Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben bei fünf Anbietern von Glücksspielen im Internet geprüft, wie es um den Schutz von Minderjährigen bestellt ist.
Testanmeldungen ergaben, dass sich Minderjährige unter Angabe eines falschen Geburtsdatums problemlos registrieren können. Auf diese Weise erhalten sie einen ungehinderten Zugang zu Sportwetten und Glücksspielen im Internet.
Im Wettbüro vor Ort ist der Zutritt unter 18 Jahren verboten. Eine Altersprüfung findet über die persönliche Kontrolle des Ausweises statt. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt bei der Anmeldung im Internet nicht.
Es gibt zwar eine voreingestellte Begrenzung beim Geburtsjahr. Minderjährige können jedoch ein falsches Geburtsdatum angeben. Das tatsächliche Alter wurde bei keiner einzigen der fünf getesteten Webseiten überprüft. Bei den Testanmeldungen konnten auch ungeprüft Geld eingezahlt und Wetten platziert werden. Der angestrebte Schutz der Minderjährigen lässt sich damit leicht umgehen. „Es besteht dann die Gefahr, dass junge Menschen spielsüchtig werden und in eine finanzielle Schieflage geraten“, kritisiert Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.
Eine Altersprüfung ist möglich
Die Marktwächterexperten betonen, dass es durchaus technische Vorkehrungen gibt, das Alter zu kontrollieren. Die Anbieter sehen solche Maßnahmen letztendlich auch selber vor – jedoch erst bei der Gewinnausschüttung. „Es entsteht somit die absurde Situation, dass ein Minderjähriger ungehindert Zugang zu allen Angeboten erhält und auch Geld einsetzen kann, eine Ausschüttung wahrscheinlich aber verweigert wird. Die Anbieter kassieren also das Geld von Minderjährigen, schütten ihnen aber eventuell keine Gewinne aus“, sagt Halm.
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