In den letzten Wochen hatten wir auch über die Sparkasse Holstein berichtet. von dieser lag uns eine Korrespondenz mit einer anderen Sparkasse vor, wo man auf „Merkwürdigkiten“ von Geschäften mit einem eigenen Kunden hingewiesen hatte. Hier ging es um den LombardClassic3 Fonds. Nun aber scheint die Sparkasse Holstein eigene Probleme zu haben, und das sogar beruhend auf einem aktuellen BGH Urteil vom 22. März 2016. Hierzu haben wir einen interessanten Artikelhinweis von einem User bekommen, den wir hier gerne aufgriefen wollen. Es geht um Swap Geschäfte.Genau 5 Jahre nach dem ersten Swapurteil hat der BGH am 22.03.2016 seine bisherige Rechtsprechung in Sachen Swaps bestätigt und einzelne Punkte noch einmal verdeutlicht.Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner jüngsten Entscheidung konkret dazu eingelassen, wann Swapgeschäfte konnex zum Grundgeschäft sind. Eine der Voraussetzungen ist, dass Grundgeschäft und Swap bei der gleichen Bank abgeschlossen worden sind.Damit dürften Swaps der Sparkasse Holstein, aber auch vieler anderer Sparkassen die über die Helaba abgeschlossen worden sind von Haus aus nicht konnex sein.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/sparkasse-holstein-hat-das-neue-bgh-urteil-in-sachen-swaps-schwerwiegende-konsequenzen-fuer-die-sparkasse
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