Am kommenden Mittwoch, den 20.03.2019, wird um 9:30 Uhr in Sitzungssaal 219 des Landgerichts München I, Justizpalast, Prielmayerstraße 7 das zivilrechtliche Verfahren (Az. 15 O 4267/18) zur Frage verhandelt, ob Amtshaftungsansprüche insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus bestehen.
Der Kläger Gustl Mollath nimmt den Freistaat Bayern als Beklagten auf Schadensersatz und immaterielle Entschädigung aus Amtshaftung in Höhe von € 1.779.200,- in Anspruch. Der Kläger wirft dem Beklagten eine Vielzahl von Amtspflichtverletzungen verschiedener Beamter und Richter beginnend ab dem Jahr 2003 vor. Den Schwerpunkt des Vorwurfs stellt die Unterbringung im forensischen, psychiatrischen Krankenhaus sowie deren Aufrechterhaltung über insgesamt 2747 Tage dar. Der Beklagte hat – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – € 70.000,- an den Kläger gezahlt. Weitergehende Ansprüche sieht der Beklagte nicht.
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