SPOBAG Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 23. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 18.000 Euro gegen die SPOBAG Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die SPOBAG Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen hat am 3. August 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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