In der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen vor dem OLG Dresden gab es schon am ersten Tag ein Urteil gegen die Sparkasse Zwickau. Sie hat Sparern zu wenig Zinsen gezahlt. Wie die Berechnung der Nachzahlung erfolgen soll, blieb offen. Die Verbraucherzentrale prüft nun eine Revision der Entscheidung.
Bei der Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Zwickau ist das Oberlandesgericht (OLG) Dresden gleich am ersten Tag zu einem Urteil gekommen. Dabei erklärten die Richter die Zinsanpassung der Sparkasse in den Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ für unwirksam. Allerdings wurde nicht festgelegt, nach welchem Referenzzinssatz die Zinsnachzahlungen berechnet werden soll. Aus diesem Grund prüft die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Revision des Urteils. Dadurch würde die Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) kommen.
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