Die Institution Sparkasse gehört zu Deutschland. Sie dient der einheimischen Bevölkerung und soll nach den Sparkassengesetzen sozusagen dem Gemeinwohl verpflichtet sein. Leider alles vergessen, anstatt also die Frage zu stellen, was die Sparkassen für die Bürger tun können heisst es: wie können wir unsere Paläste behalten und die fetten Gehälter weiter zahlen?
Wie: wir sparen einfach beim Bürger und langlaufende Sparverträge werden einfach gekündigt. „Die Grundlage für die Sparkassen ist in aller Regel ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai 2019. In diesem entschied das oberste deutsche Gericht, dass Kredithäuser Prämiensparverträge mit unbegrenzter Laufzeit von sich aus kündigen können – aber erst nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe. Das ist in aller Regel nach 15 Jahren der Fall. Zum besseren Verständnis: Diese Produkte sehen vor, dass ein Institut dem Kunden zusätzlich zum veränderbaren Zins eine jährliche Prämie zahlt. Der Bonus ist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt und beträgt bis zu 50 oder sogar 100 Prozent der vertragsgemäß erbrachten Sparleistungen im Jahr.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn Verträge explizit zusichern, dass die höchste Prämie ab dem 15. Sparjahr bis zum 20., 25. oder sogar bis zum 99. Jahr gezahlt wird, dann kann die Bank das Sparprodukt nicht vorzeitig kündigen. Das entschied etwa das Landgericht Stendal. Bei dem oben genannten BGH-Urteil war dagegen nicht explizit festgeschrieben, dass die Bank den Vertrag nach dem 15. Sparjahr weiterführt. Daher dürfen Geldhäuser in solchen Fällen von sich aus kündigen.“ Quelle: Fondsprofessionell mit dem Verweis auf Biallo.de
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