Die Förde Sparkasse wurde durch das Landgericht Kiel mit Urteil vom 04.05.2016 (8 O 150/15) verpflichtet, ein Immobilienkredit rückabzuwickeln. Die Rechtsanwälte Hahn berichten, dass der Kunde der Sparkasse im April 2007 einen Darlehensvertrag geschlossen hatte. Mit dem Kreditbetrag wurde ein Grundstück mit einem Wohnhaus erworben. Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wurde der Kreditvertrag dann 2015 widerrufen. Da die Sparkasse Förde nicht aussergerichtlich einlenkte, wurde Klage erhoben. Die Anwälte Hahn argumentierten mit der Textgestaltung der Sparkasse. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen wäre rechtlich noch nicht abgelaufen, weil die Widerrufsbelehrung mit Fußnoten und damit Verweisen gearbeitet hätte. Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Kiel an. Die Rechtsanwälte Hahn werten diese Entscheidung als sehr positiv, weil sie kritisieren, dass die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein teilweise nicht der Auffassung des Bundesgerichtshof entspricht. Sie warnen vor dem Fristablauf am 21.06.2016, weil dann Widerrufe durch eine Aktion des Gesetzgebers ausgeschlossen wären.
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