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Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA. – die Bilanz

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Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA.

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Bilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 621.614,00 811.010,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 19.550,00 281,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 495.630,80 515.180,80 676.148,00 676.429,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.500.001,00 2.500.001,00
2. Ausleihungen an Gesellschafter 0,00 2.500.001,00 200.000,00 2.700.001,00
3.636.795,80 4.187.440,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 587.226,33 222.683,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.427.729,41 4.775.966,01
— davon gegen Gesellschafter EUR 240.810,86 (i.Vj. EUR 114.967,17) –
— davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR 231.892,74 (i. Vj. EUR 1.130.955,36)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 802.309,86 1.444.365,33
3.817.265,60 6.443.015,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 54.734,81 133.530,22
7.508.796,21 10.763.985,52

Passiva

30.06.2020 30.6.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 1.215.001,00 1.215.001,00
II. Genussrechtskapital 1.094.935,20 4.245.000,00
III. Kapitalrücklage 442.760,35 442.760,35
IV. Gewinnrücklagen 250.000,00 250.000,00
V. Bilanzgewinn 0,00 806.145,65
3.002.696,55 6.958.907,00
B. Rückstellungen 1.335.210,34 778.520,00
C. Verbindlichkeiten 3.153.360,98 2.337.128,52
– davon gegenüber Kreditinstituten EUR 0,00 (i.Vj. EUR 779,19) –
– davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 25.803,92 (i.Vj. EUR 23.038,17) –
– davon gegenüber Gesellschafter EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00) –
D. Rechnungsabgrenzungsposten 17.528,34 689.430,00
7.508.796,21 10.763.985,52

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

1.7.2019 – 30.6.2020 1.7.2018 – 30.6.2019
EUR EUR EUR EUR
1. Rohertrag 22.368.399,47 26.626.241,48
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.934.678,22 -11.183.416,34
b) Soziale Abgaben -2.337.909,48 -13.272.587,70 -2.035.744,47 -13.219.160,81
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -738.855,93 -534.458,72
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.502.653,15 -13.425.639,29
5. Erträge aus der Herabsetzung des als Verbindlichkeiten ausgewiesenen Genussrechtskapitals 185.516,18 0,00
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.248,98 32.501,72
– davon vom Gesellschafter EUR 11.540,51 (i. Vj. EUR 17.701,32) –
– davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.573,43 (i. Vj. EUR 12.627,95) –
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.761,22 -402,05
– davon an verbundene Unternehmen EUR 265,75 (i. Vj. EUR 235,03) –
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,58 -0,70
9. Ergebnis nach Steuern -3.945.692,79 -520.918,37
10. Sonstige Steuern -10.517,66 -5.633,84
11. Jahresfehlbetrag -3.956.210,45 -526.552,21
12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 806.145,65 1.332.697,86
13. Entnahmen aus Genussrechtskapital 3.150.064,80 0,00
14. Bilanzgewinn 0,00 806.145,65

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

1. Allgemeine Angaben

Die Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Fürth wird beim Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth unter der Nr. HRB 9523 geführt.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgen den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 266 und § 275 HGB. Für den Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 und 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Bei den Spielerlizenzen werden Vermittlerhonorare nicht als Anschaffungsnebenkosten aktiviert, sondern den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet.

Spielerlizenzen werden über die Vertragslaufzeit (ein bis drei Jahre), die übrigen Vermögensgegenstände über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (drei bis 15 Jahre) abgeschrieben.

Bei beweglichen Anlagegütern wird die Abschreibung auf Neuzugänge pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs direkt aufwandswirksam verbucht. Bei einem Einzelanschaffungspreis über EUR 250,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 wurden die Anlagegüter in einen Sammelposten eingestellt und werden mit 20,0 % im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Vorräte werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für erkennbare Wertminderungen und mögliche Risiken wurden Abschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert, bei erkennbaren Einzelrisiken mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % des Forderungsbestandes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind abgezinst.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand nach diesem Tag darstellen, werden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag nach diesem Tag darstellen, werden im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft ist aus dem beigefügten Anlagespiegel (Anlage 1 zum Anhang) ersichtlich.

Finanzanlagen

Die Beteiligungen betreffen 50 % der Anteile an der Sportstätten Ronhof Fürth GmbH, Fürth.

Der letzte vorliegende Jahresabschluss der Sportstätten Ronhof Fürth GmbH zum 30. Juni 2019 weist ein Eigenkapital von TEUR 3.411 und einen Jahresfehlbetrag von TEUR 378 aus.

Die Ausleihung an die Spielvereinigung Greuther Fürth e.V., Fürth, wurde für fünf Jahre ausgereicht. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zum 30 Juni 2020 wurde die Restschuld i. H. v. TEUR 200 vorzeitig getilgt. Die Verzinsung ist mit 2 % p. a. vereinbart.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:

TEUR
Forderungen aus Werbeverträgen, Handel sowie Fernseh- und Hörfunkverwertung 972
abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen -4
968

Die Forderungen aus Transfer betreffen offene Forderungen aus Spielertransfers.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen das Verrechnungskonto mit der Sportstätten Ronhof Fürth GmbH, Fürth.

Die Forderungen gegen juristische und/​oder natürliche Personen, die direkt mit Mitgliedern von Organen des Lizenznehmers verbunden sind, resultieren aus Lieferungen und Leistungen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, mit folgender Ausnahme: sonstige Vermögensgegenstände – davon haben TEUR 2 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Grundkapital

Das Kommanditkapital ist in 2.500.001 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt. Einzige Kommanditaktionärin der Gesellschaft ist die Spielvereinigung Greuther Fürth e.V., Fürth. Einzige Komplementärin der Gesellschaft ist die Greuther Fürth Fußball GmbH, Fürth.

Vom Kapitalanteil der Kommanditaktionärin stehen Einlagen in Höhe von TEUR 1.285 noch aus. Diese wurden bisher nicht eingefordert.

Genussrechtskapital

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. März 2006 wurde beschlossen, dass die Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Genussrechte ein- oder mehrmalig innerhalb von fünf Jahren ab der Beschlussfassung bis zu einem Gesamtnennbetrag von TEUR 3.000 ausgeben darf. Die Mindestlaufzeit der Genussrechte beträgt zehn Jahre zuzüglich der Restdauer bis zum Bilanzstichtag bei einer Kündigungsfrist von zwei Jahren. Die Genussrechte werden mit 5 % p. a. verzinst. Zudem nehmen die Genussrechtsinhaber am Verlust der Gesellschaft teil und Forderungen aus den Genussrechten treten gegenüber anderen nicht nachrangigen Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Rang zurück. Der Nennwert dieser 1. Tranche Genussrechte beträgt TEUR 625.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. März 2011 wurde beschlossen, dass die Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Genussrechte ein- oder mehrmalig innerhalb von fünf Jahren ab der Beschlussfassung bis zu einem Gesamtbetrag von TEUR 3.000 ausgeben darf. Die Zeichnungsfrist für die zweite Tranche Genussrechte endete ursprünglich am 31. Dezember 2012, wurde aber bis zum 30. Juni 2013 verlängert. Eine Kündigung ist zum 30. Juni 2023 mit einer Frist von zwei Jahren möglich. Danach mit einer Frist von einem Jahr zum Ablauf des folgenden Geschäftsjahres. Diese Genussrechte werden mit 4 % p. a. verzinst. Darüber hinaus gibt es Regelungen zu Sonderverzinsungen bei Erstligazugehörigkeit und Transferüberschüssen. Die Genussrechtsinhaber nehmen am Verlust der Gesellschaft teil und Forderungen aus den Genussrechten treten gegenüber anderen nicht nachrangigen Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Rang zurück. Der Nennwert dieser 2. Tranche Genussrechte beträgt TEUR 2.375.

Bis zum 30. Juni 2018 wurden Genussrechte aus der 1. Tranche in Höhe von TEUR 25 sowie aus der 2. Tranche in Höhe von TEUR 130 aufgrund fristgerechter Kündigungen zurückgezahlt.

Aus der 2. Tranche wurden zum 30. Juni 2020 Genussrechte im Wert von TEUR 100 sowie aus der 1. Tranche zum 30. Juni 2023 Genussrechte in Höhe von TEUR 150 gekündigt. Diese Genussrechte werden daher zum Bilanzstichtag als Fremdkapital ausgewiesen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. März 2017 wurde beschlossen, dass die Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats 40 Genussrechte ein- oder mehrmalig innerhalb von fünf Jahren ab der Beschlussfassung bis zu einem Gesamtnennbetrag von TEUR 2.000 ausgeben darf. Die Laufzeit der Genussrechte ist nicht befristet. Eine Kündigung der Genussrechte kann sowohl vonseiten des Emittenten als auch vom Anleger erstmalig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum 30. Juni 2023 und danach jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ablauf des folgenden Geschäftsjahres ausgesprochen werden Die Genussrechte werden mit 3 % p. a. verzinst. Daneben werden vollständig einbezahlte Genussrechte ab dem Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung optional -vorbehaltlich einer Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen durch die Gesellschaft, die die Sonderverzinsung decken – jährlich mit einer Sonderverzinsung vergütet. Zudem nehmen die Genussrechtsinhaber am Verlust der Gesellschaft teil und Forderungen aus den Genussrechten treten gegenüber anderen nicht nachrangigen Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Rang zurück. Der Nennwert der 3. Tranche Genussrechte beträgt TEUR 1.650.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 3.089 (Vj. 2.213) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 65 (Vj. 124) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Verrechnungskonten mit der Greuther Fürth Fußball GmbH, Fürth.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (TEUR 715) und Lohnsteuer (TEUR 419) sowie gekündigte Genussrechte (TEUR 65).

Eventualverbindlichkeiten bestehen gegenüber Spielervermittlern in Höhe von TEUR 401 und gegenüber anderen Fußballvereinen aus Transferbeteiligungen oder bedingten Leihgebühren in Höhe von TEUR 530.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:

TEUR
Jahresfehlbetrag -3.956
zuzüglich Gewinnvortrag 806
Entnahmen aus Genussrechtskapital 3.150
Bilanzgewinnt 0

5. Sonstige Angabe

Haftungsverhältnisse

Die Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA haftet zum Bilanzstichtag gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Sportstätten Ronhof Fürth GmbH in Höhe von TEUR 8.039 und der Spielvereinigung Greuther Fürth e.V. in Höhe von TEUR 978. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird derzeit gering eingeschätzt, da beide Gesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen. Weiterhin besteht eine aufschiebend bedingte Verbindlichkeit hinsichtlich der Zinsansprüche der Genussrechte aus der Saison 2017/​18, der Saison 2018/​19 und der Saison 2019/​20 in Höhe von insgesamt TEUR 770.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Aufgrund von bilanzpolitischen und steuerlichen Erwägungen wurden mehrere Leasingverträge abgeschlossen über Geräteleasing und Fahrzeuge, welche derzeit mit künftigen Zahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 102 verbunden sind.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 3.285 (davon gegenüber Gesellschafter TEUR 391, gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis TEUR 669).

Sie betreffen mehrere Pachtverträge, das Stadion und Nachwuchsleistungszentrum betreffend, mit der Sportstätten Ronhof Fürth GmbH (insgesamt TEUR 669).

Darin nicht enthalten ist der Pachtvertrag zur Nutzung der Tribünen. Dieser hat eine vertraglich geregelte Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 2050. Der Pachtzins richtet sich während der Bauphase nach dem geplanten Investitionsvolumen und sieht ab dem 1. Juli 2018 zunächst eine jährliche Pacht in Höhe von TEUR 1.725 mit jährlich abfallenden Beträgen vor. Nach erfolgter Endabrechnung wird die Pacht jedoch anhand der tatsächlich entstandenen Kosten endgültig ermittelt. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 22. Juli 2020 und Nachtrag 1 zum Pachtvertrag erlässt die Stadt Fürth aufgrund der COVID-19-Pandemie dem Pächter Sportstätten Ron- hof Fürth GmbH zu den Fälligkeitsterminen 1. Juli 2020 und 1. Januar 2021 einen Pachtbetrag von jeweils TEUR 220. Die Sportstätten Ronhof Fürth GmbH hat diesen Pachtnachlass vollumfänglich an ihren Untermieter Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA weitergegeben.

Zudem bestehen drei Nutzungsüberlassungsverträge (gesamt TEUR 266) sowie ein Lizenzvertrag (TEUR 125) jeweils mit der SpVgg Greuther Fürth e.V., Fürth. Mit Dritten bestehen drei Dienstleistungsverträge (TEUR 1.455).

Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 147 Vollzeitmitarbeiter, davon 27 Lizenzspieler, 56 Amateure, 13 Trainer/​Betreuer und 51 Verwaltungsangestellte/​Arbeiter und 187 Teilzeitkräfte, davon 14 Trainer/​Betreuer, 57 Fußballspieler (sonstige Mannschaften) und 116 Angestellte, beschäftigt.

Vertretung der Gesellschaft

Die Komplementärin, die Greuther Fürth Fußball GmbH, Fürth (Stammkapital TEUR 25), vertritt gemäß § 6 Nr. 3 der Satzung die Gesellschaft allein. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführer der Greuther Fürth Fußball GmbH, Fürth, sind:

Herr Holger Schwiewagner, Fürth,

Herr Rachid Azzouzi, Fürth

Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam oder zusammen mit einem Prokuristen.

Darüber hinaus besteht in der Spielvereinigung Greuther Fürth Fußball GmbH (Komplementärin) folgende Vertretungsregelung:

Gesamtprokura

Herr Dirk Weißert, verantwortlich für den Bereich Finanzen/​Controlling, Fürth.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand satzungsgemäß aus sieben Mitgliedern.

Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden durch die Hauptversammlung am 17. Oktober 2016 gewählt:

Adolf Wedel, Gesellschafter und Geschäftsführer, Vestenbergsgreuth

Walter Brand, Sparkassendirektor i.R., Fürth

Walter Kurz, Geschäftsführer, Fürth

Peter Köhr, Geschäftsführer, Fürth

Alexander Ehm, Geschäftsführer, Nürnberg

Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats wurde von dem Kommanditaktionär Spielvereinigung Greuther Fürth e.V. entsendet:

Horst Müller, Wirtschaftsreferent, Altdorf.

In der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. November 2016 wurde ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:

Thomas Sommer, Vermögensverwalter, Obermichelbach

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Herr Walter Brand, zu seinem Stellvertreter Herr Peter Köhr, gewählt.

Unter der aufschiebenden Bedingung der notariellen Beurkundung der Satzungsänderung, nach der die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von sieben auf neun erhöht wird, wurden in der Hauptversammlung am 6. November 2018 folgende weitere zwei Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt:

Ingrid Hofmann, geschäftsführende Gesellschafterin IK Hofmann GmbH, Hiltpoltstein

Fred Höfler, ehemals Geschäftsführer Tucher Bräu GmbH & Co. KG, Fürth

Die notarielle Beurkundung der Satzungsänderung erfolgte am 5. Dezember 2018.

Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte sowie gewährte Vorschüsse und Kredite

Mit Verweis auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt für die Berichtsperiode die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats arbeiten ehrenamtlich.

Nachtragsbericht

Die weiterhin präsente Covid-19-Pandemie wird auch in der Saison 2020/​21 Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA, Fürth, haben.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020 durch die persönlich haftende Gesellschafterin der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA, Fürth

 

Fürth, den 29. Oktober 2020

Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA, Fürth

vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter,

die Greuther Fürth Fußball GmbH, Fürth,

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer

Holger Schwiewagner

und

Rachid Azzouzi

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.7.2019 Zugänge Abgänge 30.6.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.237.974,67 334.472,10 274.550,57 1.297.896,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 10.817,44 21.395,50 9.175,00 23.037,94
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.903.887,77 83.388,13 703.990,49 1.283.285,41
1.914.705,21 104.783,63 713.165,49 1.306.323,35
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.500.001,00 0,00 0,00 2.500.001,00
2. Ausleihungen an Gesellschafter 200.000,00 0,00 200.000,00 0,00
2.700.001,00 0,00 200.000,00 2.500.001,00
5.852.680,88 439.255,73 1.187.716,06 5.104.220,55
Kumulierte Abschreibungen
1.7.2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 30.6.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 426.964,67 522.896,10 273.578,57 676.282,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 10.536,44 2.126,50 9.175,00 3.487,94
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.227.739,77 213.833,33 653.918,49 787.654,61
1.238.276,21 215.959,83 663.093,49 791.142,55
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
1.665.240,88 738.855,93 936.672,06 1.467.424,75
Buchwerte
30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 621.614,00 811.010,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 19.550,00 281,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 495.630,80 676.148,00
515.180,80 676.429,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.500.001,00 2.500.001,00
2. Ausleihungen an Gesellschafter 0,00 200.000,00
2.500.001,00 2.700.001,00
3.636.795,80 4.187.440,00

Lagebericht der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA

Saison 2019/​2020, 2. Bundesliga zum 30.06.2020

A) Allgemeines

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft konzentriert sich auf den Profifußball sowie die Verwertung bzw. Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Vermarktungs-Rechte.

Die Anteile der SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA werden zu 100 % von der SpVgg Greuther Fürth e.V. gehalten.

Die Gesellschaft hält 50% der Anteile an der Sportstätten Ronhof Fürth GmbH (vormals SpVgg Greuther Fürth Stadion GmbH). Die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft beschränkt sich im Wesentlichen auf die Verpachtung von Sportanlagen und einem Verwaltungsgebäude an die Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA.

Die Saison 2019/​2020 stand sehr stark unter den Auswirkungen der im Frühjahr 2020 auftretenden Corona-Pandemie. Nachdem ab dem 15. März 2020 der bundesweite Lockdown ausgerufen wurde, mussten die Spieltage 26 bis 34 ab dem 15. Mai 2020 als sogenannte „Geisterspiele ohne Zuschauer“ ausgetragen werden.

B) Entwicklung der Branche

Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Spieltage 26 bis 34 als sogenannte „Geisterspiele“ ohne Zuschauer statt.

Die DFL GmbH hat aus diesem Grund darauf verzichtet, die Zuschauerstatistiken wie gewohnt zu veröffentlichen.

Die Media-Rechte werden zentral von der DFL e.V. vermarktet. Die DFL Deutsche Fußball Liga hat bei der Vergabe der nationalen Medienrechte ab der Saison 2017/​2018 bis 2020/​2021 ein Rekordergebnis erzielt und übertrifft erstmals die Marke von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Saison. Ein Gesamtbetrag für die vier Spielzeiten von 2017/​2018 bis 2020/​2021 in Höhe von 4,64 Milliarden Euro bedeutet durchschnittlich 1,16 Milliarden Euro pro Saison. Dies entspricht einem Wachstum von rund 85 Prozent gegenüber dem zurückliegenden Vergabezeitraum. Seit der Saison 2005/​2006 ist eine Steigerung um 287 Prozent zu verzeichnen.

Trotz des Aussetzens des Liga Spielbetriebes nach dem 25. Spieltag infolge der Corona-Krise kamen die TV-Sendepartner ihren Zahlungsverpflichtungen in der Saison 2019/​20 fast vollständig nach. Lediglich der Sender Eurosport wollte die Krise zur Beendigung seines Vertragsverhältnisses mit der DFL nutzen.

Ein 3er-Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat die von Eurosport am 29. April 2020 wegen der Aussetzung des Spielbetriebs während der COVID-19-Pandemie ausgesprochene Kündigung des Verwertungsvertrags mit Schiedsspruch vom 11. August 2020 für unwirksam erklärt. Es handelt sich hierbei um einen für beide Seiten bindenden Rechtsspruch (DFL Rundschreiben 76 – Schiedsspruch Eurosport).

Trotz herausfordernder äußerer Rahmenbedingungen infolge der Corona-Krise hat die DFL Deutsche Fußball Liga im Rahmen der Vergabe der deutschsprachigen Medienrechte erneut die Milliarden-Marke übersprungen und damit an das hohe Erlösniveau der vergangenen Jahre angeknüpft. Für die Spielzeiten 2021/​22 bis 2024/​25 können die Clubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich 1,1 Milliarden Euro rechnen. Dies entspricht einem Gesamterlös in Höhe von 4,4 Milliarden Euro.

Das Ergebnis der Ausschreibung bietet den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga ebenso wie den Fans größtmögliche Stabilität in unsicheren Zeiten (Mitteilung DFL-Homepage vom 01. September 2020).

In der Saison 2018/​2019 stiegen in der 2. Bundesliga die Werbeerträge auf einen Wert in Höhe von Mio. EUR 158 (Vorjahr Mio. EUR 131).

Dieser Anstieg hat mit der Zusammensetzung der 2. Bundesliga zu tun, da mit dem Hamburger SV und dem 1. FC Köln zwei sehr werbewirksame Clubs am Spielbetrieb der 2. Bundesliga teilnahmen (DFL Wirtschaftsreport 2020).

In der Saison 2019/​2020 könnte der Vorjahreswert aufgrund der attraktiven Teilnehmer wie z. B. 1. FC Nürnberg, Hamburger SV, VfB Stuttgart und Hannover 96 noch übertroffen werden. Inwieweit die Corona-Krise diese Entwicklung durch Rückzahlung von Werbeleistungen bei Spielen ohne Zuschauer negativ beeinflusst hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich.

Die Transfererträge sind in der Saison 2018/​2019 in der 2. Bundesliga mit einem Wert von Mio. EUR 96,284 (Vorjahr Mio. EUR 73,034) deutlich angestiegen (Wachstum 32 %). Der Durchschnitt der Transfererträge pro Verein beträgt somit Mio. EUR 5,349 (DFL Wirtschaftsreport 2020).

Es zeigt sich in zunehmenden Maßen, dass die 2. Bundesliga die Qualität Ihrer Spieler weiter steigern konnte und somit talentierte junge Spieler für die Bundesliga und die internationalen Ligen ausbildete.

Wie die Corona-Krise den Transfermarkt beeinflusst ist momentan noch nicht absehbar. Es wird jedoch mit einem deutlichen Rückgang der Transfererträge in der 2. Bundesliga im Sommer 2020 gerechnet.

In der 2. Bundesliga müssen die Umsatzzahlen im Merchandising differenziert betrachtet werden, denn die durchschnittlichen Einnahmen von Mio. EUR 38,323 in der Saison 2018/​2019 (Vorjahr Mio. EUR 25,309) verzerren das Bild vehement. Während TOP-Clubs sehr hohe Umsätze durch den Fan-Artikel Verkauf einnehmen, werden bei anderen Clubs nur sehr geringe Umsätze generiert. Das zeigt, dass die jährlichen Umsatzzahlen in der 2. Bundesliga sehr starken Schwankungen ausgesetzt sind.

Durch die Corona-Krise wird ein Rückgang des Absatzes von Fanartikel erwartet, da die Online-Verkäufe die Absätze im Stadion vermutlich nicht kompensieren können.

In der 2. Bundesliga ist der Aufwand für Spielergehälter und Funktionsteam in der Saison 2018/​2019 von Mio. EUR 192 (Vorjahr) auf Mio. EUR 239 gestiegen, was ebenfalls mit der Zusammensetzung der Mannschaften der 2. Liga zu begründen ist.

C) Darstellung des Geschäftsverlaufs der SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA

Die durchschnittlichen Zuschauerzahlen in den Meisterschaftsspielen der Saison 2019/​2020 bis zum 25. Spieltag sind im Vergleich zur Saison 2018/​2019 leicht angestiegen. Der Schnitt betrug nach dem 25. Spieltag 10.054 Zuschauer (Vorjahr 9.977) pro Spiel. Nach dem 25. Spiel fanden nur noch Spiele ohne Zuschauer statt, die somit nicht in die Durchschnittberechnung einflossen.

Ein Vergleich mit den Durchschnitts-Vorjahreswerten ist schwierig, da z.B. am 26. Spieltag das ausverkaufte Heimspiel gegen den Hamburger SV ohne Zuschauer ausgetragen werden musste.

Die Gesamteinnahmen aus Spielerträgen aus Meisterschaftsspielen zum Geschäftsjahresende liegen aufgrund der Austragung von 5 Heimspielen ohne Zuschauer deutlich unter dem Wert des Vorjahres.

Die Werbeerträge der Gesellschaft liegen unter dem Niveau der Saison 2018/​2019. Im Wesentlichen ist dieser Sachverhalt auf die Leistungsrückerstattungen an Sponsoren zurückzuführen, deren Werbeleistung aufgrund der Spiele ohne Zuschauer nicht oder nur teilweise erfüllt werden konnten.

Die Erträge aus den Fernseheinnahmen in der Meisterschaft liegen aufgrund einer schlechteren Platzierung im TV-Ranking (13. Platz) und geringerer Einnahmen aus der Nachwuchssäule unter dem Wert des Vorjahres.)

Im DFB-Pokal konnten die Erträge des Vorjahres (1. Runde) nicht gesteigert werden, da die Mannschaft abermals bereits in der 1. Runde gegen den MSV Duisburg ausgeschieden ist. In der Vorsaison hatte die Gesellschaft als Veranstalter des Spiels gegen Borussia Dortmund die TV-Erträge komplett vereinnahmt und den entsprechenden Anteil an den BVB ausgereicht.

Die positiven Transferergebnisse der Vergangenheit konnten durch den Verkauf des Spielers Mohr und einer variablen Transferentschädigung aus dem Verkauf des Spielers Dursun nur teilweise erreicht werden.

Der Verkauf eines weiteren Spielers zum Ende der Saison 2019/​2020 konnte aufgrund der zeitlichen Verschiebung (Ende Relegationsspiele in 7/​2020) durch die Corona-Krise bis zum Ende der Saison nicht realisiert werden.

Im Bereich Merchandising sind die Erträge im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Grund hierfür sind die Ertragseinbrüche im letzten Quartal aufgrund der Corona-Krise.

Die sonstigen Erträge konnten im Vergleich zum Vorjahr durch zusätzliche Erträge im Eventbereich deutlich gesteigert werden.

Die Personalausgaben der Lizenzmannschaft der Gesellschaft stiegen gegenüber der Saison 2018/​2019 aufgrund höherer Prämienzahlungen an.

Die Personalausgaben im Nachwuchsbereich konnten durch die Neuausrichtung der U23-Mannschaft deutlich im Vergleich zur Vorsaison gesenkt werden.

D) Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Die Gesellschaft hat zum Abschluss per 30. Juni 2020 bei einer Bilanzsumme von Mio. EUR 7.509 (Vorjahr Mio. EUR 10.764) mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR -3.956 (Vorjahr TEUR-527) abgeschlossen. Das Eigenkapital beträgt TEUR 3.003 (Vorjahr TEUR 6.959). Die Eigenkapitalquote beträgt somit zum Stichtag 40,0 % (Vorjahr 64,7 %).

Auf das gezeichnete Kapital stehen weiterhin Einlagen i. H. v. TEUR 1.285 (Vorjahr TEUR 1.285) zum Stichtag aus, die auf Grund der derzeitigen Eigenkapitalausstattung noch nicht eingefordert wurden.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, Spielerwerte und Sachanlagen haben sich gegenüber der Vorsaison verringert, vor allem bedingt durch die laufenden Abschreibungen und einem geringeren Investitionsvolumen.

In der Saison 2019/​2020 wurde ein Darlehen vom Gesellschafter in Höhe von TEUR 200 zurückgezahlt. Dadurch haben sich die Forderungen gegen Gesellschafter entsprechend verringert.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, konnten deutlich verringert werden, da der Kapitalbedarf der Tochtergesellschaft Sportstätten Ronhof GmbH anderweitig gedeckt werden konnte.

Die sonstigen Rückstellungen sind im Vergleich zur Vorsaison angestiegen. Grund hierfür ist sind Rückstellungen aus einem Insolvenzverfahren und eine Rückstellung für Sportartikel der Firma Puma.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls stark angestiegen, da die Gesellschaft aufgrund der Corona-Krise Stundungsmöglichkeiten für Umsatzsteuerzahlungen, Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen hat.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Vergleich zur Saison 2018/​2019 gesunken, da aufgrund der Verschiebungen des Zeitplans durch die Corona-Krise der Dauerkartenverkauf für die Saison 2020/​2021 nicht wie üblich zum Ende der vorherigen Saison starten konnte, sondern erst in der Saison 2020/​2021.

2. Ertragslage

Rohertrag

Der Rohertrag (Mio. EUR 22,4) ist im Vergleich zum Vorjahr (Mio. EUR 26,6) deutlich gesunken. Aufgrund der Coronakrise hatten hierbei maßgeblichen Anteil die geringeren Umsatzerlöse aus Transfer- und Ausbildungsentschädigungen. Zusätzlich sind die Umsatzerlöse aus medialen Verwertungsrechten anlässlich der schlechteren Platzierung im TV-Ranking zurückgegangen.

Werbung

Wie oben bereits geschildert ist der Rückgang der Werbeerträge vor allem auf die Rückerstattungen infolge der Austragung von Heimspielen ohne Zuschauer zurückzuführen.

Fernsehverwertung und Transfer

Die Erträge aus Fernsehverwertung sanken wegen der schlechteren Platzierung im TV-Ranking. Die Transfererträge sind gegenüber dem hohen Wert der Vorsaison zurückgegangen.

Sonstige Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

In der Saison 2019/​2020 konnte durch externe Veranstaltungen in der neuen Haupttribüne ein deutliches Umsatzwachstum im Bereich der sonstigen Umsatzerlöse erzielt werden.

Personalaufwand

Der Personalaufwand sank leicht im Vergleich zur Vorsaison.

Abschreibungen

Die Abschreibungen sind im Vergleich zu den Vorjahreswerten aufgrund der Vorjahresinvestitionen in den Kader der Lizenzmannschaft gestiegen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Einsparungen infolge der Corona-Krise und aufgrund hoher Transferaufwendungen in der Vorsaison.

3. Entwicklung der Finanzlage

Die Liquiditätssituation stellt sich positiv dar. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft flüssige Mittel in Höhe von TEUR 802 (Vj. TEUR 1.444) und keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus.

Gemäß der nach DRS 21 aufgestellten Kapitalflussrechnung ergibt sich ein Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -488 (Vj. TEUR -3.422), aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR-151 (Vj. TEUR 1.790) sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -2 (Vj. TEUR -1).

Die Gesellschaft wickelt zurzeit ihre finanziellen Geschäftsvorfälle über vier Banken ab. Die Sparkasse Fürth, die Commerzbank Nürnberg, die VR Bank Fürth und die VR Schmalkalden sind hierbei die Partner der Gesellschaft. Die Banken haben ihre Kontokorrentkreditzusagen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Gesamtkreditrahmen für die Kapitalgesellschaft, die SpVgg Greuther Fürth e.V. und die Sportstätten Ronhof Fürth GmbH beträgt momentan TEUR 2.650.

4. Spielerkader /​ Nachwuchsförderung

Eine sehr gute Nachwuchsarbeit ist Bestandteil der Philosophie der SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA.

Mit den Spielern Raum, Bauer, Leweling, Tillman, Kratzer und Torlak wurden in dieser Saison 6 hoffnungsvolle Nachwuchsspieler aus dem eigenen Jugendleistungszentrum Bestandteil des Lizenzkaders.

Das von der Gesellschaft betriebene Jugendleistungszentrum erfüllt die Vorgaben der DFL im Lizenzierungsverfahren ohne Auflagen. Das Leistungszentrum wurde im Jahr 2017 von der DFL zertifiziert und erhielt 3 von 3 möglichen Sternen.

Die U19-Mannschaft und die U17-Mannschaft spielen in der Junioren-Bundesliga.

Platzierungen Saison 2019/​2020

U23-Mannschaft (Saison unterbrochen) 5. Platz Regionalliga (23. Spiele)

U19-Mannschaft (Saison abgebrochen) 14. Platz Junioren Bundesliga

U17-Mannschaft (Saison abgebrochen) 11. Platz Junioren Bundesliga

U15-Mannschaft (Saison abgebrochen) 3. Platz Regionalliga Bayern

Die Abstiegsregelung in den Junioren-Bundesligen (U19 und U17) wurde in der Saison 2019/​2020 außer Kraft gesetzt.

5. Investitionen

Die SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA investierte in der Saison 2019/​2020 TEUR 325 ( Vj. TEUR 910) in Spielerlizenzen.

6. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen

Gesellschaftsrechtliche Veränderungen wurden nicht beschlossen.

7. Sonstiges

Verträge mit Beteiligungsgesellschaften bestehen nicht. Die KGaA ist Inhaber aller ihrer Rechte.

8. Rechtsstreitigkeiten

Laufende Rechtsstreitigkeiten bestehen mit der WSM Abwicklungsgesellschaft mbH deren Insolvenzverwalter eine Forderung gegenüber der Gesellschaft angezeigt hat. Hierfür wurde eine Rückstellung gebildet.

9. Fazit

Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/​2020 resultiert im Wesentlichen aus den Umsatzrückgängen verursacht durch die Corona-Krise und den damit verbundenen fehlenden Transfererlösen.

E) Voraussichtliche Entwicklung

Zum Geschäftsmodell der Gesellschaft gehört es, in eigene Nachwuchsspieler zu investieren, sie auszubilden, zu fördern und in die Lizenzmannschaft zu integrieren. Durch die Verpflichtung von jungen Toptalenten von anderen Vereinen wird dieser Prozess optimiert.

Durch diese Geschäftspolitik war und ist es möglich, regelmäßige Transfererträge zu erwirtschaften.

Ein wichtiger Bestandteil des Jugend-Konzeptes der Gesellschaft stellt der Betrieb und der Unterhalt des von der DFL geforderten Jugendleistungszentrums dar.

Durch die Attraktivität dieser Ausbildungsmöglichkeit für junge Talente, durch die Einbindung von Unternehmenspaten sowie durch Kooperationen mit Schulen und Vereinen konnten Nachwuchsspieler aus der Region frühzeitig an den Club gebunden werden.

Die DFL ist bemüht, in allen durch das Lizenzierungsverfahren überprüften Bereichen sehr hohe Standards zu erreichen.

Der bestehende Hauptsponsorenvertrag mit der Firma IK Hofmann wurde durch Optionsausübung bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Ab dem 01. Juli 2020 konnte ein Ausrüstervertrag mit der Firma Puma über den Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen werden.

Die Namensrechte des Stadions wurden langfristig an den Fürther Unternehmer Thomas Sommer vergeben.

Aufgrund der positiven sportlichen Entwicklung und neuer innovativer Vermarktungsmodelle im Sponsoring ist damit zu rechnen, dass Einbußen in diesem Bereich zeitnah kompensiert werden können.

Die Entwicklung der baulichen Infrastruktur sollte mit dem Bau der Haupttribüne vorerst abgeschlossen sein, mittelfristig muss über weitere Investitionen in die Gegengerade des Stadions nachgedacht werden.

Der sportliche Verlauf der Saison 2019/​2020 (9. Platz – Vj. 13. Platz) entsprach den Erwartungen.

Bedingt durch den Neuaufbau der Scouting-Abteilung konnten wieder hoffnungsvolle Talente an den Verein gebunden werden.

Die Prognosen aus dem letzten Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019/​2020 sind durch die Auswirkungen der unvorhersehbaren Corona-Pandemie in wesentlichen Planparametern überholt worden. Seit Mitte März war der Spielbetrieb der 2. Bundesliga zunächst gänzlich unterbrochen. Der DFL ist es anschließend gelungen, ab Mitte Mai die Saison 2019/​2020 mittels sogenannter „Geisterspiele“ bis Anfang Juli 2020 zu Ende zu spielen und ein sportliches Ergebnis der Saison herbeizuführen. Für die SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA bedeutete die Unterbrechung des Spielbetriebs und des coronabedingten Ausschlusses der Fans, dass ein Teil des Geschäftsmodells zeitweise komplett ausgefallen ist und im September 2020 immer noch nur eingeschränkt abgewickelt werden kann. So mussten zu Beginn der Pandemie alle Fanshops schließen, der Cateringbetrieb im und um das Stadion musste eingestellt sowie geplante Sonderveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. Mit Ticketinhabern und Sponsoren, deren vertraglich festgeschriebene Leistungen im Stadion nicht oder nur teilweise erfüllt werden konnten, fanden Gespräche über Lösungen zur Klärung ihrer Ansprüche statt.

Die Zuschauerzahl im Sportpark Ronhof Thomas Sommer orientiert sich an den jeweils geltenden behördlichen Vorgaben (aktuell 20%). Ob und wann diesbezüglich seitens der Behörden die Erlaubnis für höhere Kapazitäten erteilt wird, ist derzeit nicht absehbar.

Die beschriebenen Auswirkungen der Corona-Krise haben zu dramatischen Umsatzeinbrüchen bei einem Fortlaufen der Aufwendungen im letzten Quartal der Saison geführt.

Durch zahlreiche Maßnahmen konnte die Liquidität der Gesellschaft sehr zeitnah gesichert werden. Neben Stundungsmaßnahmen, der Beantragung von Kurzarbeitergeld für große Teile der Belegschaft und Gehaltsverzichten der Spieler und der Mitarbeiter der Geschäftsleitung im Berichtsjahr, wurde im Juli 2020 ein Darlehen in Höhe von TEUR 3.000 über die KFW aufgenommen. Des Weiteren stehen Kreditlinien in Höhe von TEUR 2.650 zur Verfügung.

Die Gesellschaft hat umfangreiche Einsparmaßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt, um bereits in naher Zukunft wieder zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. Positiv wirkt sich in diesem Zusammenhang aus, dass durch die Befristung der Arbeitsverträge der Lizenzfußballspieler relativ schnell auf die veränderte Ertragssituationen reagiert werden kann.

F) Prognosebericht, Chance und Risiken der künftigen Entwicklung

Eine Chance für die Gesellschaft wäre ein erneuter Aufstieg in die 1. Bundesliga, da durch die positiven finanziellen Rahmenbedingungen sowie durch die erhöhte Außenwirkung der Bundesliga die Entwicklung der Gesellschaft weiter vorangetrieben werden könnte.

Als Chance in der Saison 2020/​2021 kann ein Weiterkommen in der 2. Runde des DFB-Pokals angesehen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit durch den Einsatz von U23-Local Playern Spielern in der Lizenzmannschaft die TV-Geld-Erträge und damit das negative Ergebnis signifikant zu verbessern.

Das größte Risiko besteht aktuell in einer Verschlechterung der Entwicklungen der Corona-Pandemie. Das Virus breitet sich weltweit aus, in Deutschland steigen die Fallzahlen erneut. Die Politik und die Behörden sind zu Recht vorsichtig hinsichtlich weiterer Lockerungen und der Zulassung von Zuschauern zu öffentlichen Veranstaltungen. Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf das Geschäftsmodell Fußball im Allgemeinen und die SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA im Besonderen sind momentan nicht abschließend zu beurteilen.

Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Geschäftsführung umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Fans, Besuchern, Spielern und Mitarbeitern umgesetzt sowie Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Gesellschaft eingeleitet. Mit hoher Intensität wird die Entwicklung weiter beobachtet und das Maßnahmenportfolio auf neue Entwicklungen angepasst und ausgerichtet. Grundlage unserer aktuellen Planung ist daher, dass es in der Saison 2020/​2021 weiterhin Geisterspiele geben wird bzw. sich die positiven und negativen finanziellen Effekte aus der Zulassung einer begrenzten Anzahl von Zuschauern ausgleichen werden.

Sollte sich die Corona-Pandemie entgegen unserer Erwartung auch in der Saison 2021/​2022 fortsetzen, wäre in der Sommertransferperiode 2021/​2022 eine signifikante Reduktion des Lizenzspielerbudgets und generell sämtlicher Personalkostenbereiche notwendig und möglich.

Darüber hinaus könnten sich negative Auswirkungen auf den Ticketing-Verkauf, die Sponsoringerlöse, die TV-Rechtevermarktung, das Merchandising usw. ergeben. Damit würde gleichzeitig eine Beeinträchtigung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft einhergehen.

Die Wahrscheinlichkeit eines kompletten Abbruches des Spielbetriebes in der Saison 2020/​2021 wird als äußerst gering angesehen, da die Bundesliga und die 2. Bundesliga bereits in den letzten 9 Spielen der Saison 2019/​2020 nachgewiesen haben, dass das DFL-Hygiene Konzept für die Spiele ohne Zuschauer zu keiner signifikanten Ausbreitung des Corona-Virus beigetragen haben.

Ein Risiko für die SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA wäre ein Abstieg in die 3. Liga.

Es liegen für diesen Fall bereits Worst-Case Betrachtungen mit den entsprechenden Umsetzungsplänen vor. Positiv würde sich hierbei auswirken, dass neben den vielen Spielern der 1. Mannschaft mit 3. Liga-Verträgen auch auf junge kostengünstige Talente der Amateurmannschaft und der A-Jugend zur Zusammenstellung eines konkurrenzfähigen Kaders zurückgegriffen werden könnte.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist der Meinung, dass die zusammengestellte Lizenzmannschaft der Saison 2020/​2021 über die Qualität verfügt, den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga zu erreichen. Sollte dieses Ziel infolge Verletzungen bzw. Krankheiten von Spielern oder Negativerlebnissen der Spieler gefährdet sein, verfügen die handelnden Personen über umfangreiche Erfahrungen und Maßnahmen, dieser Zielabweichung entgegenzusteuern.

Der abgeschlossene Hauptsponsorenvertrag mit den IK Hofmann und der Vertrag über die langfristige Vergabe der Namensrechte des Stadion an Thomas Sommer sowie der Ausrüstervertrag mit der Firma Puma beinhalten ebenfalls nicht unerhebliche fest fixierte Vergütungen für den Fall des Abstiegs der Mannschaft in die 3. Liga. Demzufolge wurde das finanzielle Risiko der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga weiter verringert. Auf Grund der sehr guten Zusammenstellung der Sponsoring-Partner der Gesellschaft mit soliden Unternehmungen wäre die Zahl der Partner, die in diesem Fall ihr Engagement beenden würden, als begrenzt anzusehen.

Darüber hinaus steht den Absteigern aus der 2. Bundesliga aus dem Solidaritätsfond der DFL e.V. ein Betrag in Höhe von TEUR 500 zur Verfügung.

Die Einrichtung eines Sicherungsfonds unter den 18 Mannschaften der 2. Bundesliga, der den Absteigern einen weiteren zusätzlichen Betrag in Höhe TEUR 600 garantiert, wird wie in den letzten Spielzeiten angestrebt.

Der Gesellschaft ist bewusst, dass ein Abstieg in die 3. Liga in allen Bereichen zu gravierenden Kosteneinsparungen führen würde.

Ein weiteres Risiko -aber mit geringer Wahrscheinlichkeit -wäre, dass der Spielbetrieb aufgrund der noch nicht abklingenden Pandemie ein weiteres Mal in einer Saison ausgesetzt werden müsste.

Insgesamt sind unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten derzeit keine Risiken erkennbar, die als Einzelrisiko oder in Aggregation den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.

G) Ausblick

Der Prognosezeitraum reicht bis zum nächsten Bilanzstichtag, dem 30. Juni 2021.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der aktuellen Rechtslage wird mit Spielen ohne Zuschauer beziehungsweise mit begrenzter Zuschauerzahl bis zum 31. Dezember 2020 geplant. Ab dem 01. Januar 2021 wird mit Heimspielen im Normalbetrieb kalkuliert.

Sollte sich dieses Szenario nicht einstellen, würden die Erträge der auszutragenden Spiele mit 20%-tiger Auslastung und Einsparungen bei den Aufwendungen die fehlenden Einnahmen kompensieren. Aus diesem Grund wird für das Geschäftsjahr 2020/​2021 mit einem Ergebnis von TEUR -754 in der SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA geplant. Die Gesellschaft plant in der Saison 2020/​21 mit Umsatzerlösen auf dem Niveau der Vorsaison.

Die Gesellschaft ist in ihren Verwaltungsstrukturen, im Nachwuchsleistungszentrum und insbesondere was die sportliche Qualität des Spielerkaders der Lizenzmannschaft angeht, gut gerüstet ihre kurz- und langfristigen Ziele, das heißt den Verbleib im bezahlten Fußball (Bundesliga bzw. 2. Bundesliga), zu realisieren.

Des Weiteren führen die in den Vorjahren vorgenommenen Großinvestitionen der Haupttribüne zu einem höheren Aufwand, der erst mittelfristig kompensiert werden kann. Weiterhin existieren Nachzahlungsansprüche für die Genussrechtsverzinsungen aus der Saison 2017/​2018, 2018/​2019 und 2019/​2020.

H) Bericht der Geschäftsführung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem Bericht der Gesellschaft gemäß §312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/​2020 hat die Geschäftsführung die folgende Erklärung abgegeben:

Wir erklären, dass unsere Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten haben. Andere Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.

 

Fürth, 29. Oktober 2020

Die Geschäftsleitung

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 276, 288 und 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA, Fürth

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA, Fürth – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Nürnberg, den 30. Oktober 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Koeplin, Wirtschaftsprüfer

Dr. Schroff, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​2020

der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA,

Die Geschäftsführung unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die aktuelle Geschäftslage und die Unternehmensplanung. Anhand der Berichterstattung und in gemeinsamen Sitzungen mit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA bei der Leitung der Unternehmung beraten und seine Tätigkeit überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Unternehmung war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 2019/​2020 wurde von der KPMG Bayerischen Treuhand Aktiengesellschaft, Nürnberg, geprüft und uneingeschränkt testiert. Während der Aufsichtsratssitzung vom 28.10.2020 präsentierte die Geschäftsführung der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019/​2020 und lieferte Erklärungen zum Geschäftsverlauf sowie Abweichungen gegenüber dem Vorjahr und dem Geschäftsplan.

Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive Lagebericht nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.

Die Geschäftsplanung für das neue Geschäftsjahr 2020/​2021 wurde intensiv diskutiert und freigegeben.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.

 

Fürth, den 16.03.2021

Für den Aufsichtsrat: Walter Brand

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