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Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit

geralt (CC0), Pixabay
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Verwaltungsgesellschaft: Deka Vermögensmanagement GmbH

Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit

Jahresbericht zum 31. Dezember 2021.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Der am 1. Februar 2021 aufgelegte Investmentfonds Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit strebt langfristig, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos, einen angemessenen Wertzuwachs in Euro an.

Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, je nach Marktlage weltweit in verschiedene Assetklassen, Regionen, Branchen und Währungen zu investieren. Hierzu wird unter anderem in Fonds und ETFs investiert. Weiterhin können andere Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentanteile und sonstige Anlageinstrumente erworben werden. Daneben sind Anlagen in Bankguthaben und Derivaten möglich. Das Sondervermögen wird in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile (im Folgenden „Zielfonds“) angelegt, die systematisch nach ökologischen, sozialen und die verantwortungsvolle Staats- sowie Unternehmensführung betreffenden Kriterien (ESG-Kriterien) ausgewählt werden. Für den Fonds fungiert die Sparkasse Duisburg als Berater. Die Portfolioverwaltung für den Fonds wird von der Deka Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main („Portfolioverwalter“) übernommen.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die weltweiten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet, um die wesentlichen makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Investmententscheidung zu bestimmen. Anschließend werden weitere Auswahlkriterien (z. B. Bewertung, Liquidität, Gewinnsituation, Sentiment und Bonität, Regionen, Sektoren) analysiert, um danach die erfolgversprechenden Zielfonds auszuwählen. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Investition des Fondsvermögens

Das Fondsmanagement hat nach der Auflegung das Fondsvermögen entsprechend dem Anlagekonzept in Zielfonds investiert. Im Rentenbereich agierte das Fondsmanagement angesichts der steigenden Inflationsraten vorsichtig bis defensiv. Eine zu erwartende restriktivere Geldpolitik der wichtigsten weltweiten Notenbanken führte zu höheren Kursrisiken, denen in der Portfoliostruktur Rechnung getragen wurde. Engagements bestanden in den Segmenten deutsche Staatsanleihen, Corporate Bonds aber auch Schwellenländeranleihen.

Im Aktienbereich wurde eine breite Streuung und die Teilnahme an der Entwicklung der globalen Aktienmärkte angestrebt, wobei ein Fokus auf den Regionen USA und Europa lag. Daneben rundeten selektiv Branchenfonds u.a. in den Bereichen Gesundheitswesen, Wasser, Erneuerbare Energie und Digitalwirtschaft die Struktur ab.

Wichtige Kennzahlen
Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 01.02.2021 – 31.12.2021
8,0%
Gesamtkostenquote 1,57%
ISIN DE000DK0LPB5

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 88.875,75
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 0,00
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 88.875,75
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -68.466,43
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 0,00
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -68.466,43

Zum Stichtag setzte sich somit die Fondsstruktur aus insgesamt neunzehn Zielfonds zusammen: zwölf Aktienfonds (60,7 Prozent) und sieben Rentenfonds (33,3 Prozent).

Positive Beiträge zur Performance resultierten aus der Partizipation an der Aufwärtsbewegung der Aktienmärkte weltweit. Daneben gingen von der selektiven Branchen- und Themenbeimischung wie Gesundheitswesen und Wasserversorgung positive Effekte aus. Nachteile ergaben sich hingegen aus dem Engagement am chinesischen Aktienmarkt, welcher sich angesichts von Unsicherheiten bei Projektentwicklern von Immobilien und stärkerer staatlicher Regulierung schwächer entwickelte. Darüber hinaus hatten die Anlagen in Rentenfonds zuletzt unter den anziehenden Inflationszahlen und damit einhergehend steigenden Renditen zu leiden.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, derenPreise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen.

Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken. Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

Der Fonds Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit wies im Berichtszeitraum von der Auflegung am 1. Februar 2021 bis zum Stichtag eine Wertentwicklung von plus 8,0 Prozent auf.

Offenlegung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienst- leistungssektor vom 27. November 2019

Das Vermögen des Fonds wurde seit 01.02.2021 nur in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile („Zielfonds“) angelegt, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die verantwortungsvolle Staats- sowie Unternehmensführung betreffenden Kriterien (ESG-Kriterien) ausgewählt wurden. Diese ökologischen und sozialen Merkmale wurden durch die Anwendung umfassender Ausschlüsse und einer ESG-Strategie sowie eines Selektionsprozesses bei der Zielfondsauswahl seit dem 01.02.2021 umgesetzt.

Im ersten Schritt kamen bei allen Anlageentscheidungen des Fonds in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente umfassende und verbindliche Ausschlüsse von Einzelemittenten zur Anwendung.

Fondsstruktur
Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Aktienfonds 60,7%
Rentenfonds 33,3%
Barreserve, Sonstiges 6,0%

Nicht investiert wurde in Wertpapiere von Unternehmen, die geächtete Waffen, Atom- oder Handfeuerwaffen produzierten, genveränderte Agrarprodukte herstellten sowie Kohle förderten oder in schwerem Maße gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstießen. Keine Investitionen erfolgte zudem in Unternehmen, die über die genannten Schwellenwerte hinaus Umsätze (aus Herstellung oder Vertrieb) in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter, Tabakproduktion, Alkohol oder Pornografie (jeweils mehr als 5 %) sowie aus Kohleverstromung (mehr als 10 %) generierten. Darüber hinaus wurden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, die nach dem Freedom-House-Index als „unfrei“ („not free“) eingestuft wurden oder nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufwiesen.

Im Rahmen der ESG-Strategie wurden seit dem 01.02.2021 anschließend bei allen Wertpapier-Anlageentscheidungen diejenigen Unternehmen mit einer ESG-Bewertung von weniger als BBB von MSCI ESG Research LLC oder einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen Anbieter ausgeschlossen1). Aus dem verbleibenden Anlageuniversum wurden Unternehmen ausgewählt, welche bei vergleichbarer wirtschaftlicher Perspektive die bessere ESG-Bewertung aufgewiesen haben.

1) Die Bewertung des MSCI ESG Ratings umfasst dabei eine siebenstufige Skala mit den Kategorien AAA, AA, A, BBB, BB, B und CCC, wobei CCC die niedrigste Bewertung und AAA die höchste Bewertung darstellt.

Entsprechend des Selektionsprozesses für Investitionen in Zielfonds wurden seit dem 01.02.2021 nur in diejenigen Zielfonds investiert, welche bei vergleichbarer wirtschaftlicher Perspektive eine ESG-Bewertung aus der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe (Best in-Class-Ansatz) aufwiesen. Die Gesellschaft hat zudem die Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) beachtet.

Somit wurde nur in Unternehmen, Staaten und Zielfonds investiert, welche die gemäß der ESG-Strategie bzw. des Selektionsprozesses definierten Standards erfüllten. Die ESG-Strategie und der Selektionsprozess fanden seither kontinuierlich Anwendung.

Durch die Anwendung der beschriebenen Ausschlüsse sowie der ESG-Strategie und des Selektionsprozesses wurden die ökologischen und sozialen Merkmale der vereinbarten Anlagestrategie erfüllt.

Weitere Informationen zur Anlagepolitik finden Sie in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf der Internetseite
https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​pflicht im Abschnitt Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung.

Offenlegung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomieverordnung)

Der Fonds berücksichtigte seit dem 01.02.2021 ökologische und soziale („E“ und „S“) Merkmale. Es war jedoch nicht das primäre Anlageziel, in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die zur Erreichung eines der in der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomieverordnung) genannten Umweltziele beitragen. Die diesem Fonds zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigten demnach nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Ereignisse nach dem Berichtsstichtag

Die Invasion russischer Truppen in die Ukraine Ende Februar gilt als Zäsur in der europäischen Nachkriegsgeschichte. Der Westen hat mit massiven Sanktionen gegenüber Russland reagiert: Es wurden weitreichende Exportbeschränkungen erlassen und der EU-Luftraum für russische Fluggesellschaften gesperrt. Der Zugang zahlreicher russischer Unternehmen zur internationalen Finanzierung wurde gestoppt und einige große russische Finanzinstitute haben keinen Zugang mehr zu Hartwährungs-Transaktionen sowie zu dem Zahlungsnachrichtensystem SWIFT. Zudem wird ein Teil der Währungsreserven des Landes eingefroren. Die Energieversorgung Europas und die Versorgung mit anderen wichtigen Rohstoffen unterliegen wachsenden Risiken. Noch wenig einschätzbar sind die langfristigen Konsequenzen der veränderten Sicherheitslage in Europa. Kriege zur Durchsetzung nationaler Ziele sind wieder vorstellbar geworden. Das hat Auswirkungen auf viele Politikbereiche. Aspekte wie höhere Rüstungsausgaben, eine neue Energiearchitektur für Europa sowie die Signalwirkungen in den asiatischen Raum werden zu langfristigen Verschiebungen führen.

Die globalen Aktien- und weitere Risikomärkte reagierten mit signifikanten Abschlägen und starken Schwankungen auf die Kriegssituation. Gleichzeitig waren Anlageformen, die als relativ sicher gelten, zunächst nachgefragt, wie etwa Staatsanleihen westlicher Industrienationen oder Gold als Krisenwährung. Bei einer Eskalation des Konflikts drohen weitere Turbulenzen. Mittelfristig werden die Rahmenbedingungen der globalen Wirtschaft und an den Finanzmärkten von erhöhter Unsicherheit geprägt sein. Damit einher geht eine steigende Volatilität an den Finanzplätzen. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

 

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2021.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 17.254.078,83 94,02
Deutschland 2.017.535,00 10,99
Frankreich 1.031.540,72 5,62
Irland 11.362.453,91 61,92
Luxemburg 2.842.549,20 15,49
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 1.072.731,75 5,85
3. Sonstige Vermögensgegenstände 42.135,17 0,23
II. Verbindlichkeiten -17.676,12 -0,10
III. Fondsvermögen 18.351.269,63 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 17.254.078,83 94,02
EUR 16.392.065,76 89,32
USD 862.013,07 4,70
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 1.072.731,75 5,85
3. Sonstige Vermögensgegenstände 42.135,17 0,23
II. Verbindlichkeiten -17.676,12 -0,10
III. Fondsvermögen 18.351.269,63 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 31.12.2021 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Wertpapier-Investmentanteile 17.254.078,83 94,02
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile 2.017.535,00 10,99
EUR 2.017.535,00 10,99
DE000ETFL185 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 1-3 UCITS ETF ANT 13.000 13.000 0 EUR 77,684 1.009.892,00 5,50
DE000ETFL193 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 3-5 UCITS ETF ANT 10.500 10.500 0 EUR 95,966 1.007.643,00 5,49
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 15.236.543,83 83,03
EUR 14.374.530,76 78,33
IE00BKLC5874 iShs II-E.H.Yd Co.Bd ESG U.ETF Reg.Shares Dis. ANT 106.700 106.700 0 EUR 4,976 530.907,19 2,89
IE00BFNM3M05 iShs IV-iShs MSCI Japan ES ETF Reg.Shares Dis. ANT 191.000 191.000 0 EUR 5,272 1.006.952,00 5,49
IE00BFNM3F38 iShs IV-MSCI Eur. ESG Screened Reg.Shares Dis. ANT 244.000 244.000 0 EUR 6,823 1.664.812,00 9,07
IE00BYZTVT56 iShsII-EO Corp Bd ESG U.ETF Reg.Shares ANT 395.000 395.000 0 EUR 5,235 2.067.667,00 11,27
IE00B5M4WH52 iShsIII-iSh.JPM EM L.G.B.U.ETF Reg.Shares ANT 12.350 12.350 0 EUR 45,519 562.159,65 3,06
IE00BHZPJ890 iShsIV-MSCI USA ESG.Enh.U.ETF Reg.Shs Dis. ANT 325.500 325.500 0 EUR 7,886 2.566.893,00 13,99
LU1686830909 L. I. Fd – L. I. DL Li. EM S. Act. Nom. Dis. ANT 7.520 7.520 0 EUR 83,450 627.544,00 3,42
FR0010527275 L.MSCI Wat.ESG F.(DR)UCITS ETF Act. au Port. Dist ANT 8.400 8.400 0 EUR 61,597 517.414,80 2,82
LU2023678878 Lyx.Idx Fd-Dig.Econ.(DR) U.ETF Act. Nom. Acc. ANT 42.550 42.550 0 EUR 14,306 608.720,30 3,32
FR0010524777 Lyxor MSCI NE ESG Fil.DR UETF Act. au Port. Dist ANT 12.320 12.320 0 EUR 41,731 514.125,92 2,80
IE00BYTRRB94 SPDR MSCI World Heal.Care UETF Reg.Shares ANT 10.850 10.850 0 EUR 52,800 572.880,00 3,12
IE00BDR5H073 UBS(Irl)ETF-Glo. Gender Equal. Reg.Shs A Acc. Hgd. ANT 26.400 26.400 0 EUR 19,950 526.680,00 2,87
LU1953188833 UBS(L)FS-MSCI CN ESG Univ.ETF Act. Nom. A Dis. ANT 51.700 51.700 0 EUR 10,362 535.715,40 2,92
IE00BJZ2DC62 Xtr.(IE)-MSCI USA ESG Scre. Reg.Shares 1C ANT 28.500 28.500 0 EUR 35,140 1.001.490,00 5,46
LU0322253906 Xtr.MSCI Europe Small Cap 1C ANT 17.050 17.050 0 EUR 62,790 1.070.569,50 5,83
USD 862.013,07 4,70
IE00BKF09C98 iShs II-$ H.Yd Co.Bd ESG U.ETF Reg.Shares Dis. ANT 65.450 65.450 0 USD 5,186 300.317,72 1,64
IE00BHZPJ122 iShsIV-MSCI EM.ESG.Enh.U.ETF Reg.Shs Dis. ANT 105.800 105.800 0 USD 6,000 561.695,35 3,06
Summe Wertpapiervermögen EUR 17.254.078,83 94,02
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 1.072.731,75 % 100,000 1.072.731,75 5,85
Summe Bankguthaben EUR 1.072.731,75 5,85
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 1.072.731,75 5,85
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 1.839,06 1.839,06 0,01
Forderungen aus Fondsausschüttung EUR 40.296,11 40.296,11 0,22
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 42.135,17 0,23
Sonstige Verbindlichkeiten
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -17.676,12 -17.676,12 -0,10
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -17.676,12 -0,10
Fondsvermögen EUR 18.351.269,63 100,00
Umlaufende Anteile STK 169.909,000
Anteilwert EUR 108,01

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.12.2021
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,13015 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000ETFL326 Deka MSCI China ex A Shares UCITS ETF ANT 18.600 18.600
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
IE00B4YBJ215 SPDR S&P 400 US Mid Cap ETF Reg.Shares ANT 9.530 9.530
IE00BM67HP23 Xtr.(IE)-MSCI Wrld Cons.Discr. Reg.Shares 1C ANT 6.800 6.800
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 16,82 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 3.154.875 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres -.- –
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) 17.508.535,92
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 17.733.924,32
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 17.733.924,32
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -225.388,40
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 25.972,13
5 Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 816.761,58
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 987.478,74
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -171.730,45
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres 18.351.269,63

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
31.12.2018 0,00 0,00
31.12.2019 0,00 0,00
31.12.2020 0,00 0,00
31.12.2021 18.351.269,63 108,01

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.02.2021 – 31.12.2021
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -5.079,50 -0,03
davon Negative Einlagezinsen -5.079,50 -0,03
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 178.016,59 1,05
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 172.937,09 1,02
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
2. Verwaltungsvergütung -177.828,20 -1,05
3. Verwahrstellenvergütung -12.588,86 -0,07
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -264,71 -0,00
5. Sonstige Aufwendungen -1.651,35 -0,01
davon BaFin-Bescheinigungen -1.047,76 -0,01
davon fremde Depotgebühren -119,98 -0,00
davon Gebühren für Quellensteuerrückerstattung -483,61 0,00
Summe der Aufwendungen -192.333,12 -1,13
III. Ordentlicher Nettoertrag -19.396,03 -0,11
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 88.875,75 0,52
2. Realisierte Verluste -68.466,43 -0,40
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 20.409,32 0,12
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 1.013,29 0,01
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 987.478,74 5,81
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -171.730,45 -1,01
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 815.748,29 4,80
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 816.761,58 4,81

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2 Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 1.013,29 0,01
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 1.013,29 0,01
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1 Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2 Endausschüttung 0,00 0,00
Umlaufende Anteile: Stück 169.909

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
50% MSCI World NR in EUR, 50% iBoxx Euro Overall all maturities TR in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%
größter potenzieller Risikobetrag 8,62%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 4,10%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
Varianz-Kovarianz Ansatz

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
100,02%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 169.909
Anteilwert EUR 108,01

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) *) 1,57%

*) diese Quote wurde aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres annualisiert.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 1-3 UCITS ETF 0,15
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 3-5 UCITS ETF 0,15
Deka MSCI China ex A Shares UCITS ETF 0,65
iShs II-$ H.Yd Co.Bd ESG U.ETF Reg.Shares Dis. 0,50
iShs II-E.H.Yd Co.Bd ESG U.ETF Reg.Shares Dis. n.v.
iShsII-EO Corp Bd ESG U.ETF Reg.Shares n.v.
iShsIII-iSh.JPM EM L.G.B.U.ETF Reg.Shares 0,48
iShs IV-iShs MSCI Japan ES ETF Reg.Shares Dis. n.v.
iShsIV-MSCI EM.ESG.Enh.U.ETF Reg.Shs Dis. 0,18
iShs IV-MSCI Eur. ESG Screened Reg.Shares Dis. 0,12
iShsIV-MSCI USA ESG.Enh.U.ETF Reg.Shs Dis. 0,07
L. I. Fd – L. I. DL Li. EM S. Act. Nom. Dis. 0,30
L.MSCI Wat.ESG F.(DR)UCITS ETF Act. au Port. Dist 0,60
Lyx.Idx Fd-Dig.Econ.(DR) U.ETF Act. Nom. Acc. 0,15
Lyxor MSCI NE ESG Fil.DR UETF Act. au Port. Dist 0,60
SPDR MSCI World Heal.Care UETF Reg.Shares n.v.
SPDR S&P 400 US Mid Cap ETF Reg.Shares 0,30
UBS(Irl)ETF-Glo. Gender Equal. Reg.Shs A Acc. Hgd. 0,30
UBS(L)FS-MSCI CN ESG Un.L.C.S. Act. Nom. A Dis. 0,65
Xtr.(IE)-MSCI USA ESG Scre. Reg.Shares 1C 0,15
Xtr.(IE)-MSCI Wrld Cons.Discr. Reg.Shares 1C 0,30
Xtr.MSCI Europe Small Cap 1C 0,30

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
BaFin-Bescheinigungen EUR 1.047,76
Fremde Depotgebühren EUR 119,98
Gebühren für Quellensteuerrückerstattung EUR 483,61
Transaktionskosten im Rumpfgeschäftsjahr gesamt EUR 11.853,60

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2020 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2020 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 10.688.246,66
davon feste Vergütung EUR 9.014.758,69
davon variable Vergütung EUR 1.673.487,97
Zahl der Mitarbeiter der KVG 106

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen** EUR 1.330.053,90
Geschäftsführer EUR 1.038.696,90
weitere Risk Taker EUR 0,00
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 291.357,00

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Rumpfgeschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 8. April 2022

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Jahresbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kühn
Wirtschaftsprüfer
Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer

 

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