Das Landgericht Paderborn verurteilte jetzt einen Online-Casino zur Rückzahlung, weil die Klägerin spielsüchtig gewesen sei und nicht gewusst habe was sie tut.
Nachts Macke – tagsüber normal
Die Frau war tagsüber ganz normal zur Arbeit gegangen und nachts stundenlang gezockt vor dem Computer.
Wer das Gericht überzeugt, er habe eine Macke, bekommt sein Geld zurück. Erstaunlich ist auch, dass jemand tagsüber einer Beschäftigung nachgehen kann und nachts dann als geschäftsunfähig gilt.
Gegner greifbar im Internet
Juristisches Problem im Internet: Häufig ist der Anbieter nicht mehr greifbar. Hier konnte das Landgericht Paderborn den Poker-Anbieter aus Malta zur Erstattung des Verlusts verurteilen (nicht rechtskräftig).
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