Diese Frage muss man an dieser Stelle einmal an die BaFin- Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen- stellen. Die BaFin hatte vorige Woche in einer Verbraucherwarnmeldung ganz klar deutlich gemacht, das die SPS Bank aus Holland über keinerlei Genehmigung zur Ausübung ihrer Kredit und Bankgeschäfte verfüge. Das galt auch offensichtlich für andere Länder in denen die SPS Bank angeblich eine Erlazbnis für Bankgeschäft haben soll. Nun denkt man sich als Verbraucher „prima- wieder ein Schindelunternehmen weg vom Markt“.
Der Markt in diesem Fall ist das Internet in dem das Unternehmen seine Kunden gesucht und wohl auch gefunden hatte. Erstaunt ist man dann allerdings, wenn man im Internet nach der Bank vor der gewarnt wurde von Seiten der BaFin googelt, dann findet man nach wie vor das komplette Internetangebot der Bank Online, so als wenn nichts gewesen wäre. was nützt dann eine Verbraucherwarnmeldung wirklich? Nicht viel, denn nicht jeder liest ja die Warnmeldung der BaFin. könnte also anch wie vor auf das Angebot der SPS Bank hereinfallen und Geld verlieren. Warum bitteschön sorgt die BaFin nicht dafür das dann auch der Internetauftritt abgeschaltet wird? Nur dann wäre doch letztlich der Kunde wirklich geschützt.
Ungalublich die machen weiter, als wenn nichts gewesen wäre.
Ruft man die in der Webseite angegebene Telefonnummer an, dann ist der „Teilnehmer vorübergehend nicht erreichbar“. Die ganze Seite bitet abschalten.
SPS Bank N.V., Amsterdam: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der SPS Bank N.V. das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Kreditgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen gibt die SPS Bank N.V. sich im Internet auf ihrer Homepage, www.spsbank.com, als im Jahr 2006 gegründete Bank aus. Sie bietet unter anderem Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Kredite an.
Die SPS Bank N.V. betreibt durch die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit den von ihr angebotenen Sichteinlagen (Girokonten sowie Tagesgeldkonten) und Sparkonten das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ebenso betreibt sie durch die Gewährung der von ihr angebotenen Finanzierungen das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.
Das Unternehmen ist in Deutschland unerlaubt tätig. Es ist auch nicht, wie das Impressum impliziert, von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
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