Bundespolitik

Sperrklausel

wynpnt (CC0), Pixabay
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Bundesrat stimmt über Sperrklausel bei Europawahlen ab

Der Bundesrat stimmt in der Plenarsitzung am 7. Juli 2023 über ein Gesetz ab, das den Weg für die Einführung einer Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament freimacht.

Mindestens Zwei-Prozent-Hürde

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht die Zustimmung Deutschlands zu einem EU-Beschluss vor, mit dessen Inkrafttreten Deutschland verpflichtet würde, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen.

Weitere Regelungen in dem EU-Beschluss betreffen die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Wahl zum Europäischen Parlament. Zudem bestimmt er, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe, der Briefwahl sowie der elektronischen Stimmabgabe im Internet vorsehen können. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem dafür Sorge tragen, dass eine doppelte Stimmabgabe verhindert wird.

Hintergrund: BVerfG-Entscheidung

Eine solche Mindestschwelle gibt es im deutschen Europawahlrecht nicht mehr, seit das Bundesverfassungsgericht 2014 die damals vorgesehene Sperrklausel mangels verbindlicher europarechtlicher Vorgaben für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Solche verbindlichen Vorgaben der EU wären aber mit dem Inkrafttreten des Beschlusses gegeben.

Zweidrittel-Mehrheit

Der Bundestag hat den Gesetzesbeschluss mit der verfassungsändernden Mehrheit gefasst. Stimmt der Bundesrat – ebenfalls mit Zweidrittel-Mehrheit – zu, so können Zustimmungsgesetz und EU-Beschluss in Kraft treten.

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