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Spiekeroog darf Zweitwohnungen regulieren: Gericht bestätigt Fremdenverkehrssatzung

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 7. August 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die Fremdenverkehrssatzung der Inselgemeinde Spiekeroog ist rechtmäßig.

Worum geht es?
– Spiekeroog will die Umwandlung von Ferien- und Dauerwohnungen in Zweitwohnungen steuern
– Die Satzung gilt für fast die gesamte Insel und erfordert eine Zustimmung der Gemeinde für neue Zweitwohnungen

Die Entscheidung des OVG:
– Das Gericht wies die Klage eines Hauseigentümers ab
– Es bestätigte, dass fast die ganze Insel vom Fremdenverkehr geprägt ist
– Die Begründung der Satzung wurde als ausreichend erachtet, auch wenn sie Ähnlichkeiten mit der einer Nachbargemeinde aufweist

Warum ist die Satzung gerechtfertigt?
Das Gericht sieht negative Auswirkungen durch zu viele Zweitwohnungen:
– Steigende Immobilienpreise
– Mangel an Dauerwohnraum für Inselbewohner und -arbeiter
– Probleme bei der Auslastung der Infrastruktur

Diese Entscheidung wirft interessante Fragen auf: Wie können beliebte Urlaubsregionen ihre Attraktivität bewahren und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum für Einheimische sichern? Und welche Rolle spielt dabei der Interessenkonflikt zwischen Tourismuswirtschaft und lokaler Bevölkerung?

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