Anlegerschutz

Sparkasse Zwickau

sheadquarters (CC0), Pixabay
Teilen

In der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen vor dem OLG Dresden gab es schon am ersten Tag ein Urteil gegen die Sparkasse Zwickau. Sie hat Sparern zu wenig Zinsen gezahlt. Wie die Berechnung der Nachzahlung erfolgen soll, blieb offen. Die Verbraucherzentrale prüft nun eine Revision der Entscheidung.

Bei der Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Zwickau ist das Oberlandesgericht (OLG) Dresden gleich am ersten Tag zu einem Urteil gekommen. Dabei erklärten die Richter die Zinsanpassung der Sparkasse in den Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ für unwirksam. Allerdings wurde nicht festgelegt, nach welchem Referenzzinssatz die Zinsnachzahlungen berechnet werden soll. Aus diesem Grund prüft die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Revision des Urteils. Dadurch würde die Sache vor den Bundesgerichtshof (BGH) kommen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...