdatums ist dagegen abzulehnen. Auf dem von den Richtern unterschriebenen Original des Beschlusses ist das Datum handschriftlich von 15.06.2022 auf „3.06.2022“ korrigiert worden. Insofern dürfte ein schlichter Ausfertigungsfehler vorliegen, der mit der aufgrund der hier erfolgten Berichtigung des Beschlusses erforderlichen Neuausfertigung beseitigt werden kann.
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