Internetanbieter können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet werden, illegale Websites zu sperren. Die Sperrmaßnahmen müssen laut europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das entschied der EuGH heute in Luxemburg.Das Urteil betrifft Websites, die illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Konkret ging es um die Seite Kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel.
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