Ein Militärgericht und ein Haftrichter haben Haftbefehle gegen einen polnischen Oberst und einen Rechtsanwalt erlassen, die unter Spionageverdacht stehen. In den nicht öffentlichen Gerichtssitzungen hatten die Staatsanwälte Flucht- und Verdunkelungsgefahr als Gründe für die zunächst dreimonatige Untersuchungshaft genannt.
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