Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute zu einer Schadenersatzklage wegen einer unsanften Flugzeuglandung. Die Klägerin war mit der Fluggesellschaft Altenrhein Luftfahrt von Wien nach St. Gallen geflogen und hatte nach eigenen Angaben bei der Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten.
Der Oberste Gerichtshof in Wien möchte nun wissen, ob die Verletzung eines Fluggasts bei der Landung als „Unfall“ angesehen werden kann. Wenn ja, könnte das nach internationalem Recht einen Schadenersatzanspruch begründen.
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