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Spenden die gut angelegt sind!

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Wir helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern jeden Tag durch individuelle Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Das wohl wirkungsvollste Instrument aber, das wir haben, ist der kollektive Rechtsschutz. Darunter sind die Verbands-, Muster- und Sammelklagen zu verstehen, mit deren Hilfe wir die Rechte der Kunden eines ganzen Unternehmens oder gar einer ganzen Branche mit einem Schlag durchsetzen können – beispielsweise wegen unangemessener Klauseln im Kleingedruckten, irreführender Werbung, unlauterer Verkaufs- und Vertriebspraktiken oder wegen überhöhter Preise. Damit helfen wir also nicht nur dem einzelnen ratsuchenden Verbraucher, der uns auf ein Problem aufmerksam macht, sondern allen Verbrauchern – auch Ihnen ganz persönlich.

Unsere Gegner haben einen langen Atem

Doch die Auseinandersetzungen vor Gericht sind oft mühselig und langwierig. Denn zumeist haben wir es mit Banken, Versicherungen oder Energiekonzernen – also Riesenfirmen – zu tun, die einen langen Atem haben. Selbst bei einer Prozessniederlage gehen sie in die nächste Instanz, häufig sogar bis zum Bundesgerichtshof. Da die Verbraucherzentrale die Verfahren stets als Klägerin anstößt, müssen wir während der oft jahrelangen Auseinandersetzungen die mit jeder Instanz steigenden Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken. Erst bei einem Sieg vor dem Bundesgerichtshof bekommen wir die Kosten erstattet.

Wir riskieren viel

Doch sind die Prozesse nicht nur eine Liquiditätsfrage für uns Verbraucherschützer. Denn manchmal verlieren wir auch einen Prozess, da wir gemäß unserem verbraucherpolitischen Auftrag auch Neuland betreten und nicht nur hundertprozentig sichere Fälle anpacken. Und selbst bei einem Prozesserfolg bleiben wir manchmal auf den Kosten sitzen – wenn nämlich die verklagte Firma insolvent ist. Dann müssen wir im Wege der sogenannten Zweitschuldnerhaftung als – obsiegende (!) – Klägerin die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten tragen. Gerade wenn es also gegen windige und randständige Anbieter geht, ist die Gefahr für uns besonders groß, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wir brauchen Sie!

Mit den Einnahmen aus den Verfahren können wir die beschriebenen Prozessrisiken nicht abdecken. Und die staatlichen Zuwendungen reichen nicht zur Schließung der finanziellen Lücke.

Mit einer Spende (Stichwort: „Prozessfonds”) helfen Sie uns, als David den Kampf gegen Goliath aufnehmen und durchhalten zu können. Damit sich die Interessen der Vielen gegen die Tricks der Konzerne und Anbieter durchsetzen!

  • Nutzen Sie unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.
  • Oder überweisen Sie direkt auf unser Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10 (IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN) .

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung. Herzlichen Dank!

Unsere Erfolge sprechen für sich

Hunderte von Verfahren haben wir bereits im Sinne der Verbraucher erfolgreich durchgefochten oder sind noch dabei – so sollen die Partnervermittlungen ElitePartner, Parship und Parwise ihren Kunden nicht mehr das Widerspruchs- oder Kündigungsrecht vermiesen und Telefonkonzerne aufhören, mit der Schufa zu drohen oder ihren Kunden kostenpflichtige Zusatzleistungen unterzuschieben, Lebensversicherer müssen mehr als den kümmerlichen Rückkaufswert an Ex-Kunden zurückzahlen und Gasanbieter können ihre überhöhten Preise nicht mehr einseitig festlegen. Hier auf unserer Internetseite finden Sie noch viele weitere Beispiele. Doch bis zum Erfolg ist es ein weiter Weg. Wenn Sie darüber mehr wissen möchten, lesen Sie einfach weiter.

So gehen wir vor

Wir schreiben die Unternehmen an und weisen sie auf den Gesetzesverstoß, den sie begangenen haben, hin. Das nennt sich Abmahnung. Gleichzeitig fordern wir die Firma auf, die beanstandete Praxis zu unterlassen, also beispielsweise nicht mehr irreführend oder unlauter zu werben oder sich auf knebelnde Klauseln in den AGB zu berufen.  Nun muss das Unternehmen versprechen, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und für den Fall, dass es sein Wort bricht, eine Vertragsstrafe an uns zu zahlen. Diese verbindliche Erklärung nennt sich Unterlassungserklärung.

Oft sind die Unternehmen einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung, passen ihre AGB an die Rechtslage an oder ändern ihre Geschäftspraxis. Damit ist allen Kunden dieses Unternehmens geholfen. Die gewünschte Marktbereinigung ist erreicht. Manchmal zeigen sich die Unternehmen aber auch uneinsichtig. Sie behaupten, sie seien es nicht gewesen, wir seien nicht zuständig, das Verhalten sei in Ordnung, unsere rechtliche Bewertung sei falsch und so weiter und so fort.

Der Gang zum Gericht: Verweigert sich das Unternehmen, gehen wir in der Regel vor Gericht und klagen unseren Anspruch ein. Teilt das Gericht (und das spätere Berufungsgericht) unsere Rechtsauffassung, gewinnen wir den Prozess. In dem Urteil steht dann im Kern das Gleiche wie in der Unterlassungserklärung. Und genau für diesen Gang zum Gericht benötigen wir Ihre Unterstützung.

Stand vom Donnerstag, 18. September 2014

Quelle:VZ Hamburg

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