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SoWiTec group GmbH: ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

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DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT

Die Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.

SoWiTec group GmbH

Sonnenbühl
Bundesrepublik Deutschland

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

an die Inhaber der
bis zu EUR 15.000.000,00 6,75 % besicherten Schuldverschreibung 2018/​2023
der
SoWiTec group GmbH, Sonnenbühl

(ISIN: DE000A2NBZ21, WKN: A2NBZ2)

(„Schuldverschreibungen 2018/​2023“)

Die SoWiTec group GmbH mit Sitz in Sonnenbühl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 737004 und mit der Geschäftsanschrift Löherstraße 24, 72820 Sonnenbühl, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ und zusammen mit ihren konsolidierten Gesellschaften zum jeweiligen Zeitpunkt, die „SoWiTec-Gruppe“ bzw. „SoWiTec“), fordert hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der

bis zu EUR 15.000.000,00 6,75 % Schuldverschreibung 2018/​2023
der SoWiTec group GmbH

fällig am 8. November 2023

(ISIN: DE000A2NBZ21, WKN: A2NBZ2)

eingeteilt in bis zu 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, nunmehr noch valutierend in Höhe von EUR 7.634.000,00 und eingeteilt in 7.634 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, (jeweils eine „Schuldverschreibung 2018/​2023“ und zusammen die „Schuldverschreibungen 2018/​2023“ bzw. „Anleihe 2018/​2023“), zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

innerhalb des Zeitraums beginnend am 11. November 2023, um 0:00 Uhr und
endend am 13. November 2023, um 24:00 Uhr
(„Abstimmungszeitraum“)

gegenüber dem Notar Dr. Dirk Otto, DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, mit Amtssitz in Frankfurt am Main und Geschäftsräumen in der Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main (der „Abstimmungsleiter“) auf („Abstimmung ohne Versammlung“; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung, die „Aufforderung zur Stimmabgabe“).

1.

Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung

Hinweis zum nachfolgenden Abschnitt

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ ist von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Anleihegläubigern die Hintergründe für die Beschlussgegenstände und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsentscheidung der Anleihegläubiger zu verstehen. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Gewähr dafür, dass der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ alle Informationen enthält, die für die Beschlussfassung notwendig oder angemessen sind, und weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater, noch irgendeine andere Person garantieren die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen und übernehmen keine Haftung für die darin enthaltenen Informationen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Anlageentscheidungen entstehen, die auf der Grundlage der im Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ enthaltenen Informationen getroffen wurden. Dementsprechend ersetzt diese Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Anleihegläubiger sollten ihre Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der Abstimmung ohne Versammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Aufforderung zur Stimmabgabe, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/​oder Finanzberatern treffen.

Diese Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung wurde am 27. Oktober 2023 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter www.sowitec.com/​de/​investor veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind aktuell, sofern nicht anders angegeben. Die hierin enthaltenen Informationen können jedoch nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Aufforderung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Stimmabgabe eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Aufforderung zur Stimmabgabe.

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Pläne oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.

1.1

Die SoWiTec-Gruppe auf einen Blick

a)

Allgemein

Die Emittentin ist die Obergesellschaft der SoWiTec-Gruppe, einer – nach eigenen Angaben – der führenden Projektentwickler in den Bereichen Wind und Solar.

Die SoWiTec-Gruppe ist auf dem Gebiet der Entwicklung, Projektierung, Arrangierung von Fremdfinanzierungen und der Realisierung von Windparks auf dem Festland (onshore) sowie von Photovoltaikparks im In- und Ausland tätig. Dabei liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit der SoWiTec-Gruppe vornehmlich in der Projektierung, wobei bei deutschen Windparkprojekten auch die anschließende Realisierung eine wesentliche Tätigkeit darstellt. Die Geschäftstätigkeit unterteilt sich in die Geschäftsbereiche (i) „Projektentwicklung“ und (ii) „Services“, wobei der Geschäftsbereich Projektentwicklung die Entwicklung, Projektierung, Finanzierung und Realisierung von onshore-Wind- und Photovoltaikparks im In- und Ausland und der Geschäftsbereich Services Dienstleistungen wie technisches und kaufmännisches Betriebsmanagement, Baumanagement, Strom- und CO2-Handel, Wind- und Solarmessungen, technische Detail- und Ausführungsplanung und ähnliche Dienstleistungen umfasst. In ihrer bisherigen Unternehmensgeschichte, die auf die Gründung einer dem heutigen Konzern nicht zugehörigen Vorgängergesellschaft im Jahr 1993 durch den heutigen Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer, Frank Hummel, zurückreicht, wurden 63 nationale und internationale Projekte mit nahezu 3.000 Megawatt („MW“) realisiert und 6.600 MW an Projekten verkauft. Zu den Kunden, d.h. den Erwerbern der veräußerten Projektgesellschaften zählen dabei namhafte international tätige Energiekonzerne wie z.B. ENEL, EDF, Engie, EDP, AES und Iberdrola.

In Deutschland ist die SoWiTec-Gruppe seit über 25 Jahren in der Projektierung von Windparks tätig. Die bisher und gegenwärtig verfolgten Windparkprojekte befinden sich im gesamten Bundesgebiet, jedoch mit regionalen Schwerpunkten unter anderem in Süddeutschland. Zum 30. Juni 2023 wurden von der SoWiTec-Gruppe in Deutschland 31 Windparkprojekte mit einer zu installierenden Leistung von rund 110 MW in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung umgesetzt.

Derzeit befinden sich Windprojekte mit einer Leistung von 110 MW in Entwicklung, von denen ein Windprojekt mit 21 MW die Genehmigung erhalten hat. Eine größere Pipeline von 250 MW an Wind- und 200 MW an Photovoltaikprojekten befindet sich in Vorbereitung. Seit fast 20 Jahren setzt die SoWiTec-Gruppe, die im deutschen Heimatmarkt erworbene Expertise auch im Ausland ein. So ist die SoWiTec-Gruppe seit vielen Jahren in Schwellen- und Entwicklungsländern wie Brasilien, Uruguay, Argentinien, Chile, Peru, Kolumbien, Mexiko, Kenia und Thailand mit eigenen Niederlassungen und durch Joint-Venture-Gesellschaften in Simbabwe und Sambia vertreten. Insgesamt ist die SoWiTec-Gruppe derzeit in zwölf Auslandsmärkten aktiv. Nach Einschätzung der SoWiTec-Gruppe stellen derzeit insbesondere Brasilien, Kolumbien und Mexiko die bedeutenden Auslandsmärkte dar.

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 erzielte die SoWiTec-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 16.713 (2021: TEUR 13.017; 2020: TEUR 15.541) und ein Konzernjahresergebnis von TEUR 1.067 (2021: TEUR -3.925; 2020: TEUR 294). Die Konzerneigenkapitalquote (ermittelt durch die Summe der Einzelposten des Eigenkapitals im Verhältnis zur Bilanzsumme jeweils zum 31. Dezember) betrug zum 31. Dezember 2022: 73,1 % (31. Dezember 2021: 71,7 %; 31. Dezember 2020: 71,3 %).

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographisch bestimmten Märkten für die entsprechend angegebenen Perioden:

Sechsmonats-
zeitraum zum 30. Juni 2023
Geschäftsjahr
zum 31. Dezember
(TEUR, sofern nicht anders angegeben) 2022 2021 2020
(ungeprüft) (geprüft)
Südamerika 2.341 15.102 5.836 14.164
Europa 10.367 1.436 2.276 830
Asien 0,0 0,0 4.732 306
Afrika 44 175 172 241
Gesamt 12.752 16.713 13.017 15.541

Zum 31. Dezember 2022 waren durchschnittlich 111 Arbeitnehmer bei der SoWiTec-Gruppe beschäftigt (31. Dezember 2021: 127; 31. Dezember 2020: 149).

b)

Gruppen- und Beteiligungsstruktur

Gruppenstruktur

Die wesentliche Gruppen- und Gesellschafterstruktur der SoWiTec-Gruppe stellt sich zum Datum wie folgt dar:

c)

Angaben zu Beteiligungen

Die Emittentin hat zum Datum der Veröffentlichung folgende unmittelbare Beteiligungen:

Name und Sitz des Unternehmens Anteils-
besitz
(in %)
SoWiTec international GmbH, Sonnenbühl 100,00
SoWiTec operation GmbH, Sonnenbühl 100,00
SoWiTec service GmbH, Sonnenbühl 100,00
SoWiTec development GmbH, Sonnenbühl 100,00
SoWiTec trading GmbH, Sonnenbühl 95,00(1)
SoWiTec projekt GmbH, Sonnenbühl 100,00

(1) Die weiteren Anteile (5 %) werden von Herrn Gerd Hummel gehalten.

Eine Vielzahl von Tochtergesellschaften der SoWiTec operation GmbH, der SoWiTec international GmbH und der SoWiTec Netherland B.V. werden wegen – nach Einschätzung der Gesellschaft – untergeordneter Bedeutung mit Blick auf die Bilanzsumme und Umsatzerlöse im handelsrechtlichen Konzernabschluss der Gesellschaft weder konsolidiert noch at-equity einbezogen.

Die Emittentin fungiert gegenwärtig ausschließlich als Holding-Gesellschaft der SoWiTec-Gruppe. Die Aktiva der Emittentin bestehen daher derzeit im Wesentlichen aus den Anteilen an ihren operativen Tochtergesellschaften (u.a. SoWiTec operation GmbH, SoWiTec international GmbH, SoWiTec service GmbH und SoWiTec projekt GmbH). Demzufolge ist die Emittentin zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen und insbesondere für Zahlungen im Rahmen ihrer Kapitaldienste im Wesentlichen auf Ausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen.

Der Emittent hat insbesondere eine starke Abhängigkeit von der SoWiTec operation GmbH („SoWiTec operation“), deren 100 % Gesellschafter sie wiederum ist. Die SoWiTec operation ist die Gesellschafterin aller Projektgesellschaften und hält somit ein Großteil der Werte innerhalb der SoWiTec-Gruppe. In den einzelnen Projektgesellschaften werden die Projekte entwickelt, sie halten somit alle Projektrelevante Assets wie Pachtverträge, Genehmigungen, Netzanschlüsse usw.

Die einzelnen Projektgesellschaften werden in unterschiedlichen Projektentwicklungsstadien an Investoren veräußert, welche wiederum nach Erreichen bestimmter Meilensteine Zahlungen an die SoWiTec operation leisten. Die wesentlichen Erträge der SoWiTec-Gruppe werden daher durch die SoWiTec operation erzielt.

Anteile an der SoWiTec operation sind in folgender Höhe und wie folgt verpfändet:

(i)

38% der Anteile an der SoWiTec operation sind im Zusammenhang mit der Begebung der Schuldverschreibungen 2018/​2023 zugunsten der Anleihegläubiger an den Treuhänder, Schultze & Braun Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH mit Geschäftsanschrift Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, („Treuhänder“) verpfändet. Die Ansprüche aus der Verpfändung bestehen für den Fall, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen 2018/​2023 auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrags nicht erfüllt;

(ii)

28% der Anteile an der SoWiTec operation sind im Zusammenhang mit der Begebung von bis zu EUR 25.000.000,00 8,00% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 28. Februar 2028 (ISIN: DE000A30V6L2 /​ WKN: A30V6L) („Schuldverschreibungen 2023/​2028“) zugunsten der Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2023/​2028 an den Treuhänder verpfändet. Die Ansprüche aus der Verpfändung bestehen für den Fall, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen 2023/​2028 auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrags nicht erfüllt.

d)

Gesellschafterstruktur der Emittentin

Zum Datum der Veröffentlichung werden die Geschäftsanteile an der Emittentin von den nachfolgenden Gesellschaftern gehalten:

(ii)

22.355 Gesellschaftsanteile (entspricht 74,9 % des Stammkapitals der Emittentin) werden durch Herrn Frank Hummel (zugleich Geschäftsführer der Emittentin) gehalten, und

(iii)

5.852 Gesellschaftsanteile (entspricht 25,09 % des Stammkapitals der Emittentin) werden durch die Wind Power Invest A/​S, Aarhus/​Dänemark („Wind Power Invest“), gehalten.

Die Wind Power Invest ist eine 100 %ige unmittelbare Tochtergesellschaft der VESTAS WIND SYSTEMS A/​S, Aarhus/​ Dänemark, ein internationaler Hersteller von Windkraftanlagen.

1.2

Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023

Die nachfolgenden Tabellen enthalten ausgewählte wesentliche Finanzinformationen nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches („ HGB “), für die zum 31. Dezember 2022, 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 abgelaufenen Geschäftsjahre sowie dem Sechs-Monatszeitraum zum 30. Juni 2023 der SoWiTec group GmbH. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.Dezember 2022, der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 der Emittentin wurde von RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH mit der Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 45-51, 72764 Reutlingen, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Konzernabschlüsse wurden freiwillig erstellt, da die Emittentin nach § 293 Absatz 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit ist.

Die Angaben zum Sechs-Monatszeitraum zum 30. Juni 2023 (einschließlich der Angaben zur Vorjahresperiode) der Emittentin wurden dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2023 entnommen. Die Angaben zum Sechs-Monatszeitraum zum 30. Juni 2023 wurden keiner prüferischen Durchsicht oder Prüfung unterzogen.

Die folgenden Zahlenangaben wurden kaufmännisch gerundet. Aus diesem Grund ist es möglich, dass die Summe der in einer Tabelle genannten Zahlen nicht exakt die ggf. ebenfalls in der Tabelle genannten Summen ergeben.

a)

Entwicklung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung

(i)

Ausgewählte Angaben der Konzern-Bilanz

Konzern-Bilanz-Daten nach HGB 30. Juni 31. Dezember
(in TEUR) 2023 2022 2021 2020
(ungeprüft) (geprüft)
Anlagevermögen 23.535 22.795 24.183 21.683
Umlaufvermögen 97.355 86.482 80.981 86.584
Summe Aktiva 121.672 109.566 105.498 108.716
Eigenkapital 91.220 80.088 75.598 77.526
Rückstellungen 1.041 1.226 2.114 2.274
Verbindlichkeiten 29.292 28.052 26.276 27.368
Summe Passiva 121.672 109.566 105.498 108.716
(ii)

Ausgewählte Angaben der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung nach HGB Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni Geschäftsjahr
zum 31. Dezember
(in TEUR) 2023 2022 2022 2021 2020
(ungeprüft) (geprüft)
Umsatzerlöse inkl. Bestandsveränderungen 12.752 8.591 16.713 13.017 15.541
Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 2.769 2.553 915 3.479 474
Sonstige betriebliche Erträge 916 1.621 2.008 1.805 2.071
Materialaufwand 1.054 950 -3.158 -1.466 -1.608
Personalaufwand 2.985 3.164 -6.341 -6.398 -7.314
Abschreibungen 110 140 -299 -746 -954
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.710 1.813 -4.490 -8.592 -3.315
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.053 936 -1.664 -1.717 -1.773
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 636 725 -2.457 -2.159 -2.924
Ergebnis nach Steuern 7.881 190 1.132 -3.859 362
Sonstige Steuern 30 35 64 66 -69
Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 7.851 225 1.067 -3.925 294
(iii)

Ausgewählte Angaben der Konzern-Kapitalflussrechnung

Konzern-Kapitalflussrechnung nach HGB Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni Geschäftsjahr
zum 31. Dezember
(in TEUR) 2023 2022 2021 2020
(ungeprüft) (geprüft)
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
7.499 3.613 -121 6.218
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.588 1.848 -3.370 -3.448
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 304 -4.361 -2.995 61
b)

Aktuelle Finanzlage der Gesellschaft und der SoWiTec-Gruppe

Die SoWiTec-Gruppe hat in erheblichem Umfang Fremdkapital in Form von Darlehen und Anleihen aufgenommen.

(i)

Finanzierung der Emittentin

Die bisherige Finanzierung beruht hauptsächlich auf Anzahlungen für die Sicherung von Projektrechten sowie Meilensteinzahlungen bei Erreichen bestimmter Projektentwicklungsschritte aus bestehenden Verträgen mit Auftraggebern und Investoren sowie Fremdkapital aus Darlehen. Die Emittentin als Konzernobergesellschaft finanziert sich ferner über die von ihr begebene Schuldverschreibung 2018/​2023, die am 8. November 2023 fällig ist und einen jährlichen Zinssatz von 6,75 % vorsieht, und die Schuldverschreibung 2023/​2028, die am 30. März 2028 fällig ist und einen jährlichen Zinssatz von 8,00 % vorsieht.

(ii)

Sonstige Finanzierung der SoWiTec-Gruppe

Die Emittentin und ihre Tochtergesellschaften sind aufgrund der angestrebten Finanzierungsstruktur der von ihr durchgeführten Projektierungen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die überwiegend über Fremdkapital – häufig in Form von Bankkrediten – erfolgt, darauf angewiesen, dass ihr regelmäßig ein wesentlicher Teil der Projektierungskosten durch Kapitalgeber finanziert wird. Wenn die SoWiTec-Gruppe als Generalunternehmer für Projekte in Deutschland tätig wird, übernimmt sie gegebenenfalls auch die Vorfinanzierung des Eigenkapitalanteils der Betreibergesellschaft bis zur Fertigstellung eines Wind- oder Photovoltaikparks und Übergabe der Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft an den erwerbenden Investor. Gegebenenfalls übernimmt die SoWiTec-Gruppe alternativ oder zusätzlich auch die Vorfinanzierung von bereits vereinbarten Fremdkapitaltranchen. Teilweise wird zudem vereinzelt bei Projekten in Deutschland schon vor deren Veräußerung der Fremdkapitalanteil durch Aufnahme von Bankdarlehen durch die jeweilige Betreibergesellschaft finanziert, wobei die entsprechenden Bankdarlehen zumeist nur zur Zwischenfinanzierung bis zur Veräußerung des jeweiligen Projekts dienen sollen, und daher nur vergleichsweise kurze Laufzeiten aufweisen. Gelingt der Verkauf eines so finanzierten Projekts nicht oder nur mit Verzögerungen, könnten solche zur Zwischenfinanzierung aufgenommenen Bankdarlehen bereits zu einem Zeitpunkt fällig werden, zu dem der SoWiTec-Gruppe aus der Veräußerung des Projekts noch keine Mittel zugeflossen sind.

Die Finanzierungsvereinbarungen der Gesellschaften der SoWiTec-Gruppe (einschließlich der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2018/​2023 sowie der Schuldverschreibungen 2023/​2028) sehen zahlreiche Verpflichtungen vor und sehen insbesondere auch die Einhaltung bestimmter Berichtspflichten und festgelegter Finanzkennzahlen (sog. Financial Covenants) durch die jeweilige Darlehensnehmerin vor. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen, sofern er nicht geheilt wird, kann den jeweiligen Darlehensgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen. Die Ausübung eines Kündigungsrechts könnte in der Folge aufgrund der in Kreditverträgen und in den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2018/​2023 und der Schuldverschreibungen 2023/​2028 enthaltenen Drittverzugsklauseln (sog. „Cross Default“-Regelungen) dazu führen, dass weitere, nicht gekündigte Kreditverträge oder die jeweiligen Schuldverschreibungen ebenfalls kündbar werden und ein Dominoeffekt ausgelöst wird.

Sollten die jeweiligen Gesellschaften der SoWiTec den aus den Finanzierungsvereinbarungen resultierenden Pflichten nicht nachkommen, können die jeweiligen Gläubiger die gewährten Sicherheiten, einschließlich Realsicherheiten, auch ohne Mitwirkung der Gesellschaft und möglicherweise mit wesentlichen Preisabschlägen verwerten. Falls einzelne oder mehrere Kredite aufgrund einer vorzeitigen Kündigung fällig gestellt würden, könnte die SoWiTec-Gruppe die fällig werdenden Kredite möglicherweise nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu deutlich schlechteren Bedingungen refinanzieren und schlimmstenfalls zur Insolvenz der Gesellschaft führen.

1.3

Aktuelle Liquiditätssituation

Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist derzeit äußerst angespannt.

Die in den Jahresabschlüssen der SoWiTec-Gruppe ausgewiesenen Erträge setzen sich überwiegend aus abgerechneten Leistungen für die Entwicklung und Errichtung von Wind- und/​oder Photovoltaikparks im Rahmen von Projekten, den Verkäufen von Projektgesellschaften sowie im seltenen Fall aus Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften, wie der SoWiTec international GmbH und der SoWiTec operation GmbH zusammen. Aufgrund der Schwierigkeit, die zukünftige Entwicklung der Projektgesellschaften und damit einhergehend die möglichen Veräußerungserlöse vorherzusehen, ist die Höhe des Ergebnisses im jeweiligen Geschäftsjahr nicht sicher und, wenn überhaupt, nur für einen kurzen Betrachtungshorizont vorhersehbar und prognostizierbar. Bei der Veräußerung von Projekten vereinbart die SoWiTec-Gruppe mit den jeweiligen Investoren regelmäßig, dass erhebliche Kaufpreisteile erst einige Zeit nach Übertragung des jeweiligen Projekts und außerdem abhängig von der Erreichung bestimmter Projektfortschritte (sogenannte Meilensteine) und in Abhängigkeit des gegebenenfalls angepassten Gesamtprojektpreises geleistet werden müssen. Es besteht daher keine Gewähr, dass die SoWiTec-Gruppe aus Projektverkäufen jeweils sämtliche vereinbarten Zahlungen in der vereinbarten Höhe und zum jeweils erwarteten Zeitpunkt zufließen.

Derzeit bestehen Unsicherheiten über die zeitnahe Zahlung von Kaufpreisteilen für Projekte in Deutschland und Mexiko von insgesamt 2,6 Mio. Euro, mit deren Zahlungseingang die SoWiTec-Gruppe zu einem früheren Zeitpunkt plante. Zudem ging die SoWiTec von einer höheren Umtausch- und Platzierungsquote im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot der Schuldverschreibung 2023/​2018 aus.

Darüber hinaus sind die Strompreise in Brasilien aufgrund der sehr ungewöhnlichen Situation eines dortigen Überangebots derzeit sehr niedrig. Der von der SoWiTec-Gruppe erzielbare Veräußerungserlös für Windpark- bzw. Photovoltaikprojekte hängt jedoch maßgeblich davon ab, welche Erlöse aus der Stromerzeugung für Windpark bzw. Photovoltaikparks über die entsprechende Betriebsdauer zu erwarten sind. Für die Renditeerwartungen von Investoren von Wind- bzw. Photovoltaikparks ist von Bedeutung, welche Annahmen zur Entwicklung des allgemeinen Strompreises an den Strombörsen und zu den Möglichkeiten des Stromverkaufs auf dem freien Markt zugrunde gelegt werden können. Hierbei besteht unter anderem die Schwierigkeit, dass die Betriebsdauer eines Windparks ebenso wie eines Photovoltaikparks in der Regel mit 20 bis 30 Jahren angesetzt wird, wohingegen Terminkontrakte zur Absicherung der Strompreisentwicklung allenfalls für einen Zeitraum von wenigen Jahren zur Verfügung stehen. Insgesamt führt daher die Ungewissheit, bei gleichzeitig erhöhten Investitionskosten für den Bau der Projekte, ob, in welchem Umfang und zu welchen Preisen der Verkauf von mit einem Wind- bzw. Photovoltaikpark erzeugten Strom auf dem freien Strommarkt möglich ist, dazu, dass auch die Renditeerwartung eines Investors mit dieser Unsicherheit belastet ist und sich negativ auf die einem Wind- bzw. Photovoltaikpark von einem Investor beigemessene Bewertung auswirken kann.

Derzeit ist es durch das ungewöhnlich niedrige Strompreisniveau in Brasilien für Investoren nicht möglich, im freien Markt Stromlieferverträge zu erhalten, welche eine auskömmliche Projektrendite garantieren. Investoren verschieben daher die Umsetzung von Projekten, was dazu führt, dass die im Regelfall mit Abschluss von Stromlieferverträgen verbundenen großen Meilensteinzahlungen für bestehende Projektkaufverträge nicht wie geplant eingehen. Gleichzeitig hat dies Auswirkungen auf laufende neue Vertragsverhandlungen, bei welchen Investoren derzeit keinen Druck sehen, diese schnell zum Abschluss zu bringen. Somit kam es zu nicht vorhersehbaren Verschiebungen von Umsatzerlösen von rund 12 Mio. Euro seit September 2023.

In Kolumbien wiederum führen Verzögerungen im Netzausbau von etwa 12 Monaten durch die Netzbetreiber zu Verzögerungen bei der Umsetzung von vertraglich gesicherten Projekten, was seit Oktober 2023 zu Verschiebungen von Zahlungseingängen in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro führte.

Die Kombination der vorstehend beschriebenen Entwicklungen, die zum Großteil nicht vorhersehbar waren und kurzfristig eingetreten sind, hat dazu geführt, dass die SoWiTec-Gruppe und damit auch die Emittentin trotz eines vergleichsweise hohen Liquiditätsbestands zum 30. Juni 2023 in Höhe von rund EUR 5,3 Mio., der jedoch bereits durch laufende, im Wesentlichen fixe Kosten sowie Kosten für den Bau des deutschen Projektes Hohfleck (vertraglich vereinbart und festgeschrieben) bereits deutlich reduziert wurde, auch im Lichte der absehbaren weiteren kurz- und mittelfristigen Liquiditätsabflüsse, für die sie Vorsorge treffen musste, derzeit nicht über ausreichende Liquidität verfügt, um die am 8. November 2023 fällige Schuldverschreibung in vollem Umfang nebst Zinsen zurückzuzahlen.

1.4

Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen

Angesichts der zuletzt absehbaren Liquiditätslücke im Hinblick auf die Rückzahlung der Schuldverschreibung hat die Geschäftsführung der Emittentin zunächst Nachverhandlungen mit bestehenden Investoren in Projekten mit verzögertem Zahlungseingang mit dem Ziel geführt, zumindest Teilzahlungen von Meilensteinen früher zu erhalten. Diese Gespräche waren aber nur teilweise von Erfolgt gekrönt.

Darüber hinaus hat die Geschäftsführung Gespräche mit zahlreichen Banken und Finanzierern geführt, um eine kurzfristige Finanzierung oder Linienerhöhung zu prüfen. Aufgrund des engen Zeitrahmens und der bestehenden Sicherheitensituation, war jedoch keine Finanzierung im ausreichenden Umfang zu erlangen.

Ferner hat die Geschäftsführung der Emittentin zusammen mit ihren Finanzberatern eine kurzfristige Erhöhung des Volumens der 2028 fälligen Schuldverschreibung geprüft, konnte aber hierfür nicht in ausreichendem Umfang Interesse erkennen.

Schließlich wurden auch Vertragsverhandlungen zum Verkauf von Projekten oder Projektportfolien sowie der Start von neuen Verhandlungen zu Projekten intensiviert. Aber zum einen sind Projekte in einem frühen Stadium nicht oder nur sehr schwer veräußerbar. Zum anderen wäre ein solcher Notverkauf – wenn überhaupt – nur zu Kaufpreisen weit unterhalb des Marktwertes möglich gewesen und hätte die zukünftigen Ertragschancen der SoWiTec-Gruppe erheblich geschmälert, so dass es absehbar gewesen wäre, dass damit die Liquiditätsengpässe nur in der Zukunft verschoben und sogar verschlimmert worden wären.

Die SoWiTec-Gruppe wird sich zudem zukünftig verstärkt auf die Kernmärkte Deutschland, Brasilien, Kolumbien und Mexiko konzentrieren. Alle weiteren Märkte werden überprüft und gegebenenfalls auf- bzw. komplett an Investoren abgegeben. SOWITEC hat hierzu bereits einen strukturierten Prozess gestartet. Zudem wird aufgrund der derzeitigen unerwarteten und ungewöhnlichen Situation in Brasilien eine Restrukturierung und Reduzierung des lokalen Personals eingeleitet bei gleichzeitiger Reduzierung der Projektentwicklungsausgaben. Das Ziel ist eine Kostenreduktion um ca. 20 % bzw. 2 Mio. Euro.

SOWITEC wird seine Projektentwicklungsaktivitäten in Deutschland weiterhin deutlich verstärken und hierfür auch zusätzliches Personal einstellen. So konnte die Pipeline in den vergangenen 6 Monaten bereits um fast 60 % von 70 auf 110 MW ausgebaut werden.

1.5

Beschlussvorschläge

Vor diesem Hintergrund schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern der Schuldverschreibung 2018/​2023 folgende Beschlüsse vor:

(i)

Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre (bis zum 8. November 2026);

(ii)

Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB;

(iii)

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger; und

(iv)

Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters.

Anleihegläubiger sollten berücksichtigen, dass eine Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte durch die Anleihegläubiger nur möglich ist, wenn Anleihegläubiger, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens fünfzig Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen halten, an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen. Bei einer ggf. erforderlichen zweiten Versammlung beträgt das Quorum fünfundzwanzig Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung ausstehenden Schuldverschreibungen. Die Anleihegläubiger werden daher dringend gebeten, sich an der Abstimmung zu beteiligen.

1.6

Was geschieht, wenn die Beschlüsse nicht gefasst werden sollten?

Sollten die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Beschlussgegenständen nicht zustimmen, bleibt die Emittentin zur Rückzahlung der Schuldverschreibung verpflichtet und es ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Emittentin nicht in der Lage sein wird, diesen Betrag zu zahlen. Sollte dies – wie zu erwarten ist – zur Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen, wäre diese verpflichtet, Insolvenz anzumelden.

1.7

Schlussbemerkung

Die Emittentin bekräftigt, dass der Fokus der Geschäftsführung in den kommenden Wochen weiterhin darauf liegen wird, negative Entwicklungen zu verhindern, die alle Stakeholder der SoWiTec-Gruppe, einschließlich der Anleihegläubiger, wesentlich beeinträchtigen würden.

Die Emittentin appelliert an die Anleihegläubiger, die SoWiTec-Gruppe in ihrem eigenen Interesse in diesem Bestreben zu unterstützen.

2.

Gegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin

TOP 1 – Beschlussfassung über die Prolongation der Schuldverschreibung 2018/​2023
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
§ 4 (a) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
§ 4 Fälligkeit, Rückzahlung, vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin oder der Anleihegläubiger sowie Rückkauf § 4 Maturity, Redemption, Early Redemption at the Option of the Issuer or the Noteholders and Repurchase
(a) Die Schuldverschreibungen werden am 8. November 2026 (der „Fälligkeitstermin“) zum Nennbetrag zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung findet außer in den nachfolgend genannten Fällen nicht statt. (a) The Notes will be redeemed at par on 8 November 2026 (the “Redemption Date”). There will be no early redemption except in the following cases.
TOP 2 – Beschlussfassung über einen Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
Der folgende neue Absatz (neuer Absatz (d)) wird in § 7 der Anleihebedingungen eingefügt:
(d) Die Anleihegläubiger verzichten hinsichtlich der Nichtleistung der ursprünglich am 8. November 2023 fälligen Rückzahlung der Schuldverschreibung auf etwaige Rechte nach § 7 (a) (i) (Nichtzahlung von Kapital und Zinsen innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag) und (iii) (Zahlungseinstellung) der Anleihebedingungen. (d) The Noteholders waive (verzichten auf) any rights pursuant to § 7 (a) (i) (Non-payment of principal or interest within 30 days from the relevant due date) and (iii) (Cessation of payment) of the Terms and Conditions of the Notes with respect to the non-payment of the Notes originally due on 8 November 2023.
Der folgende neue Absatz (neuer Absatz (e)) wird in § 7 der Anleihebedingungen eingefügt:
(e) Die Anleihegläubiger verzichten bis einschließlich zum 8. November 2026 auch auf etwaige Rechte, nach § 490 BGB wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ihre Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und deren sofortige Tilgung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. (e) During the period up to and including 8 November 2026, the Noteholders also waive (verzichten auf) any rights under § 490 of the German Civil Code (BGB) to declare their Notes due based on a substantial deterioration of the financial circumstances of the Issuer and to demand immediate redemption of their Notes at the Principal Amount plus accrued interest.
TOP 3 – Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern – in Abstimmung mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. – vor, wie folgt zu beschließen:
Herr Dr. Marc Liebscher, Berlin, wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt (der „Gemeinsame Vertreter“). Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt wurden. Er hat die Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn, der Mehrheitsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. sowie den Ersatz für die entstehenden Kosten und Aufwendungen nach § 7 Abs. 6 SchVG von der Emittentin. Zu den Kosten und Aufwendungen zählen auch die angemessenen Kosten für eine eventuelle, aus Sicht des Gemeinsamen Vertreters zur Wahrnehmung seiner Rechte sinnvoll gebotene Beauftragung externer Berater, insbesondere Finanzberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gutachter oder andere professionelle Berater oder Experten. Der Gemeinsame Vertreter darf auf den Rat oder die Dienstleistungen der professionellen Berater oder Experten vertrauen.
Die nach dieser Beschlussfassung geschuldeten Beträge (insbesondere Kosten und Aufwendungen sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters) sind nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Der Gemeinsame Vertreter ist berechtigt, der Emittentin gegenüber Vorschussrechnungen zu fakturieren.
Der Gemeinsame Vertreter ist darüber hinaus berechtigt, für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine Vermögensschadenshaftpflicht mit einer angemessenen Versicherungssumme abzuschließen. Die Kosten für diese Vermögensschadenspflichtversicherung sind nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung durch den gemeinsamen Vertreter nach Wahl des gemeinsamen Vertreters durch die Gesellschaft direkt an die Versicherung oder an den gemeinsamen Vertreter; bei Zahlung an den gemeinsamen Vertreter hat der gemeinsame Vertreter durch die Gesellschaft hat der gemeinsame Vertreter auf Wunsch der Gesellschaft nachzuweisen, dass der für den Abschluss einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellte Betrag für eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung verwendet worden ist..
Der Gemeinsame Vertreter wird von der Beschränkung des § 181 BGB (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit.
Der Gemeinsame Vertreter haftet den Anleihegläubigern als Gesamtgläubiger für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben; bei seiner Tätigkeit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Gemeinsame Vertreter bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Anleihegläubiger zu handeln.
Den Gemeinsamen Vertreter trifft keine Beweislastumkehr analog § 92 Abs. 2 S. 2 Aktiengesetz (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts).
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt, es sei denn, er hat vorsätzlich gehandelt. Über die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche gegen den Gemeinsamen Vertreter entscheiden die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss.
TOP 4 – Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters
Der gemäß TOP 3 gewählte Gemeinsame Vertreter wird zur Geltendmachung der Rechte der Anleihegläubiger ermächtigt und bevollmächtigt. Er wird insbesondere zu folgenden Rechtshandlungen mit Wirkung für und gegen sämtliche Anleihegläubiger ermächtigt und bevollmächtigt:
a)

der ausschließlichen Ausübung von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger nach eigenem Ermessen, zeitlich befristet bis zum 8. November 2024;

b)

dem Verzicht auf Kündigungsrechte der Anleihegläubiger aus den Anleihebedingungen und/​oder aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin, nach eigenem Ermessen, soweit rechtlich zulässig, zeitlich befristet bis zum 8. November 2024.

Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorgenannten Bevollmächtigungen und Ermächtigungen bis zum Ende des Zeitraums der Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist nur der Gemeinsame Vertreter befugt, Zinszahlungen und/​oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen einzufordern und/​oder sonstige Rechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/​oder aus den Schuldverschreibungen geltend zu machen. Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbstständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen und/​oder Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen und/​oder etwaige Kündigungsrechte auszuüben. Sämtliche vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters sind im Zweifel weit auszulegen.
3.

Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis

3.1

Gemäß § 12 (a) der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG in seiner gültigen Fassung geändert werden.

3.2

Beschlüsse der Anleihegläubiger sollen entweder in einer Gläubigerversammlung nach § 12 (c) (i) der Anleihebedingungen oder im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach § 12 (c) (ii) der Anleihebedingungen gemäß § 18 SchVG getroffen werden. Die Entscheidung obliegt der Emittentin.

3.3

Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe des § 18 Absatz 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 1 SchVG gegeben, wenn die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

3.4

Die Beschlüsse gemäß Ziffer 2 dieser Aufforderung zur Stimmabgabe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 12 (b) Satz 2 der Anleihebedingungen.

4.

Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse

Wenn die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit und wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß Ziffer 2 beschließen, ist der Beschluss der Anleihegläubiger für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.

5.

Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung

5.1

Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter gemäß § 18 Absatz 2 SchVG geleitet.

5.2

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Abstimmungszeitraum (vom 11. November 2023, 0:00 Uhr bis zum 13. November 2023, 24:00 Uhr) in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der unten aufgeführten Adresse abgeben („Stimmabgabe“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. Stimmabgaben, die dem Abstimmungsleiter nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums zugehen, d.h. also zu spät, aber auch zu früh zugehen, werden nicht berücksichtigt.

5.3

Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse:

Notar Dr. Dirk Otto
– Abstimmungsleiter –
DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
„Anleihe SoWiTec group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung“
Postanschrift: Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de

Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind:

ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert);

ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Ziffer 6.5, sofern der Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten wird; und

eine Vollmacht nach Maßgabe von Ziffer 7, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird.

Ferner wird darum gebeten, dass Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe von Ziffer 6.4 ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Die Vorlage dieses Nachweises ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung.

5.4

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft zur Verfügung stellt und das auf der Webseite der Emittentin unter www.sowitec.com/​de/​investor ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt jedoch nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. In das Formular für die Stimmabgabe werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/​oder Ergänzungsverlangen aufgenommen werden. Gehen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge nach der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe beim Abstimmungsleiter ein, wird das Formular aktualisiert.

5.5

Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.

6.

Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise

6.1

Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums seine Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 6.3 nachweist.

6.2

An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts bzw. des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Emittentin teil. Jede Schuldverschreibung gewährt dabei eine Stimme.

6.3

Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein Nachweis des depotführenden Instituts über ihre Inhaberschaft an den jeweiligen Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe mit einem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Buchstaben a) und b) an den Abstimmungsleiter zu übermitteln („Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“):

a)

Besonderer Nachweis

Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.

b)

Sperrvermerk

Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Emittentin während des gesamten Abstimmungszeitraums beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer jeweiligen depotführenden Bank in Verbindung setzen.

Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums in Textform (§ 126 b BGB) übermittelt haben, und/​oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte eines solchen Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.

Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Webseite der Emittentin www.sowitec.com/​de/​investor abgerufen werden.

6.4

Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 6.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Abstimmung ohne Versammlung.

6.5

Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).

7.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform im Sinne von § 126 b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Webseite der Emittentin unter www.sowitec.com/​de/​investor abgerufen werden. Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (siehe Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen.

8.

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen

8.1

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten („Gegenantrag“).

8.2

Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden („Ergänzungsverlangen“).

8.3

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin oder den Abstimmungsleiter zu richten und können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an den Abstimmungsleiter oder die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

SoWiTec group GmbH
– Investor Relations –
„Anleihe der SoWiTec group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung“
Fax: +49 89 88 96 906 66
linh.chung@better-orange.de
oder:
Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main
– Abstimmungsleiter –
DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
„Anleihe der SoWiTec group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung“
Postanschrift: Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
8.4

Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/​oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (siehe Ziffer 6.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

9.

Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen

Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibung beträgt EUR 7.634.000,00 eingeteilt in 7.634 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00.

Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn des Abstimmungszeitraums eine Verringerung des Volumens der Schuldverschreibungen ergeben, ist der niedrigere Betrag maßgeblich.

Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten.

10.

Weitere Informationen

Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen (sog. FAQs) auf der Internetseite der Emittentin unter www.sowitec.com/​de/​investor.

11.

Unterlagen

Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.sowitec.com/​de/​investor zur Verfügung:

Diese Aufforderung zur Stimmabgabe an einer Abstimmung ohne Versammlung nebst den darin enthaltenen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen;

die Anleihebedingungen der Schuldverschreibung 2018/​2023 der SoWiTec group GmbH;

das Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (bei Bedarf wird das bereits veröffentlichte Formular aktualisiert);

das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte; und

das Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk.

Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:

SoWiTec group GmbH
– Investor Relations –
„Anleihe der SoWiTec group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung“
Fax: +49 89 88 96 906 66
linh.chung@better-orange.de

Sonnenbühl, im Oktober 2023

SoWiTec group GmbH

Geschäftsführung

Auch der von der SoWiTec group GmbH beauftragte Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung der SoWiTec group GmbH zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Abstimmungszeitraums vom 11. November 2023, 0:00 Uhr bis zum 13. November 2023, 24:00 Uhr (eingehend) in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt (i) die unter Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe von der Emittentin unterbreiteten Beschlussvorschläge sowie zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur Abstimmung.

Die Notarangestellten des Abstimmungsleiters werden als Boten beauftragt, dem Abstimmungsleiter dieses Abstimmungsformular innerhalb des Abstimmungszeitraums vorzulegen.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2023

 

Dr. Dirk Otto, Notar

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