In der Verbraucherzentrale Sachsen sprechen derzeit wiederholt Senioren vor, denen seitens der Sparkasse Leipzig Schiffsfonds verkauft wurden. „Anlass der Beratung bei uns ist der Umstand, dass die Rentner das angelegte Geld jetzt benötigen, aber nicht heran kommen“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Entsprechend den Schilderungen gehen wir davon aus, dass die Verbraucher von den Mitarbeitern des Kreditinstitutes falsch beraten worden sind, vermutlich aus Provisionsinteresse. Betroffene können sich bei uns informieren, wie sie jetzt weiter vorgehen können.“
Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit hohem Risiko. Anleger investieren ihr Geld in den Bau unterschiedlicher Schiffstypen. So wurde zum Beispiel auch das Containerschiff MS VEGA SACHSEN finanziert. Die Schiffe werden dann an internationale Reedereien, den Charterer, vermietet und sollen auf den Weltmeeren Gewinne einfahren. Doch niemand garantiert, dass das Schiff über Jahre hinweg mit voller Auslastung fährt. In den letzten Jahren ist auch diese Branche in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Für Anleger bedeutet das, dass sie als Teilhaber ebenso an Verlusten beteiligt sind. Diese können erheblich sein. Für Verbraucher, die viel Wert auf die Sicherheit ihres Geldes legen – das ist im Rentenalter regelmäßig der Fall -, ist dieses Produkt allein aus diesem Grund nicht geeignet. Dazu kommt, dass es sich bei Schiffsfonds um langfristige und unflexible Geldanlagen handelt.
Die betroffenen Senioren berichten der Verbraucherzentrale Sachsen glaubhaft, dass sie vor Vertragsabschluss nicht über Risiken, wie z. B. das Charterrisiko, aufgeklärt worden sind. Andernfalls hätten sie keine teilweise fünfstelligen Beträge investiert. Die sehr lange, z.B. 20-jährige, Vertragslaufzeit und deren Bedeutung sind ihnen auch erst jetzt bewusst geworden, nachdem sie nicht über ihr Geld verfügen können. 90 Jahre müsste ein Betroffener werden, um das Vertragsende zu erleben.
Dass der Sparkasse im Nachhinein bezüglich dieser Geschäfte nicht wohl ist, zeigt der Umstand, dass Betroffenen kleine vierstellige Geldbeträge angeboten wurden. Vielleicht glaubt man, die Sache damit aus der Welt schaffen zu können. Heyer rät jedoch: „Betroffene sollten nicht vorschnell auf solche Angebote eingehen, sondern die Verträge in der Verbraucherzentrale oder von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.“ Sollte zum Beispiel die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, kann gegebenenfalls durch einen Widerruf das gesamte Geschäft noch heute schadlos rückgängig gemacht werden. Zudem ist an die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung zu denken. Wenn sich die Betroffenen erfolgreich zur Wehr gesetzt haben, können sie ja mit dem dann wieder zur Verfügung stehenden Geld eine Kreuzfahrt machen. Vermutlich haben sie davon mehr, als von einer Investition in ein Containerschiff.
Quelle.VBZ Sachsen
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