Regiert Markus Söder demnächst aus einem bayerischen Gefängnis heraus den Freistaat? Käme Markus Söder direkt in den „offenen Vollzug?“ Nun, natürlich ist das eine hypothetische Frage an dieser Stelle, aber das könnte durchaus Realität werden, wenn der EuGH nun ein entsprechendes Urteil dazu fällen würde.
Die Richter vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden sich am heutigen Dienstag mit der Frage befassen, ob bayerische Spitzenpolitiker wie Markus Söder im Streit um Diesel-Fahrverbote in Zwangshaft genommen werden können?
Diese Frage hatte der Verwaltungsgerichtshof Bayerns an den EuGH weitergereicht. Er will vom EuGH wissen, ob nach EU-Recht wie von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragt Haft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und andere Amtsträger angeordnet werden kann oder gar muss, um die Umsetzung eines Urteils aus dem Jahr 2012 zu erzwingen.
Bisher zahlt der Freistaat immer die von Gerichten verhängten Zwangsgelder, was eigentlich „linke Tasche-rechte Tache“ bedeutet, da die Zwangsgelder von der Regierung an die Justiz zu bezahlen sind.
Diese Entscheidung dürfte aber dann sicherlich nicht nur Bedeutung für den Freistaat Bayern haben, sondern weit darüberhinaus. Möglicherweise könnte das dann auch von europäischer Bedeutung sein.
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