Oberlandesgericht MünchenBeglaubigte AbschriftAz.: Kap 3/10 In Sachen Früherer Musterkläger: Wefers Christian, Oettelsweg 10, 47661 Issum – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: gegen
Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenient zu 1: Prozessbevollmächtigte: Nebenintervenientin zu 1: Prozessbevollmächtigte: Prozessbevollmächtigte: wegen Musterverfahrens erlässt das Oberlandesgericht München – Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren (5. Senat) – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Vollkommer, den Richter am Oberlandesgericht Gerok und die Richterin am Oberlandesgericht Webert-Girshausen am 04.12.2023 folgenden Beschluss
GründeZu 1. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Musterklägers aufgrund seiner Klagerücknahme im Ausgangsverfahren war nach § 13 Abs. 1 1. Fall i.V.m. § 9 Abs. 2 KapMuG ein neuer Musterkläger zu bestimmen. Mit Schriftsatz vom 17.04.2023 (Bl. 3934 d.A.) schlug die Rechtsanwaltskanzlei Rotter die Beigeladene Frau Maria-José da Silva Gelbing (LG München I 32 O 752/09) als neue Musterklägerin vor. Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen. Einwände wurden nicht erhoben, andere Beigeladene haben insbesondere nicht den Wunsch geäußert, selbst Musterkläger zu werden. Die Bestimmung von Frau da Silva Gelbing ist mit Blick auf die von ihr verfolgten Ansprüche für das weitere Musterverfahren sachgerecht und ihre Ernennung entspricht dem billigen Ermessen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 KapMuG). Zu 2. Musterbeklagter ist, wer Beklagter in einem der ausgesetzten Verfahren ist (§ 9 Abs. 5 KapMuG). Nach der aktuellen (bereinigten) Liste der Beigeladenen verklagten alle Beigeladenen und die neue Musterklägerin nur die Hypo Real Estate Holding AG; die bisherigen Musterbeklagten zu 2) und 3) sind in den nach § 8 Abs. 1 KapMuG noch ausgesetzten Verfahren nicht verklagt. Die bisherige Musterbeklagte zu 1) ist daher die einzige Musterbeklagte. Die Rechtsform der Musterbeklagten wurde umgewandelt (vgl. auch schon das Rubrum des Beschlusses des BGH vom 17.12.2020); die Geschäftsführung hat gewechselt. Die bisherigen Musterbeklagten zu 2) und 3) werden als (weitere) Nebenintervenienten auf Beklagtenseite geführt. gez.
Für die Richtigkeit der Abschrift
München, 03.05.2024
Ziegler, JSekr`in |
Kommentar hinterlassen